Unter dem Vorsitz von Bürgermeisterin Stephanie Nickels fand am 26.04.2023 im Rathaussaal, Untere Kirchstr. 1, 54320 Waldrach eine Sitzung des Verbandsgemeinderates Ruwer statt.
Die gesamte öffentliche Niederschrift kann im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Ruwer unter der Rubrik Ratsinformationssystem eingesehen werden.
Im Folgenden wird über die wesentlichen Beschlüsse aus der Sitzung berichtet.
Einwohnerfragestunde
Ein Einwohner stellte eine Frage zur Thematik Photovoltaik und Windkraft und den diesbezüglichen Abstandsregelungen sowie der aktuellen Planung. Die Vorsitzende verwies auf den TOP 4 der Sitzung. Frau Struth informierte über die aktuelle Rechtslage.
Mitteilungen
Im Sommer werden ein Anwärter für das zweite Einstiegsamt und ein Verwaltungsfachangestellter ihre Ausbildung bei der Verbandsgemeinde Ruwer beginnen.
Frau Nickels begrüßte Herrn Paul Neumann zur Sitzung. Dieser wurde mit seiner Frau Lisa aus der Vorstandsarbeit des Jugendrings Kasel verabschiedet, wo er Gründungsmitglied war und die letzten 49 Jahre als Vorsitzender agierte. Die Vorsitzende dankte für die herausragende Arbeit, stellt die Einzigartigkeit des Vereins heraus und wünscht dem neuen Vorstand für die anstehenden Aufgaben viel Erfolg.
Die Verwaltung hat eine Mitteilung der ADD über die in Aussicht gestellte Förderung für das neue Feuerwehrgerätehaus Pluwig-Gusterath erhalten. Jedoch versetzt das Schreiben die Verwaltung nicht in die Lage, in die weitere Planung einzusteigen. Weitere Abstimmungen mit der Feuerwehr und der ADD stehen aus bzw. sind terminiert.
Bezüglich der Feuerwehr-Werkstätten am Klärwerk informierte die Vorsitzende, dass nach aktuellem Stand mit einer Fertigstellung im Juli / August dieses Jahres gerechnet werden kann. Aktuell befindet man sich in Absprache bezüglich der Ausstattung.
Die Flüchtlingszuweisungen steigen an und die Verbandsgemeinde ist auf der Suche nach entsprechenden Sammelunterkünften. Mit einem Rückgang der Zahlen ist nicht zu rechnen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Sammelunterkünfte in mobiler Form notwendig werden.
In den letzten beiden Sitzungen hat der Haupt- und Finanzausschusses folgende Beschlüsse abschließend gefasst: eine Qualifizierungsmaßnahme für Betreuungskräfte in der Freiwilligen Betreuung der Verbandsgemeinde Ruwer in Zusammenarbeit mit dem Lokalen Bündnis für Familie Saarburg und die Beantragung von Fördermitteln für die kommunale Wärmeplanung.
Die Eröffnung des Freibades fand am Sonntag, den 14.05.2023, statt; bis zum 30.06.2023 ist das Freibad von 09:00 Uhr bis 19:00 Uhr, ab dem 01.07.2023 von 07:00 Uhr bis 19:00 Uhr geöffnet.
Genehmigungsverfügung der Kreisverwaltung Trier-Saarburg vom 27.03.2023 zur Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023 der Verbandsgemeinde Ruwer für das Haushaltsjahr 2023 sowie Wirtschaftsplan des Abwasserwerkes der Verbandsgemeinde Ruwer für das Wirtschaftsjahr 2023
Die Planunterlagen wurden nach Beschlussfassung im Verbandsgemeinderat am 08.02.2023 der
Kreisverwaltung Trier-Saarburg am 10.02.2023 zugeleitet.
