Unter dem Vorsitz von Bürgermeisterin Stephanie Nickels fand am 09.04.2025 im Rathaussaal in Waldrach eine Sitzung des Verbandsgemeinderates Ruwer statt. Die gesamte öffentliche Niederschrift kann im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Ruwer unter der Rubrik Ratsinformationssystem eingesehen werden. Im Folgenden wird über die wesentlichen Beschlüsse aus der Sitzung berichtet.
Öffentlicher Teil
TOP 1 Einwohnerfragestunde
Ein Zuhörer stellte Fragen zum Thema „Gewässerunterhaltung 3. Ordnung“. Er gibt die Fragen schriftlich rein. Die Vorsitzende sagte eine zeitnahe Beantwortung zu.
Weiter monierte dieser Zuhörer, dass seine letzte Anfrage vom 15.01.2025 noch nicht beantwortet sei. Hierzu kann die Verwaltung mitteilen, dass die Antwort am 31.01.2025 versandt wurde. Dem Zuhörer wurde eine erneute Antwort am 10.04.2025 zugesandt.
TOP 2 Mitteilungen
Die Vorsitzende gratulierte den Ortsbürgermeistern Rausch und Dewald zu ihren „runden“ Geburtstagen und Herr Werner Scherf zum heutigen Geburtstag.
Die Vorsitzende informiert den Rat über folgenden Themen:
Die Genehmigungsverfügung der Kreisverwaltung Trier-Saarburg vom 14.03.2025 zur Haushaltssatzung und -plan 2025 der Verbandsgemeinde Ruwer für das Haushaltsjahr 2025 sowie zum Wirtschaftsplan des Abwasserwerkes der Verbandsgemeinde Ruwer für das Wirtschaftsjahr 2025 haben wir am 25.03.2025 erhalten.
Mit den Ausführungen zum Haushaltsplan wurde kein grundlegendes Ausführungshindernis verbunden; vielmehr kann der Haushaltsplan als Grundlage der Haushalts- und Wirtschaftsführung 2025 in Kraft gesetzt werden. Hinsichtlich des Finanzfehlbedarfs, der planmäßig über den vorhandenen positiven Kassenbestand gedeckt wird, hat die Aufsichtsbehörde die dringende Bitte um sparsamste Ausgabenbewirtschaftung ausgesprochen.
Die Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt der Ausgabe 04.04.2025. Somit ist die Interimswirtschaft beendet.
Zur Berichterstattung im Trierischen Volksfreund am 05./06.04.2025 „Trierer Gymnasien überfüllt – Stadt weist Kinder aus dem Landkreis zurück“ hatte die Vorsitzende Kontakt mit der Stadtverwaltung Trier als zuständige Ebene für die Schulentwicklungsplanung für die weiterführenden Schulen und zur Stadtverwaltung Trier. Bürgermeisterin Garbes teilte mit, dass in diesem Jahr die Aufnahme unverändert läuft und dass die Stadt auch zukünftig im Rahmen zur Verfügung stehender Kapazitäten Kinder aus dem direkten Umland aufnimmt, für die die Gymnasien in Trier die nächstgelegenen Gymnasien sind. Hierzu stehen Abstimmungen zwischen dem Landkreis Trier-Saarburg und der Stadt Trier an. Die Vorsitzende wird den Landrat in dieser Sache nochmals schriftlich kontaktieren und ihn bitten, im Rahmen der Schulentwicklungsplanung eine angemessene Lösung für die Kinder aus der VG Ruwer zu finden.
Nach der Vorlage des pädagogischen Konzepts der Grundschule Schöndorf hat die ADD Trier nun schriftlich mitgeteilt, dass auf Grundlage der neuen Vorgaben ein zusätzlicher Raumbedarf von 240qm besteht. Im Rahmen einer neuen Wirtschaftlichkeitsanalyse ist nochmals nachzuweisen, ob ein Neubau oder eine Generalsanierung mit Erweiterung wirtschaftlicher ist. Der Auftrag ist bereits erteilt. Die Ergebnisse werden wir in den nächsten beiden Quartalen zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Im Rahmen der Fürsorgepflicht für die Mitarbeitenden der VG und Ihrer Verbände wurde ein betriebliches Gesundheitsmanagement eingeführt. Kooperationspartner ist die AOK RLP/SL.
