1. Einsichtnahme in den Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen
2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
| 1. | Der Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2023 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer, Untere Kirchstraße 1, 54320 Waldrach, Zimmer 103, ab 02. Juni 2023 bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Gemeinderat Gutweiler zur Einsichtnahme aus. Außerdem steht die Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen im Internet unter |
| www.ruwer.de, Menüpunkt: Bürgerhaushalt | |
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| zur Einsichtnahme bereit. |
| 2. | Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Gutweiler haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen, d.h. vom 02. bis zum 16.06.2023; bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer, Untere Kirchstraße 1, 54320 Waldrach, Vorschläge zum Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer, Untere Kirchstraße 1, 54320 Waldrach oder an die Ortsgemeinde Gutweiler, Ortsbürgermeister Ralph Biedinger, Im obersten Garten 21, 54317 Gutweiler oder elektronisch an buergerhaushalt@ruwer.de einzureichen. Der Gemeinderat Gutweiler wird vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden. |