Unter dem Vorsitz von Verbandsvorsteherin Stephanie Nickels fand am 06.05.2024 im Familienzentrum Waldrach eine Sitzung des Werkausschusses des Wasserwerks Ruwer -Zweckverband- statt. Die gesamte öffentliche Niederschrift kann im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Ruwer unter der Rubrik Ratsinformationssystem eingesehen werden.
Im Folgenden wird über die wesentlichen Beschlüsse aus der Sitzung berichtet.
Öffentlicher Teil
Mitteilungen
Die Verbandsvorsteherin Frau Nickels sprach Herrn Hans Jakobs ihre nachträglichen Glückwünsche zum runden Geburtstag aus.
Beratung und Beschlussfassung zur Neufassung der Verbandsordnung des Zweckverbandes Wasserwerk Ruwer
Durch die Umfirmierung der Verbandsgemeindewerke Konz vom Eigenbetrieb in die Verbandsgemeindewerke Konz AöR und des damit erforderlichen Aufgabenübergangs wurde es erforderlich, die Verbandsgemeinde Konz durch die Verbandsgemeindewerke Konz AöR zu ersetzen. Da die bestehende und bereits mehrfach geänderte Verbandsordnung bereits aus dem Jahre 1986 stammt und daher auch aus rechtlicher Sicht umfangreichen Änderungen bedurfte, wurde diese in Gänze neu gefasst. Ein weiterer Teil der Änderung ist die Stärkung der Stellung der Verbandsversammlung als oberstes Organ des Verbandes durch Verzicht auf einen Werkausschuss unterhalb der Verbandsversammlung. Da sich dieser nur aus Mitglieder der Verbandsversammlung zusammensetzt kam es hier bei verschiedenen Beschlüssen (z.B. Wirtschaftsplan) oftmals zu Schwierigkeiten bei der Abstimmung. Weiter wird die Anzahl der Ausschüsse durch diese Maßnahme reduziert und die Verschlankung von Prozessen weiter vorangetrieben. Auch wurde in der Organisationsuntersuchung eine Neufassung unter anderem der Verbandsordnung empfohlen. Nach Inkrafttreten der neugefassten Verbandsordnung soll der auch aus 1986 stammende Betriebsführungsvertrag ebenfalls neu gefasst werden und eine Geschäftsordnung die bisherige Betriebssatzung ersetzen. Es wurde angemerkt, dass weniger Personen in den Prozess der demokratischen Entscheidungsfindung einbezogen werden würden, um Sitzungsgelder zu sparen. Dem entgegnete der Werkleiter, dass die Mitglieder des Werkausschusses und die Mitglieder der Verbandsversammlung identisch sind. Die ursprünglichen Aufgaben des Werkausschusses werden von der Verbandsversammlung übernommen. Die Verbandsversammlung hat zudem ein Mitglied mehr als der Werkausschuss. Im Weiteren folgte eine Diskussion um den Stellvertreter/die Stellvertreterin des Verbandsvorsitzenden/ der Verbandsvorsitzenden. Hierbei wurde inhaltlich festgehalten, dass die Stellvertretung - mit Stimmrecht und der stellvertretende Verbandsvorsitzende/ die stellvertretende Verbandsvorsitzende als Sitzungsleiter getrennt zu betrachten wären. Letztere Person soll laut Änderung 2) aus den Reihen der Verbandsversammlung gewählt werden. Auf Nachfrage teilte der Werkleiter mit, dass der Betriebsführungsvertrag zur konstituierenden Sitzung zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt wird. Weiterhin wurde vom Werkausschuss hinterfragt, ob die Verbandsordnung tatsächlich von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) unterschrieben werden müsse. Hier wurde zwar angemerkt, dass die Satzung erst in Kraft gesetzt werden kann, sofern die Genehmigung der ADD vorliegt, dennoch sollte die Unterzeichnung geprüft werden: Gemäß § 6 Abs. 2 Landesgesetz über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) bedürfen Änderungen der Verbandsordnung der Feststellung durch die Errichtungsbehörde. Für die Errichtung ist zuständig die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (§5 KomZG).