Nach dortiger Überprüfung wurden für das Haushaltsjahr 2023 genehmigt:
| Ansatz | Genehmigung |
| Investitionskredite Finanzhaushalt VG Ruwer | 4.018.250 € | 3.718.250 € |
| Investitionskredite Betriebszweig Abwasserwerk | 2.600.000 € | 2.000.000 € |
| Gesamt-betrag | gen. pfl. VE | Gen.-Betrag |
| Verpflichtungs-ermächtigungen VG Ruwer | 16.814.000 € | 13.852.000 € | 10.892.000 € |
| Verpflichtungs-ermächtigungen Abwasserwerk | 1.900.000 € | 900.000 € | 900.000 € |
Gegen die Ausführungen des Stellenplanes 2023 (Verbandsgemeinde und Abwasserwerk) bestehen keine Bedenken
Beschlussfassung über das Nahversorgungskonzept-Einzelhandelskonzept der Verbandsgemeinde Ruwer
Nach intensiver Vorberatung im Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss sowie im Haupt- und Finanzausschuss beschloss der Verbandsgemeinderat in der Sitzung am 12.10.2022 den Ergebnissen des Nahversorgungskonzeptes zuzustimmen und die Verwaltung mit der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Ortsgemeinden zu beauftragen. Des Weiteren wurde beschlossen, dass, sofern das Beteiligungsverfahren im Rahmen der Fortschreibung des regionalen Raumordnungsplanes zwischenzeitlich erfolgt, die in Rede stehende Fassung des Nahversorgungskonzeptes als Grundlage für die Positionierung herangezogen wird.
Nach erfolgter einstimmiger Beschlussfassung im Verbandsgemeinderat ist das Konzept nun von den Ortsgemeinden, die im Entwurf des Regionalplans als kooperierende Grundzentren ausgewiesen werden sollen (Gusterath, Pluwig, Osburg, Waldrach), ebenfalls zu beschließen.
Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Ruwer; sachliche Teilfortschreibung, Themenbereich "Freiflächen-Photovoltaikanlagen" (Aufstellungsbeschluss, Beteiligung der Öffentlichkeit)
Der Verbandsgemeinderat hatte in der Sitzung am 12.10.2022 den Planungsauftrag zur sachlichen Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes, Themenbereich „Freiflächen-Photovoltaikanlagen“ an das Büro des Landschaftsarchitekten Karlheinz Fischer, Trier, zum Bruttohonorar i. H. v. 29.110,38 € erteilt. Grundlage der Beauftragung war der Antrag von 10 Ortsgemeinden auf Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes, basierend auf dem Ergebnis der vom Verbandsgemeinderat in der Sitzung am 21.04.2021 beschlossenen Potentialanalyse zur Standortfindung von „Freiflächen-Photovoltaikanlagen“. Das angestrebte Ziel, rd. 150 ha (brutto) als Entwicklungspotential im Flächennutzungsplan darzustellen, wird nach dem vorliegenden Planentwurf um rd. 35 ha übertroffen; somit sind rd. 185 ha möglich. In Anbetracht der aktuellen Entwicklungen empfiehlt die Verwaltung die 185 ha in den Flächennutzungsplan aufzunehmen. Ziel ist es, die Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans bis Ende des Jahres 2023 abzuschließen. Frau Struth vom Planungsbüro Fischer erläuterte den aktuellen Stand des Flächennutzungsplanes anhand einer Präsentation. Der Rat beschloss die Änderung mit 24 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung.
Wahl eines Mitgliedes für die Verbandsversammlung des Zweckverbands Freibad Ruwertal
Christian Willems hat mit Erklärung vom 31.03.2023 sein Mandat im Zweckverband Freibad Ruwertal niedergelegt. Auf Grund des damaligen Losentscheides ist von der SPD-Fraktion ein Ersatzmitglied zu benennen. Der Verbandsgemeinderat wählte einstimmig bei einer Enthaltung Frau Elisabeth Hammes als Ersatzmitglied für die Verbandsversammlung des Zweckverbands Freibad Ruwertal.
Bericht über Nebentätigkeiten und Ehrenämter der Bürgermeisterin gemäß § 119 des Landesbeamtengesetzes (LBG) für das Jahr 2022
Bürgermeisterin Nickels informierte über ihre Nebentätigkeiten und Ehrenämter und kam damit ihren Verpflichtungen für das Jahr 2022 nach. Alle Ehrenämter und Nebentätigkeiten wurden bereits seit 2019 der Kommunalaufsicht angezeigt bzw. von dieser genehmigt.
