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Amtsblatt VG Ruwer
Ausgabe 22/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kasel für das Jahr 2024

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung, in der Sitzung am 17.04.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Trier-Saarburg als Aufsichtsbehörde vom 21.05.2024 hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

2024

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

1.970.135 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

1.883.005 €

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag

87.130 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

54.900 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

261.330 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

806.500 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-545.170 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

459.570 €

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf

verzinste Kredite auf

Zusammen auf

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können,

wird festgesetzt auf:

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen,

beläuft sich auf:

0 €

§ 4

Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf

§ 5

Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen

Für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden Ermächtigungen zur Aufnahme von Krediten sowie Verpflichtungsermächtigungen nicht erteilt.

§ 6

Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

2024

- Grundsteuer A

445 v. H.

- Grundsteuer B

465 v. H.

- Gewerbesteuer

395 v. H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

- für den ersten Hund

100 €

- für den zweiten Hund

126 €

- für jeden weiteren Hund

151 €

- für den ersten gefährlichen Hund

520 €

- für den zweiten gefährlichen Hund

800 €

- für jeden weiteren gefährlichen Hund

800 €

§ 7

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2022 (vorläufig) beträgt

2.541.078 €

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2023 beträgt

2.644.433 €

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2024 beträgt

2.731.563 €

§ 8

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 1.000 € überschritten sind.

§ 9

Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000 € sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen

§ 10

Altersteilzeit

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamten wird in 0 Fällen zugelassen.

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird in 0 Fällen zugelassen.

Kasel, den 17.04.2024
Karl-Heinrich Ewald, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Vom Gesamtbetrag der Kredite wurde vorerst nur ein Teilbetrag i.H.v. 54.470 € genehmigt. Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wurde genehmigt. Der Haushaltplan liegt zur Einsichtnahme vom 03.06.2024 bis 11.06.2024 im Rathaus, Zimmer 106 öffentlich aus.

Waldrach, den 24.05.2024
Stephanie Nickels, Bürgermeisterin