Unter dem Vorsitz von Stephanie Nickels fand am 06.05.2024 im Familienzentrum Waldrach eine Öffentliche Sitzung des Werkausschusses Abwasserwerk der Verbandsgemeinde Ruwer statt. Die gesamte öffentliche Niederschrift kann im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Ruwer unter der Rubrik Ratsinformationssystem eingesehen werden.
Im Folgenden wird über die wesentlichen Beschlüsse aus der Sitzung berichtet.
Öffentlicher Teil
Schlussbesprechung zum geprüften Jahresabschluss des Abwasserwerkes für das Jahr 2021
Auf Beschluss des Verbandsgemeinderates am 11.12.2019 wurde das Büro Heinrichs & Partner aus Trier als Abschlussprüfer für den Jahresabschluss 2021 bestellt. Der vom Abwasserwerk Ruwer aufgestellte Jahresabschluss wurde ab den 18.03.2024 geprüft. Herr Hilgenfeld vom Büro Heinrich & Partner aus Trier war anwesend und erläuterte den Abschluss anhand einer Präsentation. Das Gebührenaufkommen aus laufenden Entgelten ist gegenüber dem Vorjahr um T€ 56 auf T€ 3.081 gesunken. Die Verminderung der Erlöse aus Schmutzwassergebühren um T€ 58 auf T€ 1.762 ist auf eine Abnahme der Schmutzwassermenge um 23.563 m³ bei einem unveränderten Gebührensatz (€ 2,45/m³) zurückzuführen. Der Rückgang der Schmutzwassermenge steht hauptsächlich im Zusammenhang mit den in 2021 geänderten Maßnahmen aus der Corona-Pandemie (weniger Homeoffice). Die Erlöse aus den wiederkehrenden Beiträgen erhöhten sich durch den Anstieg der Beitragsfläche um 4.015 m² bei gleichbleibendem Gebührensatz gegenüber dem Vorjahr von € 0,47/m² um T€ 2. Die sonstigen betrieblichen Erträge inkl. der Erträge aus der Auflösung der Ertragszuschüsse und Sonderposten für Investitionszuschüsse sowie der aktivierten Eigenleistungen, ohne die periodenfremden Erträge, verringerten sich um T € 79. Die Gesamtaufwendungen (ohne periodenfremde Aufwendungen) sind gegenüber dem Vorjahr insgesamt um T€ 85 gesunken. Verantwortlich für den in 2021 gesunkenen Betriebsaufwand sind der Rückgang des Materialaufwandes (T€ -117) und des Zinsaufwandes (T€ -15). Gestiegen sind dagegen die Abschreibungen (T€ +30) und der sonstige betriebliche Aufwand (T€ +17). Die Erhöhung der sonstigen betrieblichen Aufwendungen um T€ 17 auf T€ 635 basiert im Wesentlichen auf einem Anstieg der übrigen Kosten der Verwaltung (T€ +15) und auf einem Anstieg des mit der Verbandsgemeinde Ruwer für 2021 abgerechneten Verwaltungskostenbeitrags (T€ +5) für Personalkosten und anteilige Sachkosten sowie Miete für die Büros im Gebäude der Verbandsgemeinde Ruwer. Das Eigenkapital erhöhte sich durch den Jahresüberschuss 2021 auf T€ 9.213. Der prozentuale Anteil an der Bilanzsumme erhöhte sich von 27,7 % im Vorjahr auf 28,7 % im Geschäftsjahr. Für sich betrachtet ist die Eigenkapitalquote gering, jedoch unter Hinzunahme der eigenkapitalähnlichen Posten (Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen und Empfangene Ertragszuschüsse) werden zum Bilanzstichtag 2021 eigene Finanzierungsmittel von T€ 16.203 ausgewiesen, das ist ein Anteil von 50,5 % an der Bilanzsumme. Zur Finanzierung des Anlagevermögens von T€ 31.304 trugen die eigenen Finanzierungsmittel mit 51,8 % und die lang- und mittelfristigen Darlehen (Förderdarlehen und zinspflichtige Darlehen) mit 46,4 % bei. Zum Bilanzstichtag wird eine Unterdeckung des Anlagevermögens durch lang- und mittelfristige Finanzierungsmittel von 1,8 % bzw. T€ 591 ausgewiesen. Außerdem vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Einrichtung. Im Übrigen steht der Lagebericht im Einklang mit dem Jahresabschluss. Der Werkausschuss empfahl dem Verbandsgemeinderat den Jahresabschluss 2021 festzustellen und den im Ergebnis festgestellten Jahresabschluss 2021 in Höhe von 228.166,97 € auf neue Rechnung vorzutragen.