Gemeinsam mit Landrat Metzdorf und Vertretern der WFG Trier-Saarburg wurden Unternehmen in der VG besucht. Diskussionspunkte waren Bürokratiehürden sowie Pendlerprobleme zu den Standorten in Luxemburg
Der HFA hat den Sitzungen am 26.02.2025 und 12.03.2025 folgende Beschlüsse abschließend gefasst:
Die Verbandsgemeinde wird ab dem 01.01.2026 den Strom nicht mehr im Rahmen der zentralen Bündelausschreibung des GStB, sondern im Rahmen des noch aufzubauenden Strombilanzkreises, der im Laufe dieses Jahres von der RHE AöR mit der SWT aufgebaut wird, beziehen.
Die Rohbauarbeiten für den Neubau der Grundschule Osburg wurde vergeben. Das Ausschreibungsergebnis lag weit unter der ursprünglichen Kostenberechnung.
Es wurden in der HFA-Sitzung die nächsten Schritte im Bereich der kommunalen Wärmeplanung vorgestellt. Es wird ein Beratungsangebot für Bürgerinnen und Bürger durch die Verbraucherberatung installiert. Außerdem fand eine Informationsveranstaltung zum Thema „Welche Heizung passt zu meinem Haus“ statt.
Weiter soll im Laufe des Jahres noch ein Workshop für die örtlichen Kommunalpolitikerinnen und –politiker zum Thema „Handlungsschritte zur alternativen Wärmeversorgung“ durchgeführt werden.
Gemeinsam mit Herrn Ortsbürgermeister Terres und Sozialministerin Schall konnte Bürgermeisterin Nickels Anfang Februar die Kooperationsvereinbarung WohnPunkt RLP unterzeichnen. Sie wünscht der OG gutes Gelingen bei dem begleiteten einjährigen Beratungsprozess zur Entwicklung eines innovativen Wohnprojektes.
Seit den 25.02.2025 ist die Postfiliale in Waldrach wieder geöffnet.
Die Volksbank Trier hat mitgeteilt, dass sie im Bereich Osburg-Neuhaus einen Geldautomaten installieren will und damit die Versorgung im vorderen Hochwald sicherstellt, nachdem es in Thomm kein Angebot mehr gibt.
Herr Feldmann von der Tiefbaukolonne konnte ich nach mehr als 25 Dienstjahren Ende Januar in den wohlverdienten Ruhestand verabschieden.
TOP 3 Wahl eines Mitglieds für den Werksausschuss
Der Verbandsgemeinderat wählt Klaus Simon als Mitglied des Werksausschusses.
TOP 4 Veränderung der Trägerschaft Kommunale
Klärschlammverwertung Region Trier AöR (KRT)
Vorlage: BV/910/2025/01/1
Der Verbandsgemeinderat beschloss auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 12.03.2025, der Veränderung der Trägerschaft gemäß § 7 Abs. 4 Buchst. b) der Satzung der KRT AöR zuzustimmen. Die Verbandsgemeindewerke Konz AöR übernehmen rückwirkend zum 01.01.2024 die Trägerschaft anstelle der Verbandsgemeinde Konz.
TOP 5 Projektentwicklungsgesellschaft Neubau
Feuerwehrgerätehaus Pluwig-Gusterath
TOP 5.1 Analyse gem. § 92 Abs. 1 Gemeindeordnung RLP für die
Gründung der Projektentwicklungsgesellschaft FFW Pluwig-
Gusterath
Der Verbandsgemeinderat Ruwer beschloss die im Entwurf vorliegende Analyse gem. § 92 Abs. 1 GemO für die Gründung der Projektentwicklungsgesellschaft zu beschließen und die Verwaltung zu beauftragen diese Analyse der Kommunalaufsicht vorzulegen und gleichzeitig anzuzeigen, dass gem. § 92 Abs. 2 S 1 Nr. 3 GemO eine Beteiligung an der noch zu gründenden Projektentwicklungsgesellschaft (PEG) Ruwer mbH beabsichtigt ist. Die Beschlussfassung erfolgt unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung Trier-Saarburg zur Gründung der Gesellschaft, der Beschlussfassung des Verwaltungsrates der SWT AöR Trier sowie der Zustimmung der Stadt Trier zur beabsichtigten Tätigkeit der Gesellschaft auf dem Gebiet der Verbandsgemeinde Ruwer.
