über die Berufung von Ersatzpersonen in den Gemeinderat Lorscheid gemäß § 45 Absatz 1 Kommunalwahlgesetz (KWG) i.V.m. § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung (KWO).
Herr Luwig Welter hat sein Mandat als Mitglied im Gemeinderat Lorscheid durch Wegzug automatisch verloren. Gemäß § 45 Abs. 2 KWG ist die nächste noch nicht berufene wählbare Person mit der höchsten Stimmenzahl in den Gemeinderat einzuberufen.
Die Ersatzpersonen Norbert Freud, Ralf Jäckels, Axel Baumann und Wolfgang Becker haben die Erklärung zur Annahme der Wahl abgelehnt.
Bei den nächsten drei nachzurückenden Ersatzpersonen Ralph Lutz, Marc Freis und Peter Molitor bestand Stimmgleichheit. Von diesen haben Marc Freis und Peter Molitor die Annahme der Wahl abgelehnt.
Als Ersatzperson wird demzufolge
Herr Ralph Lutz
in den Gemeinderat Lorscheid berufen.