Gründung einer Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR)
Am 08.03.2023 fand die erste „Gründungsbesprechung“ mit allen Ortsgemeinden und der Verbandsgemeinde Ruwer statt. Hauptdiskussionspunkt waren die Stammeinlage, Vorstandsgröße und Aufgabenwahrnehmung durch die AöR. Am 28.03.2023 fand die zweite Besprechung statt, in der dann die noch offenen Punkte festgelegt und die Fragen, die sich nach der ersten Besprechung ergeben haben, geklärt wurden. In dieser Versammlung wurde die vorliegende Anstaltssatzung als Grundlage für den Beitritt in die AöR festgelegt. Diese Satzung wurde zwischenzeitlich mit der Kommunalaufsicht abgestimmt. Es werden keine Bedenken erhoben, so dass die Anstaltssatzung genehmigt werden kann. Der Rat beschloss sodann mit 19 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen die Gründung der AöR auf Grundlage der vorliegenden Satzung.
Beratung und Beschlussfassung über den Beitritt zum Kommunalen Klimapakt
Die Kommunalen Spitzenverbände, der Verband kommunaler Unternehmen, die Energieagentur Rheinland-Pfalz und die Landesregierung haben sich gemeinsam auf die Einrichtung eines Kommunalen Klimapakts (KKP) verständigt. Der Kommunale Klimapakt ist gegenseitiges Leistungsversprechen. Die teilnehmenden Kommunen bekennen sich zu den Klimaschutzzielen des Landes und verstärken ihr Engagement im Klimaschutz sowie bei der Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Im Gegenzug unterstützt und begleitet die Landesregierung die Kommunen bei der Umsetzung ihrer Maßnahmen mit konkreten Angeboten und Leistungen. Der Verbandsgemeinderat beschloss einstimmig bei einer Enthaltung den Beitritt zum KKP.
Verteilung der einwohnergebundene Pauschalförderung des KIPKI auf die Verbandsgemeinde und Ortsgemeinden - Antrag der SPD-Fraktion
Die SPD-Fraktion beantragte, dass die Fördermittel nach dem Programm KIPKI je zur Hälfte die Verbandsgemeinde und die Ortsgemeinden, nach dem Einwohnerschlüssel, erhalten sollen. Es wurde angemerkt, dass sich die aktuelle Diskussion auf einen Gesetzesentwurf bezieht. Das Gesetz soll bald vom rheinland-pfälzischen Landtag verabschiedet werden. Zu welchem Zeitpunkt das Gesetz in Kraft tritt, ist noch nicht bekannt. In der Ortsbürgermeisterdienstbesprechung am 22.03.2023 stellte Herr Beyer von der Energieagentur RLP nochmals die Elemente der Klimaoffensive Rheinland-Pfalz vor. In diesem Rahmen wurde als weiteres mögliches Projekt die flächendeckende LED-Umrüstung der Straßenbeleuchtung diskutiert. Dieses Projekt würde die Gemeindehaushalte entlasten. Die Verwaltung hat den Auftrag erhalten, den Umfang dieses Projektes genauer zu prüfen und den OG Rückmeldung zu geben. Der Verbandsgemeinderat nahm den Antrag einstimmig zur Kenntnis und beauftragte die Verwaltung zur Erarbeitung möglicher Maßnahmen in enger Abstimmung mit den Ortsgemeinden.
Einrichtung eines Feuerwehrausschusses - Antrag der CDU-Fraktion
Die Vorsitzende übergab das Wort an den Fraktionsvorsitzenden Matthias Steuer, der den Antrag noch einmal erläuterte. Die Verwaltung möge sich bei anderen Verwaltungen bzw. Kommunen, die bereits einen solchen Ausschuss eingerichtet haben, informieren und entsprechende Konzepte vorlegen. Vor der weiteren Vorbereitung ist zunächst ein Grundsatzbeschluss erforderlich, ob ein Fachausschuss für Angelegenheiten der Feuerwehr eingerichtet werden soll. Die Verwaltung soll durch den Verbandsgemeinderat beauftragt werden, in Abstimmung mit dem Ältestenrat einen Entwurf für die Änderung der Hauptsatzung zu erarbeiten und dem Haupt- und Finanzausschuss zur weiteren Vorberatung vorzulegen. Der Haupt- und Finanzausschuss hat sich einstimmig für die Beschlussempfehlung ausgesprochen. Dem Vorgehen stimmte der Rat bei einer Enthaltung einstimmig zu; zugleich soll die Änderung der Hauptsatzung vorbereitet werden.
