1. Einsichtnahme in den Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen
2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
| 1. | Der Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2023 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer, Untere Kirchstraße 1, 54320 Waldrach, Zimmer 216, ab 27.05.2023 bis zur Beschlussfassung über die Nachtragshaushaltssatzung durch den Gemeinderat Lorscheid zur Einsichtnahme aus. Außerdem steht die Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen im Internet unter |
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| www.ruwer.de, Menüpunkt: Bürgerhaushalt |
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| zur Einsichtnahme bereit. |
| 2. | Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Lorscheid haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen, d.h. bis zum 09.06.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer, Untere Kirchstraße 1, 54320 Waldrach, Vorschläge zum Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer, Untere Kirchstraße 1, 54320 Waldrach oder an die Ortsgemeinde Lorscheid, Kreuzfelder 4, 54317 Lorscheid oder elektronisch an buergerhaushalt@ruwer.de einzureichen. Der Gemeinderat Lorscheid wird vor seinem Beschluss über die Nachtragshaushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden. |