Vergaben
Auftragsvergabe von Tiefbauleistungen zur Erneuerung des Ortssammlers Gusterath
Die Ortsgemeinde Gusterath beabsichtigt, die „Gartenstraße“, den mittleren Teilbereich der „Bergstraße“ sowie die Straße „Am Hang“ auszubauen. In diesem Zusammenhang sollen auch die laut Sanierungskonzept erforderlichen Erneuerungen der Wasser- versorgungs- und Abwasserentsorgungsanlagen durchgeführt werden. Die entsprechenden Arbeiten wurden national als öffentliche Ausschreibung nach VOB/A ausgeschrieben. Die Submission hat am 03.04.2024 stattgefunden. Es wurden von 14 Firmen Ausschreibungsunterlagen angefordert, hiervon haben 3 Firmen ein wertbares Angebot abgegeben. Nach Prüfung und Wertung des Submissionsergebnisses ist die Firma Max Düpre aus Hermeskeil der wirtschaftlichste Bieter. Der Anteil des Abwasserwerkes beträgt 820.489,72 € brutto. Die Kostenschätzung des Ingenieurbüros Bach lag für den Gesamtpreis bei 2.285.756,76 € brutto bzw. für den Anteil des Abwasserwerkes bei 678.369,02 € brutto. Der Werkausschuss beschloss, den Auftrag für die Erneuerung des Ortsnetzes Gusterath in den Straßen „Gartenstraße“, „Am Hang“ und „Bergstraße“ in Gusterath an die Firma Max Düpre aus Hermeskeil zur Bruttoangebotssumme zu vergeben.
Auftragsvergabe für Ingenieurleistungen zur Erneuerung des Ortssammlers Schöndorf
Das Abwasserwerk beabsichtigt, die laut Sanierungskonzept zwingend erforderliche Erneuerung der Kanalisation in einem Teilbereich der „Hauptstraße“ in Schöndorf durchzuführen. In diesem Zusammenhang sollen auch die mittlerweile reparaturanfällige Trinkwasserhauptleitung sowie die zugehörigen Hausanschlussleitungen in diesem Abschnitt ebenfalls erneuert werden. Bei der „Hauptstraße“ in Schöndorf handelt es sich um eine klassifizierte Straße (L 146) welche sich in Eigentum und Zuständigkeit des LBM befindet. Im Regelfall wird seitens der Werke angestrebt, Erneuerungsmaßnahmen der Trink- und Abwasserleitungen, aufgrund von Synergieeffekten, gemeinsam mit den Straßenausbaumaßnahmen des LBM durchzuführen. Nach Auskunft des LBM ist jedoch in den nächsten ca. 5 Jahren weiterhin nicht mit einem Ausbau der L 146 in Schöndorf zu rechnen. Aufgrund der bereits in 2009 im Rahmen der damaligen Zustandserfassung der Kanalisation festgestellten Schäden, von denen einige nach den Kriterien für die Kanalzustandsbewertung relativ kurzfristig behoben werden sollten, können die Werke eine Beseitigung der Schäden und mithin Erneuerung der Kanalisation in diesem Bereich aufgrund der gesetzlichen Vorgaben im Wasserhaushaltsgesetz (§§ 60 +61) nicht länger vertretbar hinauszögern. Die freiberuflichen Leistungen sollen gem. Dienstanweisung öffentliches Auftragswesen vom 01.07.2022 Punkt 6.3.1 b) vergeben werden. Hierzu wurde eine Ausschreibung gemäß Vergabeverhandlung ohne Teilnahmewettbewerb nach Unterschwellenverordnung (UVgO) mit mindestens 3 für die freiberuflichen Leistungen geeigneten Ingenieurbüros durchgeführt. Zur Erbringung der Ingenieurleistungen für die Planung und Umsetzung der Maßnahmen wurde durch die Vergabestelle der Verbandsgemeinde Ruwer eine Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb auf Grundlage einer Kostenschätzung für das Ingenieurhonorar in Höhe von 75.000 € netto durchgeführt. Hierzu wurden von 5 Ingenieurbüros die Angebotsunterlagen angefordert und von allen Büros wertbare Angebote abgegeben. Nach Durchführung des Verfahrens und abschließender Auswertung der Angebote ist das Ingenieurbüro Fuchs aus Hermeskeil der wirtschaftlichste Anbieter. Der Anteil des Abwasserwerkes an der Auftragssumme beträgt 56.568,62 brutto. Der Werkausschuss beschloss den Auftrag für die Ingenieurleistungen zur Planung und Umsetzung der Erneuerung des Ortsnetzes Schöndorf in der „Hauptstraße“ (Teilbereich) an das Ingenieurbüro Fuchs aus Hermeskeil zur Bruttoangebotssumme zu vergeben.