Beschaffung der im Feuerwehrkonzept 2025 vorgesehenen Fahrzeuge
Gemäß Feuerwehrkonzept 2025 stehen nachfolgend beschriebene Beschaffungen an: Mehrzweckfahrzeug MZF1 Allrad für den Standort Thomm, Mehrzweckfahrzeug MZF 3 für den Standort Pluwig-Gusterath (die Ausschreibung ist noch vom Eingang der Förderbescheide abhängig) sowie je ein Tragkraftspritzenfahrzeug TSF-W für die Standorte Farschweiler, Korlingen, Holzerath und Lorscheid. Der Rat beschloss einstimmig die Beauftragung der Verwaltung zur öffentlichen Ausschreibung.
Vergabe der Schulverpflegung für die Grundschulen in Trägerschaft der Verbandsgemeinde Ruwer
Die Lieferung der Mittagsverpflegung für die Grundschulen in Trägerschaft der Verbandsgemeinde Ruwer wurde als Gesamtleistung für den Zeitraum ab dem 01.08.2023 für die Schuljahre 2023/24 und 2024/25 bis 31.07.2025 mit einer Verlängerungsoption für das Schuljahr 2025/26 ausgeschrieben. Der bisherige Vertrag endet mit Ablauf des Schuljahres 2022/23. Die geprüfte Angebotssumme des einzigen Anbieters – Streit Catering GmbH, Osann-Monzel, der bereits in der Vergangenheit die Mittagsverpflegung zur Zufriedenheit ausgeführt hat - beträgt 595.930,08 € brutto mit einem Anteil von 198.643,36 € brutto je Schuljahr. Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 05.04.23 die Vergabe an die Streit Catering GmbH empfohlen. Mit 24 Ja-Stimmen und 5 Enthaltungen wurde die Auftragsvergabe beschlossen.
Schulentwicklungsplan für den Bereich der Grundschulen in Trägerschaft der Verbandsgemeinde Ruwer 2022-2023
Zum 01.08.2020 ist eine Neufassung des Schulgesetzes in Kraft getreten. In der Neufassung des § 91 Abs. 3 wird ausgeführt, dass auch Verbandsgemeinden für die in ihrem Gebiet gelegenen Grundschulen regionale Entwicklungspläne zu erstellen haben. Das Land und die kommunalen Spitzenverbände haben sich am 08.01.2020 darüber verständigt, dass das Land als pauschalen Mehrbelastungsausgleich insgesamt 1,6 Mio. Euro, verteilt auf sechs Jahre, bereitstellt. Für die Verbandsgemeinde Ruwer bedeutet dies eine jährliche Auszahlung über den Landkreis Trier-Saarburg in Höhe von 1.688 Euro, den jede zur Schulentwicklungsplanung verpflichtete Gebietskörperschaft erhält. Im Zuge der Beschlussfassungen im Schulbereich hat der Fachbereich Schulen bereits eine Schulentwicklungsplanung vorgenommen, die dem Ministerium vorgelegt und von dort genehmigt wurde. Diese wird regelmäßig fortgeschrieben. Der neue Plan wird in der Sitzung vorgestellt. Zudem erläutert Herr Stüber die Problematik im Hinblick auf künftig fehlendes Personal für die Schulkindbetreuung. Aus dem Rat kommt der Vorschlag, die Ausschreibungen der entsprechenden Stellen auf Schulstandorte hin zu konkretisieren. Der Rat beschloss einstimmig den Schulentwicklungsplan für die Grundschulen in Trägerschaft der Verbandsgemeinde Ruwer 2022 – 2023 in vorgelegter Form.
