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Amtsblatt VG Ruwer
Ausgabe 23/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Unterrichtung der Einwohner über die 14. Sitzung des Gemeinderates Herl am  25.01.2023

Unter dem Vorsitz von Ortsbürgermeister Thomas Jost fand am 25.01.2023 im Bürgerhaus Herl, 54317 Herl eine 14. Sitzung des Gemeinderates Herl statt.

Die gesamte öffentliche Niederschrift kann im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Ruwer unter der Rubrik Ratsinformationssystem eingesehen werden.

Im Folgenden wird über die wesentlichen Beschlüsse aus der Sitzung berichtet.

Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses 2018 und Entlastung des betroffenen Personenkreises für das Haushaltsjahr 2018

In der Sitzung wurde der Jahresabschluss 2018 festgestellt und die Entlastung des betroffenen Personenkreises einstimmig erteilt.

Beratung und Beschlussfassung über die Erschließung eines Teilstückes der Verkehrsanlage "Im Bungert"

Nach einer eingehenden Aussprache und Darstellung des Sachverhaltes hat sich der Gemeinderat einstimmig dafür ausgesprochen, dass grundsätzlich das Teilstück der Verkehrsanlage „Im Bungert“ von Einfahrt Bergstraße bis Ecke Haus-Nr.: 20 (vgl. Lageplan) erstmalig herzustellen ist. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Vergabeverfahren für die Ingenieurleistungen für Planung und Durchführung der Maßnahme auszuschreiben. Es soll ein Stufenvertrag für die Leistungsphasen 1-4 und 5-9 abgeschlossen werden.

Beratung und Beschlussfassung über die Übertragung der Antragstellung zum Förderprogramm Klimaangepasstes Waldmanagement

Der Vorsitzende hat das Thema Klimaangepasstes Waldmanagement dargestellt. Die Ortsgemeinde Herl beauftragt anschließend die Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer, in deren Auftrag, den Antrag zur Förderung des Klimaangepasstes Waldmanagement zu stellen.

Gründung einer Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) - Grundsatzbeschluss -

Der Gemeinderat Herl hat nach einer ausführlichen Darstellung des Sachverhalts sich dafür ausgesprochen,

1. im Grundsatz der Gründung einer Anstalt des öffentlichen Rechts für den Bereich der erneuerbaren Energien gemeinsam mit der Verbandsgemeinde und den anderen Ortsgemeinden, die die AöR mitbegründen bzw. der AöR beitreten wollen, und

2. die Verwaltung mit den Vorbereitungen in Kooperation mit der Kommunalberatung zu beauftragen.