Ermächtigung zur Auftragsvergabe von Ingenieurleistungen zur Kanal-TV-Befahrung in den Ortslagen Osburg und Lorscheid
Im Turnus der Zweitbefahrung der Kanalisation soll nunmehr die Ortskanalisation von Osburg und Lorscheid untersucht werden. Die freiberuflichen Leistungen sollen gem. Dienstanweisung öffentliches Auftragswesen vom 01.07.2022 Punkt 6.3.1 b) vergeben werden. Hierzu wurde eine Vergabeverhandlung ohne Teilnahmewettbewerb gemäß Unterschwellenverordnung (UVgO) mit mindestens drei für die freiberuflichen Leistungen geeigneten Ingenieurbüros durchgeführt. Zur Erbringung der Ingenieurleistungen für die Planung und Umsetzung der Maßnahme wurde durch die Vergabestelle der Verbandsgemeinde Ruwer eine Ausschreibung gemäß Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb auf Grundlage einer Kostenschätzung für das Gesamt-Ingenieurhonorar in Höhe von 67.000,00 € brutto durchgeführt. Hierzu wurden von 5 Ingenieurbüros die Angebotsunterlagen angefordert und von allen Büros auch Angebote eingereicht. Nach Durchführung des Verfahrens und Auswertung der Angebote ist das Ingenieurbüro INCA aus Niederanven (Luxemburg) der wirtschaftlichste Anbieter. Aufgrund des sehr niedrigen Angebotes gegenüber der Kalkulationssumme wurde mit einem Vertreter des Ingenieurbüros INCA ein Aufklärungsgespräch geführt. Hierbei wurde festgestellt, dass in einem bestimmten Punkt ein Informationsdefizit bestehen könnte, welches für die Angebotskalkulation aller Bieter und somit die Höhe der Angebotspreise Relevanz besitzt. Das Defizit bezieht sich auf eine Angabe über die Bereitstellung bereits bei den Werken vorhandener Planunterlagen, die lediglich in Papierform nicht jedoch digital zur Verfügung gestellt werden können. Bei Fehlinterpretation der Information bedeutet dies einen erhöhten Aufwand in der digitalen Vorbereitung zur hydro-dynamischen Kanalnetzberechnung. Nach Rücksprache mit der Vergabestelle werden die beteiligten Ingenieurbüros daher geben, unter den bereinigten Voraussetzungen erneut ein Angebot einzureichen. Da dies bis zum Sitzungstermin nicht mehr fristgerecht erfolgen konnte wird der Werkausschuss um eine Ermächtigung der Werke für die Auftragserteilung gebeten. Der Werkausschuss ermächtigte die Werkleitung, den Auftrag für die Ingenieurleistungen zur Untersuchung der Ortskanalisationen in Osburg und Lorscheid an den im Rahmen der Ausschreibung ermittelten günstigsten Bieter zu vergeben.
Ermächtigung zur Auftragsvergabe zur Ausführung der Maßnahmen gemäß KIPKI-Förderungen sowie Energieeinsparmaßnahmen gemäß Potentialstudie Abwasserbehandlungsanlage KA Ruwertal
Im Rahmen der Potentialstudie Energieeinsparung für die Abwasserbehandlungsanlage Kläranlage Ruwertal wurden verschiedene Maßnahmen zur Energieeinsparung festgestellt. Beabsichtigt ist, diese schrittweise umzusetzen. Hierzu sollen zunächst die Maßnahmen umgesetzt werden, welche im bewilligten Förderantrag der KIPKI-Mittel enthalten sind. Zugesagt sind hier Mittel in Höhe von rund 539 T€. Die Maßnahmen aus der Förderung müssen bis zum 30.06.2026 abgeschlossen sein. Folgende Maßnahmen sind hierzu vorgesehen:
Maßnahmen aus KIPKI-Förderung:
| • | Umbau der derzeit im Belebungsbecken 1 vorhandenen, an einer umlaufenden Brücke befestigen Belüfterkerzen und Ersatz durch statisch am Beckenboden angebrachte Plattenbelüfter. Schätzkosten: 180 T € brutto. |
| • | Erneuerung der Belüftungsleitungen zwischen der Gebläsestation und den Belebungsbecken 1 + 2 mit eigenen Mitarbeitern. Schätzkosten: 30 T€ brutto. |
| • | Ertüchtigung der Gebläsestation mittels frequenzgesteuertem Gebläseaggregat Schätzkosten: 50T € brutto. |
| • | Erneuerung bzw. Vergrößerung des Faulgasbehälters um die Fahrweise des BHKW’s dem Strombedarf anpassen zu können. Schätzkosten: 260 T€ brutto |
