Ausgabe 2/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Hinweis zum Abstellen von Fahrzeugen bei winterlichen Verhältnissen
Um einen ordnungsgemäßen Winterdienst gewährleisten zu können, ist eine Durchfahrtsbreite von mindestens 3,85 m erforderlich.
Andernfalls ist eine Durchfahrt für die Räumfahrzeuge nicht möglich.
Wir bitten Sie dies beim Abstellen / Parken Ihrer Fahrzeuge zu beachten!