TOP 5.2 Gesellschaftervertrag; Projektentwicklungsgesellschaft
Neubau Feuerwehrgerätehaus Pluwig-Gusterath
Der Verbandsgemeinderat beschloss, dass die SWT Immobilien-Servicegesellschaft mbH, deren einzige Gesellschafterin die SWT-AöR ist, gemeinsam mit der Verbandsgemeinde Ruwer eine Gesellschaft in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung gründet, welche Projektsteuerungsleistungen zur Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses in Pluwig-Gusterath für die Verbandsgemeinde Ruwer erbringt. Weiter beschloss der Verbandsgemeinderat die Bürgermeisterin zu ermächtigen, sämtliche erforderlichen rechtsgeschäftlichen Erklärungen abzugeben und sämtliche erforderlichen Handlungen vorzunehmen, die geeignet sind, die gemeinsame Zielsetzung der SWT Immobilien-Servicegesellschaft mbH und der Verbandsgemeinde Ruwer umzusetzen, mit der Maßgabe, dass eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit einem Stammkapital von 25.000 EUR gegründet wird, an der die Verbandsgemeinde Ruwer mit 74,9 % und die SWT Immobilien-Servicegesellschaft mbH mit 25,1 % beteiligt sein werden. Die Beschlussfassung steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Kommunalaufsicht Trier-Saarburg zur Gründung der Gesellschaft, der Beschlussfassung des Verwaltungsrates der SWT AöR sowie der Zustimmung der Stadt Trier zur beabsichtigten Tätigkeit der Gesellschaft auf dem Gebiet der Verbandsgemeinde Ruwer. Der Verbandsgemeinderat beschloss dem vorliegenden Entwurf des Gesellschaftervertrages zu zustimmen. Die endgültige Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrages erfolgt unter Beachtung der kommunalwirtschaftsrechtlichen Vorgaben der Kommunalaufsicht. Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Genehmigung sich ergebende Änderungen des Vertrages dazu führen können, dass eine erneute Beschlussfassung erforderlich wird.
TOP 6 Neufassung der Satzung über den Kostenersatz und die
Gebührenerhebung für Hilfe und Dienstleistungen der
Feuerwehr
Der Verbandsgemeinderat beschloss die der Vorlage beigefügte Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe und Dienstleistungen der Feuerwehr und beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Umsetzung.
TOP 7 Bericht über die Nebentätigkeiten und Ehrenämter der
Bürgermeisterin gemäß § 119 des Landesbeamtengesetzes
(LBG) für das Jahr 2024
Die Vorsitzende verwies auf die Beschlussvorlage und führt aus, dass durch die Änderung des Landesbeamtengesetzes (LBG) gem. § 119 Abs. 3 Kommunalbeamtinnen und Kommunalbeamte auf Zeit bis zum 1. April eines jeden Kalenderjahres in einer öffentlichen Sitzung des Verbandsgemeinderates über Art und Umfang ihrer innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämter sowie über die Höhe der dadurch erzielten Vergütungen im vergangenen Kalenderjahr zu unterrichten hat. Dies gilt bei außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämtern nur dann, wenn ein Bezug zum Hauptamt besteht. Die Unterrichtung der Bevölkerung erfolgt durch eine Veröffentlichung auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Ruwer. Alle Ehrenämter und Nebentätigkeiten wurden bereits der Kommunalaufsicht angezeigt bzw. von dieser genehmigt. In der nachfolgenden Liste der Nebentätigkeiten und Ehrenämter kommt Frau Bürgermeisterin Stephanie Nickels den aufgeführten Verpflichtungen für das Jahr 2024 nach.