Schulsozialarbeit an den Grundschulen in Trägerschaft der Verbandsgemeinde Ruwer
Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 20.05.2020 dem Konzept der Sozialpädagogischen Beratung an Grundschulen im Landkreis Trier-Saarburg und der Förderungsrichtlinie für die sozialpädagogische Beratung an den Grundschulen im Landkreis Trier-Saarburg zugestimmt. Der Landkreis hat gemäß dem Subsidiaritätsprinzip die Aufgaben an einen Freien Träger der Jugendhilfe vergeben. Der DRK-Kreisverband hat den Auftrag erhalten. Frau Ulbrich, Mitarbeiterin des DRK-Kreisverbandes Trier-Saarburg, ist für die Grundschulen in Trägerschaft der Verbandsgemeinde Ruwer zuständig. Ihr Angebot wird in den Schulen positiv angenommen. Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 01.03.2023 beschlossen, dem Verbandsgemeinderat zu empfehlen, der Verstetigung der sozialpädagogischen Beratung an Grundschulen in Trägerschaft der VG und der anteiligen Förderung durch die Verbandsgemeinde bis zum Ende des Jahres 2025 zuzustimmen. Dem stimmte der Verbandsgemeinderat einstimmig zu.
Beratung und Beschlussfassung Nebenkostenverteilung im Bürgerhaus in Gusterath
Die Ortsgemeinde Gusterath und die Verbandsgemeinde Ruwer haben zum 01.04.2020 eine Vereinbarung über die Nutzung des Gemeinschaftsprojekts Grundschule und Bürgerhaus in Gusterath unterzeichnet. Aufgrund der tatsächlichen Nutzung der Räumlichkeiten, wurde der Verteilungsschlüssel zur Abrechnung der Nebenkosten neu ermittelt. Gemäß der bestehenden Vereinbarung werden die Kosten im Verhältnis 1/3 Ortsgemeinde und 2/3 Verbandsgemeinde getragen. Einstimmig beschloss der Rat die Zustimmung zum aktualisierten Verteilungsschlüssel (der Entscheidung gingen entsprechende Beschlüsse des Ortsgemeinderates und Haupt- und Finanzausschusses vor).
Vereinbarung mit der Ortsgemeinde Gusterath - Nutzung der Räumlichkeiten in der alten Schulturnhalle
Mangels Räumlichkeiten in der Ortsgemeinde stellt die Verbandsgemeinde Ruwer die alte Schulturnhalle unentgeltlich zur Verfügung. Die Nebenkosten (Heizung, Strom und Wasser, Abfallgebühren, Gebäudeversicherung) der Halle werden von der Verbandsgemeinde getragen und jährlich der Ortsgemeinde in Rechnung gestellt. Die Ortsgemeinde trägt diese Kosten vollumfänglich. Gemäß einem Beschluss des Ortsgemeinderates Gusterath sowie auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses stimmte der Verbandsgemeinderat der Vereinbarung einstimmig zu.
Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses 2017 und 2018 der Verbandsgemeinde Ruwer sowie die Entlastung des beteiligten Personenkreises.
Bürgermeisterin Nickels übergab das Wort an den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses Andreas Stüttgen. Dieser trägt Verfahren und Ergebnis der Prüfungshandlungen für die Jahre 2017 und 2018 gemeinsam vor, da sich diese inhaltlich entsprechen. Die Prüfungen erfolgten am 18.04.2023, die Ergebnisse wurden in einem Prüfbericht zusammengefasst. Aufgrund des zusammengefassten Berichtes über beide Jahre wurde der Vorsitz vor der nach Jahren getrennten Abstimmung an den Ersten Beigeordneten Bootz übergeben. Einstimmig wurden die jeweiligen Jahresabschlüsse sowie Entlastungen der beteiligten Personen – unter Beachtung der Befangenheitsregelegungen – beschlossen.
Resolution gegen die Erhöhung der Nivellierungssätze der Grund- und Gewerbesteuern - Antrag der CDU-Fraktion
Die CDU-Fraktion, vertreten durch Mathias Thesen, erhielt das Wort und trug den Inhalt des Antrages noch einmal vor. Die SPD-Fraktion entgegnete, dass diese Thematik nicht in den Zuständigkeitsbereich der Verbandsgemeinde, sondern aufgrund der Realsteuer-Hebeberechtigung in den der Ortsgemeinderäte gehöre. Zudem seien die entsprechenden Beschlüsse bereits im Rahmen der jeweiligen Haushaltskonsolidierungen gefasst worden. Die FWG-Fraktion schloss sich der Meinung der SPD-Fraktion an. Der Rat entschied sich bei 8 Ja-Stimmen, einer Enthaltung und 20 Nein-Stimmen gegen die genannte Resolution