In der Sitzung sind folgende Änderungen einzeln beschlossen worden:
Zuständigkeit der Verbandsversammlung:
Absatz 3: die Bewilligung von Ausgaben, die im Wirtschaftsplan nicht vorgesehen sind, ab dem Betrag von 25.000,00 EUR 50.000,00 EUR
Absatz 6: die Aufnahme von Darlehen und die Zustimmung zur Hingabe von Darlehen, Bestellung von Sicherheiten und Übernahme von Schuldverpflichtungen und Bürgschaften
Verbandsvorsteher/ Verbandsvorsteherin
Absatz 1: Der Verbandsvorsteher/die Verbandsvorsteherin ist der jeweilige Bürgermeister/ die jeweilige Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde Ruwer. Der Stellvertreter wird von dem Verbandsmitglied gestellt, das auch den Verbandsvorsteher/die Verbandsvorsteherin stellt. Die Stellvertretung wird aus den Reihen der Verbandsversammlung gewählt.
Deckung des Finanzbedarfs
Absatz 1: Das Eigenkapital wird, bezogen auf die Ortsnetz-Leitungslängen zum 31.12.2009, wie folgt auf die Verbandsmitglieder aufgeteilt:
Empfehlung des Werkausschusses: Ortsnetz-Leitungslängen sollen festgeschrieben werden.
Die Verwaltung wird beauftragt mit den Wirtschaftsprüfer zu klären, ob der Anteil Eigenkapital festgeschrieben werden kann.
Die Verbandsversammlung empfahl der vorliegenden Verbands-Neufassung der Verbandsordnung unter Berücksichtigung der zuvor beschlossenen Änderungen zuzustimmen und empfiehlt den entsprechenden Organen der Mitglieder, ebenfalls der Neufassung zuzustimmen.
Anfragen/Anregungen
Die Vorsitzende dankt den Ausschussmitgliedern am Ende der Wahlperiode für die gute und konstruktive Zusammenarbeit in den vergangenen 5 Jahren und wünscht ihnen alles Gute für die Zukunft und vielleicht ein Wiedersehen in der neuen Wahlperiode.
Vergaben
Auftragsvergabe von Abrissarbeiten in der neuen Halle des Wasserwerks
Der Werkeausschuss beschloss die Werkleitung zu ermächtigen die Abrissarbeiten in der neu erworbenen Halle an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.
Auftragsvergabe von Ingenieurleistungen zur Sanierung des Hochbehälters Waldrach
Der Trinkwasserhochbehälter oberhalb der Ortslage Waldrach zeigt seit einiger Zeit in mehrfacher Hinsicht Abnutzungs- und Alterungserscheinungen. Zur weiterhin störungsfreien Sicherstellung der Trinkwasserversorgung der Ortslage Waldrach ist es erforderlich, den Hochbehälter in verschiedenen Gewerken zu renovieren.
Es ist vorgesehen Maßnahmen gemäß nachstehender Aufstellung durchzuführen:
Des Weiteren soll untersucht werden, ob die Anlage zur Nahwärmenutzung vorbereitet bzw. in diese eingebunden werden kann.
Die freiberuflichen Leistungen sollen gem. Dienstanweisung öffentliches Auftragswesen vom 01.07.2022 Punkt 6.3.1 b) vergeben werden Hierzu wurde eine Ausschreibung gemäß Vergabeverhandlung ohne Teilnahmewettbewerb nach Unterschwellenverordnung (UVgO) mit mindestens 3 für die freiberuflichen Leistungen geeigneten Ingenieurbüros durchgeführt. Zur Erbringung der Ingenieurleistungen für die Planung und Umsetzung der Maßnahmen wurde durch die Vergabestelle der Verbandsgemeinde Ruwer eine Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb auf Grundlage einer Kostenschätzung für das Ingenieurhonorar in Höhe von 35.000 € netto durchgeführt. Hierzu wurden von 4 Ingenieurbüros die Angebotsunterlagen angefordert und von allen Büros auch Angebote abgegeben. Die Submission hat am 18. April stattgefunden. Nach Durchführung des Verfahrens und abschließender Auswertung der Angebote ist das Ingenieurbüro Paulus & Partner aus Wadern der wirtschaftlichste Anbieter. Der Werkausschuss beschloss, den Auftrag für die Ingenieurleistungen zur Planung und Umsetzung der Sanierung des Hochbehälters Waldrach an das Ingenieurbüro Paulus & Partner aus Wadern zur Nettoangebotssumme vergeben.
