Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung, in der Sitzung am 17.04.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Trier-Saarburg als Aufsichtsbehörde vom 21.05.2024 hiermit bekannt gemacht wird:
Festgesetzt werden
| 1. im Ergebnishaushalt | |
| 2024 |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 1.970.135 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 1.883.005 € |
| Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag | 87.130 € |
| 2. im Finanzhaushalt | |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 54.900 € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 261.330 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 806.500 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -545.170 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 459.570 € |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
— 2024
zinslose Kredite auf — 0 €
verzinste Kredite auf — 514.470 €
Zusammen auf — 514.470 €
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können,
wird festgesetzt auf: — 1.470.000 €
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf: — 0 €
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf — 521.288 €
Für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden Ermächtigungen zur Aufnahme von Krediten sowie Verpflichtungsermächtigungen nicht erteilt.
| Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: | |
| - | Grundsteuer A — 445 v. H. |
| - | Grundsteuer B — 465 v. H. |
| - | Gewerbesteuer — 395 v. H. |
| Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden | |
| - | für den ersten Hund — 100 € |
| - | für den zweiten Hund — 126 € |
| - | für jeden weiteren Hund — 151 € |
| - | für den ersten gefährlichen Hund — 520 € |
| - | für den zweiten gefährlichen Hund — 800 € |
| - | für jeden weiteren gefährlichen Hund — 800 € |
| Der Stand des Eigenkapitals | |
| zum 31.12.2022 (vorläufig) beträgt | 2.541.078 € |
| Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals | |
| zum 31.12.2023 beträgt | 2.644.433 € |
| Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals | |
| zum 31.12.2024 beträgt | 2.731.563 € |
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 1.000 € überschritten sind.
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000 € sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen
Die Bewilligung von Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamten wird in 0 Fällen zugelassen.
Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird in 0 Fällen zugelassen.
Hinweis:
Der Haushaltplan liegt zur Einsichtnahme vom 03.06.2024 bis 11.06.2024 im Rathaus, Zimmer 106 öffentlich aus.