Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung, in der Sitzung am 18.04.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Trier-Saarburg als Aufsichtsbehörde hiermit bekannt gemacht wird:
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
| 2024 | 2025 |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 588.730 € | 595.130 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 631.390 € | 598.910 € |
| Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag | -42.660 € | -3.780 € |
2. im Finanzhaushalt
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | -7.880 € | 26.000 € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 35.000 € | 135.000 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 31.000 € | 170.000 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 4.000 € | -35.000 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 3.880 € | 9.000 € |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
| 2024 | 2025 |
| zinslose Kredite auf | 0 € | 0 € |
| verzinste Kredite auf | 0 € | 35.000 € |
| Zusammen auf | 0 € | 35.000 € |
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungs- ermächtigungen) führen können,
| wird festgesetzt auf: | 170.000 € (2024) und 0 € (2025) |
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen
| werden müssen, beläuft sich auf: | 35.000 € (2024) und 0 € (2025) |
| Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf | 1.051.876 € (2024) und 1.077.808 € (2025) |
Für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden Ermächtigungen zur Aufnahme von Krediten sowie Verpflichtungsermächtigungen nicht erteilt.
| 2024 | 2025 |
| Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: |
|
|
| - Grundsteuer A | 400 v. H. | 400 v. H. |
| - Grundsteuer B | 465 v. H. | 465 v. H. |
| - Gewerbesteuer | 380 v. H. | 380 v. H. |
| Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden | ||
| - für den ersten Hund | 80 € | 80 € |
| - für den zweiten Hund | 95 € | 95 € |
| - für jeden weiteren Hund | 110 € | 110 € |
| - für den ersten gefährlichen Hund | 400 € | 400 € |
| - für jeden weiteren gefährlichen Hund | 520 € | 520 € |
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 (vorläufig) beträgt | 147.983 Euro |
| Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt | 154.053 Euro |
| Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt | 111.393 Euro |
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 1.000 € überschritten sind.
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000 € sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen.
Die Bewilligung von Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamten wird in 0 Fällen zugelassen.
Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird in 0 Fällen zugelassen.
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Verpflichtungsermächtigung für das Haushaltsjahr 2024 sowie der Gesamtbetrag der Kredite für das Haushaltsjahr 2025 wurden zunächst nicht genehmigt. Die Höchstbeträge der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wurden genehmigt. Der Haushaltplan liegt zur Einsichtnahme vom 03.06.2024 bis 11.06.2024 im Rathaus, Zimmer 106 öffentlich aus.