Auftragsvergabe zur Erneuerung der Trinkwasserversorgung in der Ortslage Gusterath
Die Ortsgemeinde Gusterath beabsichtigt, die „Gartenstraße“, den mittleren Teilbereich der „Bergstraße“ sowie die Straße „Am Hang“ auszubauen. In diesem Zusammenhang sollen auch die laut Sanierungskonzept erforderlichen Erneuerungen der Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsanlagen durchgeführt werden. Die entsprechenden Arbeiten wurden national als öffentliche Ausschreibung nach VOB/A ausgeschrieben. Die Submission hat am 03.04.2024 stattgefunden. Es wurden von 14 Firmen Ausschreibungsunterlagen angefordert, hiervon haben 3 Firmen ein wertbares Angebot abgegeben. Der Werkausschuss beschloss, den Auftrag für die Erneuerung des Ortsnetzes Gusterath in den Straßen „Gartenstraße“, „Am Hang“ und „Bergstraße“ in Gusterath an die Firma Max Düpre aus Hermeskeil zur Nettoangebotssumme zu vergeben.
Umlegung einer Transportleitung im Bereich Eitelsbach
Das Weingut Karthäuserhof KG plant den Neubau einer Produktions- und Lagerhalle. Die Halle soll auf einem, dem Weingut eigenen Flurstück oberhalb des Parkplatzes des Schwimmbades Mertesdorf errichtet werden. Quer über dieses Flurstück verläuft die Trinkwasser-Haupttransportleitung GGG DN 200, welche im weiteren Verlauf den Hochbehälter Trier-Ruwer befüllt. Ein hierfür eingetragenes Leitungsrecht ist nicht vorhanden. Da die Trinkwasserleitung in Teilbereichen unmittelbar unter der geplanten Halle verläuft, soll die Leitung im Zuge der Bauarbeiten zur Herstellung der Halle auf einer Länge von ca. 230 m umgelegt werden. Die Anforderungen und vertraglichen Einzelheiten zur Umlegung der Trinkwassertransportleitung werden in einem Erschließungsvertrag geregelt. Die Kosten zur Umlegung der Wasserleitung werden gemäß Erschließungsvertrag wie folgt aufgeteilt:
Die Bauarbeiten wurden bereits vom Weingut Karthäuserhof KG auf Grundlage eines detaillierten Leistungsverzeichnisses ausgeschrieben und an den günstigsten Bieter, die Firma Elenz aus Konz, vergeben. Der Anteil des Wasserwerkes beträgt dabei lediglich rd. 53% der Gesamtsumme. Da seitens des Wasserwerkes in naher Zukunft ohnehin eine Erneuerung der Trinkwassertransportleitung in diesem Bereich vorgesehen. Auf Nachfrage teilt der Werkleiter mit, dass die Umlegung mit Eintragung einer Dienstbarkeit erfolgt. Der Werkausschuss ermächtigte die Werkleitung, einen Erschließungsvertrag unter den unten näher erläuterten Randbedingungen mit dem Weingut Karthäuserhof KG zur Umlegung der Trinkwassertransportleitung auf dem Grundstück des Weingutes abzuschließen.
Auftragsvergabe zur Planung der Erneuerung der Trinkwasserleitungen in der OD Schöndorf
Im vorliegenden Sanierungskonzept der Abwasserleitungen in der Ortsgemeinde Schöndorf sind die Haltungen in der Ortsdurchfahrt als „sofort zu erneuern“ klassifiziert. Dies bedeutet, dass die Leitungen laut den gesetzlichen Regelungen innerhalb von zwei Jahren erneuert bzw. saniert werden müssen. In diesem Zusammenhang sollen auch die mittlerweile reparaturanfällige Trinkwasserhauptleitung sowie die zugehörigen Hausanschlussleitungen in diesem Abschnitt ebenfalls erneuert werden.
