Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung, in der Sitzung am 17.04.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Trier-Saarburg als Aufsichtsbehörde vom 21.05.2024 hiermit bekannt gemacht wird:
| Festgesetzt werden | 2024 |
| 1. im Ergebnishaushalt | |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 1.970.135 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 1.883.005 € |
| Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag | 87.130 € |
| 2. im Finanzhaushalt | |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 54.900 € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 261.330 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 806.500 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -545.170 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 459.570 € |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
| 2024 |
| zinslose Kredite auf | 0 € |
| verzinste Kredite auf | 514.470 € |
| Zusammen auf | 514.470 € |
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können,
| wird festgesetzt auf: | 1.470.000 € |
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen,
beläuft sich auf: | 0 € |
| Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf | 521.288 € |
Für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden Ermächtigungen zur Aufnahme von Krediten sowie Verpflichtungsermächtigungen nicht erteilt.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
|
| 2024 |
| - Grundsteuer A | 445 v. H. |
| - Grundsteuer B | 465 v. H. |
| - Gewerbesteuer | 395 v. H. |
| Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden | |
| - für den ersten Hund | 100 € |
| - für den zweiten Hund | 126 € |
| - für jeden weiteren Hund | 151 € |
| - für den ersten gefährlichen Hund | 520 € |
| - für den zweiten gefährlichen Hund | 800 € |
| - für jeden weiteren gefährlichen Hund | 800 € |
| Der Stand des Eigenkapitals | |
| zum 31.12.2022 (vorläufig) beträgt | 2.541.078 € |
| Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals | |
| zum 31.12.2023 beträgt | 2.644.433 € |
| Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals | |
| zum 31.12.2024 beträgt | 2.731.563 € |
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 1.000 € überschritten sind.
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000 € sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen
Die Bewilligung von Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamten wird in 0 Fällen zugelassen.
Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird in 0 Fällen zugelassen.
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Vom Gesamtbetrag der Kredite wurde vorerst nur ein Teilbetrag i.H.v. 54.470 € genehmigt. Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wurde genehmigt. Der Haushaltplan liegt zur Einsichtnahme vom 03.06.2024 bis 11.06.2024 im Rathaus, Zimmer 106 öffentlich aus.