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Amtsblatt VG Ruwer
Ausgabe 22/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kasel für das Jahr 2024

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung, in der Sitzung am 17.04.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Trier-Saarburg als Aufsichtsbehörde vom 21.05.2024 hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

2024

der Gesamtbetrag der Erträge auf

1.970.135 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

1.883.005 €

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag

87.130 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

54.900 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

261.330 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

806.500 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

-545.170 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf

459.570 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

 —  2024

zinslose Kredite auf  —  0 €

verzinste Kredite auf  —  514.470 €

Zusammen auf  —  514.470 €

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können,

wird festgesetzt auf:  —  1.470.000 €

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf:  —  0 €

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber

der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf  —  521.288 €

§ 5 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen

für Sondervermögen

Für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden Ermächtigungen zur Aufnahme von Krediten sowie Verpflichtungsermächtigungen nicht erteilt.

§ 6 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

-

Grundsteuer A  —  445 v. H.

-

Grundsteuer B  —  465 v. H.

-

Gewerbesteuer  —  395 v. H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

-

für den ersten Hund  —  100 €

-

für den zweiten Hund  —  126 €

-

für jeden weiteren Hund  —  151 €

-

für den ersten gefährlichen Hund  —  520 €

-

für den zweiten gefährlichen Hund  —  800 €

-

für jeden weiteren gefährlichen Hund  —  800 €

§ 7 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2022 (vorläufig) beträgt

2.541.078 €

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2023 beträgt

2.644.433 €

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2024 beträgt

2.731.563 €

§ 8 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 1.000 € überschritten sind.

§ 9 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000 € sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen

§ 10 Altersteilzeit

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamten wird in 0 Fällen zugelassen.

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird in 0 Fällen zugelassen.

Kasel, den 17.04.2024
Karl-Heinrich Ewald, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Der Haushaltplan liegt zur Einsichtnahme vom 03.06.2024 bis 11.06.2024 im Rathaus, Zimmer 106 öffentlich aus.

Waldrach, den 24.05.2024
Stephanie Nickels, Bürgermeisterin