Durch die o.g. gesetzlichen Anforderungen kann hier auf den Ausbau der Ortsdurchfahrt durch den LBM nicht gewartet werden, hier ist frühestens in vier bis fünf Jahren mit einem Ausbau zu rechnen. Dies aber nur, wenn die Ortsdurchfahrt in den 5 Jahresplan des Landes zum Ausbau von Straßen aufgenommen wird. Auch dann ist es nicht sicher, dass der Straßenausbau im Rahmen dieses Planes angegangen wird. Gegebenenfalls wird durch den LBM nach der Leitungsbaumaßnahme eine Sanierung der restlichen Straßenoberfläche durchgeführt. Die Erfahrungen der vergangenen Ausschreibung von Maßnahmen gemeinsam mit dem LBM gegenüber Maßnahmen ohne dessen Beteiligung haben gezeigt, dass durch die Ausführung ohne die Beteiligung des LBM keine höheren Kosten für die Leitungsbauarbeiten zu erwarten sind. Die freiberuflichen Leistungen sollen gem. Dienstanweisung öffentliches Auftragswesen vom 01.07.2022 Punkt 6.3.1 b) vergeben werden Hierzu wurde eine Ausschreibung gemäß Vergabeverhandlung ohne Teilnahmewettbewerb nach Unterschwellenverordnung (UVgO) mit mindestens 3 für die freiberuflichen Leistungen geeigneten Ingenieurbüros durchgeführt. Zur Erbringung der Ingenieurleistungen für die Planung und Umsetzung der Maßnahmen wurde durch die Vergabestelle der Verbandsgemeinde Ruwer eine Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb auf Grundlage einer Kostenschätzung für das Ingenieurhonorar in Höhe von 30.000 € netto durchgeführt. Hierzu wurden von 5 Ingenieurbüros die Angebotsunterlagen angefordert und von allen Büros wert bare Angebote abgegeben. Nach Durchführung des Verfahrens und abschließender Auswertung der Angebote ist das Ingenieurbüro Fuchs aus Hermeskeil mit einer Gesamt-Bruttoangebotssumme in Höhe von 83.279,05 € der wirtschaftlichste Anbieter. Der Anteil des Wasserwerkes an der Auftragssumme beträgt 19.480,70 netto. Der Werkausschuss beschloss, den Auftrag für die Ingenieurleistungen zur Planung und Umsetzung der Erneuerung des Ortsnetzes Schöndorf in der „Hauptstraße“ (Teilbereich) an das Ingenieurbüro Fuchs aus Hermeskeil zur Nettoangebotssumme zu vergeben.
Beratung und Beschlussfassung zur Ersatzbeschaffung eines Fahrzeugs
Als Ersatz für das vorhandene Fahrzeug des Wassermeisters soll nun auf Leasingbasis ein Fahrzeug der Marke Ford Ranger angeschafft werden. Die Wahl fiel auf dieses allrad-getriebene Fahrzeug um auch bei schwierigen Witterungsverhältnissen die Anlagen mit den Stromerzeugern für den Notstrombetrieb erreichen zu können. Dies vor Allem wegen der deutlich höheren, zulässigen Anhängelast im Vergleich zu den vorhandenen Montagefahrzeugen. Die Ausschreibung erfolgte gemäß Dienstanweisung öffentliches Auftragswesen vom 01.07.2022, mittels freihändiger Vergabe. Hier wurden vier Angebote auch unterschiedlicher Hersteller angefragt. Mindestbietender war hier bei einer Vertragsdauer von 48 Monaten und einer Laufleistung von 20.000 km/Jahr die Fa. Auto Pieroth GmbH & Co. KG Bingen mit einer monatlichen Leasingrate von 562,49 € (netto). Der Werkausschuss beauftragte die Werkleitung mit dem Abschluss des Leasingvertrages für ein Fahrzeug der Marke Ford bei der Fa. Pieroth GmbH & Co. KG Bingen.