| Lfd. Nr. | Art und Umfang | Sitzungsgeld / Aufwandsent-schädigung 2024 |
| 1 | Verbandsvorsteherin des Zweckverbands Freibad Ruwertal | Aufwandsentsch.: 1.800 € (brutto) |
| 2 | Verbandsvorstehern des Zweckverbands Wasserwerk Ruwer | Aufwandsentsch.: 3.000 € (brutto) |
| 3 | RHE AÖR - Vorsitzende des Verwaltungsrates | keine |
| 4 | Gemeinde- und Städtebund (GStB) | Gesamt: 70,00 € |
| Stv. Kreisgruppoenvorsitzende /Stv. Bezirksgruppenvorsitzende | keine |
| Stellv. Mitglied DGStB Ausschuss f. Jugend, Soziales u. Gesundheit | keine |
| Landesausschussmitglied GStB RLP Landesausschuss |
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| Ausschussmitglied GStB RLP, Ausschuss für Bildung, Kinder, Jugend, Gesundheit und soziale Angelegenheiten |
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| 5 | Regionale Planungsgemeinschaft | Gesamt: 95,00 € |
| Mitglied Regionale Planungsgemeinschaft |
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| Stv. Mitglied Regionale Planungsgemeinschaft Fachausschuss 1 |
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| 6 | AOK Rheinland-Pfalz/Saarland | Gesamt: 316,00 € |
| Stv. Verwaltungsrat der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland |
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| Mitglied AOK Landesbeirat |
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| 7 | Verein Erholungsgebiet Hochwald, Vorsitzende | keine |
| 8 | Vorstandsmitglied Naturpark Saar-Hunsrück | keine |
| 9 | GVV Kommunalbeirat - Mitglied | 0,00 € |
| 10 | Mitglied Westenergie Kommunalbeirat | keine |
| 11 | Mitglied LAG Mosel | keine |
| 12 | Mitglied LAG Erbeskopf | keine |
| 13 | Mitglied Stiftung "Familie in Not" - Rheinland-Pfalz | keine |
| 14 | Mitglied Verwaltungsrat Kommunale Klärschlammverwertung Region Trier AöR | keine |
| 15 | Holzvermarktung Rheinland-Pfalz Südwest GmbH - Mitglied Gesellschafterversammlung | keine |
| 16 | Mitglied Zweckverband VRT | 0,00 € |
| 17 | Mosellandtouristik, Mitglied Aufsichtsrat und Mitgliederversammlung | keine |
| 18 | Mitglied Kreistag Trier-Saarburg | Sitzungsgeld: 1.820 € |
| Mitglied Kreisausschuss Trier-Saarburg |
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| Mitglied Ausschuss für Gleichstelleung u.g.l. des Kreistages |
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| Mitglied Ausschuss für den öffentlichen Personennahverkehr des Kreistages |
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| Mitglied Kuratorium Stiftung Zukunft des Landkreises Trier-Saarburg |
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| Mitglied Jugendhilfeausschuss des Kreistages (Vertreterin GStB) |
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| Mitglied Unterausschuss Jugendhilfeplanung (Vertreterin GStB) |
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| 19 | Stv. Mitglied EUREGIO Saar-Lor-Lux Plus | keine |
| 20 | Stiftung "Kath. Gesellenhospiz St. Josefshaus Trier, Stiftung der Kolpingfamilie Trier | keine |
Die Bürgermeisterin Nickels hatte im Jahr 2024 keine Nebeneinkünfte.
TOP 8 Abschluss einer Kooperationsvereinbarung
"Gemeindeschwester Plus" für den Zeitraum 2025-2026
Der Verbandsgemeinderat stimmte dem Abschluss der Kooperationsvereinbarung „Gemeindeschwester Plus“ für den Zeitraum 2025-2026 in der vorliegenden Form zu und ermächtigt die Bürgermeisterin zur Unterzeichnung der Vereinbarung.
TOP 9 Anmietung eines Hallenteils in der noch zu errichtenden
Zelthalle des Fördervereins der Feuerwehr Pluwig-Gusterath
e.V.
Der Verbandsgemeinderat erteilte die Zustimmung
TOP 10 Streunende Katzen - Gemeinsamer Antrag der Fraktionen
FWG VG Ruwer e.V. und Bündnis 90/Die GRÜNEN in der VG
Ruwer zur Verabschiedung einer Rechtsverordnung
Die Vorsitzende verwies auf die Vorlage. Anschließend erteilt sie das Wort an die Fraktionen (Bündnis 90/Die Grünen und FWG VG Ruwer e.V.) zur Erläuterung des Antrages. Die Fraktionsvorsitzende von Bündnis90/Die Grünen erörterte dem Rat die Gründe für die Antragsstellung. Sie führte u.a. aus, dass gemäß § 13b des TierSchG die Landesregierungen ermächtigt werden, durch Rechtsverordnung zum Schutz freilebender Katzen bestimmte Gebiete festzulegen, in denen
an diesen Katzen festgestellte erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden auf die hohe Anzahl dieser Tiere in dem jeweiligen Gebiet zurückzuführen sind und
durch eine Verminderung der Anzahl dieser Katzen innerhalb des jeweiligen Gebietes deren Schmerzen, Leiden oder Schäden verringert werden können.
