Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung, in der Sitzung am 13.05.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Trier-Saarburg als Aufsichtsbehörde hiermit bekannt gemacht wird:
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
— 2024
der Gesamtbetrag der Erträge auf — 434.940 €
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 399.655 €
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag — 35.285 €
2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf — 32.705 €
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 0 €
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 169.900 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf — -169.900 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf — 137.195 €
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können,
wird festgesetzt auf: — 120.000 €
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen,
beläuft sich auf: — 37.500 €
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf — 206.616 €
Für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden Ermächtigungen zur Aufnahme von Krediten sowie Verpflichtungsermächtigungen nicht erteilt.
— 2024
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer A — 395 v. H.
- Grundsteuer B — 465 v. H.
- Gewerbesteuer — 395 v. H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
- für den ersten Hund — 50 €
- für den zweiten Hund — 62 €
- für jeden weiteren Hund — 72 €
- für den ersten gefährlichen Hund — 320 €
- für jeden weiteren gefährlichen Hund — 416 €
Der Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2022 (vorläufig) beträgt — 1.826.053 €
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2023 beträgt — 1.867.028 €
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2024 beträgt — 1.902.313 €
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 1.000 € überschritten sind.
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000 € sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen
Die Bewilligung von Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamten wird in 0 Fällen zugelassen.
Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird in 0 Fällen zugelassen.
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Verpflichtungsermächtigungen für das Haushaltsjahr 2024 wurden vorerst nicht genehmigt. Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wurde genehmigt.
Der Haushaltplan liegt zur Einsichtnahme vom 03.06.2024 bis 11.06.2024 im Rathaus, Zimmer 106 öffentlich aus.