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Amtsblatt VG Ruwer
Ausgabe 23/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

gemäß § 14 Absatz 2 Satz 1 des Landesgesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG) vom 02.11.1981 (GVBl. S. 247), in der derzeit geltenden Fassung

Versammlung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Pluwig-Gusterath

Am Mittwoch, 12. Juli 2023, um 19:30 Uhr, findet im Bürgerhaus in Pluwig eine Versammlung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Pluwig-Gusterath statt.

Tagesordnung:

1.

Wahl eines Stellvertretenden Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Pluwig-Gusterath (m/w/d)

Wahlberechtigt sind nach § 14 Absatz 1 Satz 5 Nr. 3 LBKG die ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Pluwig-Gusterath, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Wahl erfolgt mittels Stimmzettel in geheimer Abstimmung (§ 14 Absatz 2 Satz 4 LBKG). Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Wahlberechtigten erhält (§ 14 Absatz 2 Satz 5, 1. Halbsatz LBKG).

In Vertretung
Dirk Bootz, Erster Beigeordneter