Die der Landesregierung durch § 13b Satz 1 des Tierschutzgesetzes in der Fassung vom 18.Mai 2006 (BGBl. I S.1206, 1313), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 28.Juli 2014 (BGBl. I S. 1308), erteilte Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen wird gemäß § 1TierSchGbErmÜV auf die Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten auf die Stadtverwaltung übertragen. Die Fraktionen FWG und Bündnis 90/Die Grünen beantragen, entgegen der Empfehlung der Verwaltung, den gemeinsamen Antrag zur Einführung einer Katzenschutzverordnung unmittelbar zur Abstimmung zu stellen. Grundlage des Antrags ist die Musterverordnung des Tierschutzbeirates Rheinland-Pfalz, deren Inkrafttreten nach einer Übergangsfrist von sechs Monaten vorgesehen ist. Die Verordnung sieht insbesondere eine Kastrationspflicht für Freigängerkatzen (mit Ausnahme kontrollierter Zuchten), eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht sowie begleitende Aufklärungsmaßnahmen vor. Zur Begründung führten die Antragsteller an, dass die Problematik verwilderter Hauskatzen in der Verbandsgemeinde seit Jahren bekannt sei und erhebliche Tierschutzprobleme verursache. Die Notwendigkeit einer weiteren Prüfung wird abgelehnt, da die rechtlichen und tatsächlichen Grundlagen für das Eingreifen der Kommune – unter Berufung auf Art. 20a GG, §13b TierSchG sowie die Fundtierpflicht – bereits gegeben seien. Zudem bestehe eine deutliche Abweichung zwischen den offiziellen Zahlen der Verwaltung und den Daten des Tierheims Trier hinsichtlich der Anzahl von Fundkatzen. Die Fraktionen betonen, dass die Umsetzung der Verordnung keinen erheblichen Verwaltungsaufwand verursache, jedoch eine wirksame Grundlage zur Eindämmung des Katzenelends sowie zur finanziellen Entlastung der Kommune und des Tierschutzes darstelle. Sie fordern den Verbandsgemeinderat auf, Verantwortung zu übernehmen und dem Antrag zuzustimmen. Im Anschluss ergibt sich eine rege Beratung zu dem Thema. Seitens der Vorsitzenden wurde vorgetragen, dass für den Erlass einer Katzenschutzverordnung nach § 13b TierSchG enge Voraussetzungen vorgegeben sind. Zunächst müssen Schmerzen, Leiden oder Schäden bei diesen Katzen vorliegen und diese durch die Verringerung der Anzahl verhindert werden. Ein Auslaufverbot kommt nur subsidiär in Betracht. Für eine Rechtsverordnung sind daher belastbare Zahlen und Fälle erforderlich. Hier kann und sollte der Sachverstand der Veterinär-Behörde einbezogen werden. Zusammenfassend ist festzustellen, dass für den Erlass einer Katzenschutz-VO enge Voraussetzungen vorgegeben sind. Es müssen Schmerzen, Leiden oder Schäden freilebender Katzen vorliegen und diese durch die Verringerung der Anzahl verhindert werden. Diese Vorkommnisse müssen im festzulegenden Gebiet mit belastbaren Zahlen (Statistiken) und vorliegende Fälle nachgewiesen werden. Dem Ordnungsamt der VGV Ruwer sind im VG-Gebiet Einzelfälle jedoch keine Hotspots freilebender Katzen mit z.T. erheblichen Gesundheitsmängel bekannt, die darüber hinaus nicht kastriert und nicht registriert sind. Statistisch liegen dem Ordnungsamt folgende Informationen vor: In den Jahren 2020 bis 2022 wurden im VG-Etat keine Ausgaben verbucht (keine Fallzahl). Im Jahr 2023 wurden 2.833,83 € für 3 Fälle (Bonerath, Schöndorf, Pluwig) verausgabt, im Etat 2024 war es 1 Fall (Osburg) mit Ausgaben in Höhe von 216,94 €. In weiteren 3 Fällen (Osburg) wurde die Kostenübernahme jeweils abgelehnt, da die Fundtiereigenschaft nicht glaubhaft dargestellt werden konnte. In der weiteren Recherche ist eine weitere Abstimmung mit dem Tierheim vorgesehen. Anzumerken ist, dass bei Fundkatzen, bei denen der Tierhalter nachträglich ausfindig gemacht werden kann, der Tierhalter verantwortlich und kostenzuständig ist. In der nächsten Sitzung der Ordnungsämter im Landkreis wird das Thema Katzenschutz-VO besprochen. Nach weiteren Wortmeldungen wurde über den Beschlussvorschlag 1 - Antrag der Antragssteller – Bündnis 90/Die Grünen und FWG VG Ruwer e.V. – abgestimmt. Anschließend wurde über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abgestimmt.
Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag 1 wurde mehrheitlich abgelehnt. Der Beschlussvorschlag 2 wurde mehrheitlich angenommen.
TOP 11 Zukunftsprogramm "Regional.Zukunft.Nachhaltig" RLP -
Umsetzung in der VG Ruwer
Die Vorsitzende verwies auf die Beschlussvorlage und führte aus, dass das Land Rheinland-Pfalz bestimmten Kommunen über dieses Förderprogramm ein an den Einwohnern gemessenes Budget zur Verfügung stellt, welches insbesondere für Maßnahmen einer Positivliste genutzt werden kann und soll. Die VG Ruwer erhält eine Fördersumme in Höhe von ca. 2,9 Mio. €. Die Mittel müssen zweckgebunden und in dem Bewilligungszeitraum verwendet werden. Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, diese Mittel für anstehende förderfähige Maßnahmen der Verbandsgemeinde und damit zur Entlastung der Umlagen der Gemeinden sowie für anstehende förderfähige Maßnahmen der Gemeinden zu verwenden. Die Beantragung der Mittel erfolgt in einem gemeinsamen Antrag. In einer Maßnahmenübersicht sind alle Vorhaben der Verbandsgemeinde und Ortsgemeinden aufzuführen. Zu jedem einzelnen Vorhaben wiederum sind u.a. Maßnahmenbeschreibungen, Kostenschätzungen (Anteil investiv / nicht investiv, Höhe der förderfähigen Ausgaben des Projektes), Angaben zu evt. anderen Fördermitteln und mehr anzugeben / darzustellen. Zudem muss im Antrag detailliert die Einhaltung der Gesetzesvorgaben (max. 55 % des Gesamtbudgets Kapitel I, 45 % Kapitel II und III, davon keine Maßnahme über 30 % des Gesamtbudgets; maximal 25 % des Gesamtbudgets nicht investive Ausgaben) dargelegt werden. Dies alles erfordert vor Antragstellung noch eine ausführliche Prüfung und Koordination durch die Verwaltung. Bei Nichteinhaltung der Vorgaben müssten Maßnahmen noch abgeändert werden. Umso wichtiger ist es, dass die Maßnahmen frühzeitig benannt werden. Daher soll den Ortsgemeinden eine Frist zur Maßnahmenbenennung bis einschließlich 31.05.25 gesetzt werden. Der Verbandsgemeinderat beschloss – auf Empfehlung bzw. als Bestätigung der Beschlüsse des Haupt- und Finanzausschusses vom 26.02.25 und 12.03.25:
dass das Gesamtbudget unter Berücksichtigung der förderfähigen Personalkosten zu 40 % für Maßnahmen der Verbandsgemeinde und zu 60 % für Maßnahmen der Ortsgemeinden zu verwenden ist,
dass der Anteil der Ortsgemeinden sich nach Einwohnerzahl zum 30.06.24 aufteilt,
dass Fördermittel, die nicht durch die Ortsgemeinden in Anspruch genommen werden (oder bis zum 31.05.25 beschlossen und gemeldet sind) an die Verbandsgemeinde zurückfließen,
die die abschließende Entscheidung über die Fördermaßnahmen der Verbandsgemeinde Ruwer auf den Haupt- und Finanzausschuss zu übertragen.
Nichtöffentliche Sitzung
Im anschließenden nichtöffentlichen Teil ergingen noch weitere Mitteilungen.