| • | Errichtung eines Stromspeichers mit einer Leistung von 100 kW zur Optimierung der Eigenstromerzeugung und des Fremdstrombezugs zu jeweils günstigsten Konditionen. Schätzkosten 80 T€ brutto. |
| Weitere Energieeinsparmaßnahmen gemäß Potentialstudie: | |
| • | Errichtung eine PV-Anlage mit einer Leistung von 220 kWp zur Steigerung der Eigenstromversorgung Schätzkosten: 150 T€ brutto |
| • | Austausch von zwei Schnecken und zugehörigen Motoren im Zulaufpumpwerk der Kläranlage durch energieeffizientere Technik. Schätzkosten 210 T€. |
| • | Erneuerung und Optimierung der Sandfanggebläse durch energie- effizientere und Drehzahlgesteuerte Motoren. Schätzkosten 52 T€ |
Es ist vorgesehen die jeweiligen Maßnahmen einzeln gemäß den Vorgaben der Dienstanweisung öffentliches Auftragswesen in Abstimmung mit der Vergabestelle auszuschreiben. Die Planungen und Ausschreibung der Maßnahmen sollen soweit erforderlich, durch noch zu beauftragende Ingenieurbüros durchgeführt werden. Damit die Umbaumaßnahmen schnellstmöglich und im Rahmen der bewilligten Fördermittel erfolgen können, sollen die Ausschreibungen hierzu in Kürze erfolgen. Der Werkausschuss wird daher gebeten, die Werkleitung zu ermächtigen die vorgenannten Vergabeverfahren durchzuführen und entsprechende Aufträge im Rahmen des Wirtschaftsplanes an den jeweils wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Der Werkausschuss ermächtigte die Werkleitung die jeweiligen Vergabeverfahren zur Umsetzung der Maßnahmen gemäß KIPKI-Förderbescheid sowie der Potentialstudie Energieeinsparung für die Abwasserbehandlungsanlage Kläranlage Ruwertal durchzuführen und entsprechende Aufträge im Rahmen des Wirtschaftsplanes an die jeweils wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.
Beratung und Beschlussfassung zur Fortführung der Kamerabefahrung in den Abwassersammlern
Im gesetzlich vorgeschriebenen 10-jährigen Turnus der Zustandsbewertung der Kanalisation, sollen die Ortskanalisationen von Waldrach sowie Osburg und Lorscheid mittels Kamerabefahrung untersucht werden. Die Ingenieurleistungen für die Planung und Umsetzung der Maßnahme in Waldrach wurde bereits mit Beschluss vom 15.06.2023 an das Ingenieurbüro Manfred Bach, Trier, vergeben. Der Auftragsvergabe für die Ingenieurleistungen der Gesamtmaßnahme Osburg und Lorscheid soll in Kürze erfolgen (s. TOP 3.3 dieser Sitzung). Die geschätzten Auftragssummen der beiden Maßnahmen für die Kamerabefahrungen von jeweils ca. 300.000 € brutto liegen über dem Schwellenwert von 215.000 € netto gemäß UVgO für öffentliche Ausschreibungen von Liefer- und Dienstleistungen. Aufgrund der vergaberechtlichen Situation ist daher eine europaweite Ausschreibung vorzusehen. Dabei sollen die Befahrungen für die jeweiligen Ortslagen in Einzellosen vergeben werden. Um den vorgeschriebenen Intervall der jeweiligen Kamerabefahrungen zeitnah beauftragen zu können, wird der Werkausschuss um eine Ermächtigung der Werkleitung für die Auftragserteilung an den jeweils wirtschaftlichsten Bieter gebeten. Der Werkausschuss ermächtigte die Werkleitung, die jeweiligen Aufträge für die Kamerabefahrungen zur Untersuchung der Ortskanalisationen in Osburg, Lorscheid und Waldrach an den im Rahmen der Ausschreibung nach losweiser Vergabe ermittelten günstigsten Bieter zu vergeben.
Betonsanierung des RÜB Kläranlage Ruwertal
Mit Beschluss in der Sitzung vom 14.07.2022 wurde das Ingenieurbüro S.I.G. Schroll, Trier, mit den Ingenieurleistungen zur Planung und Umsetzung der Betonsanierung des Regenüberlaufbeckens auf der Kläranlage Ruwertal beauftragt. Die erforderlichen Sanierungsarbeiten sollen nunmehr ausgeschrieben und zeitnah ausgeführt werden. Die Kostenberechnung des Ingenieurbüros für die Betonsanierung beträgt rd. 210.000 € brutto. Es ist vorgesehen, die Maßnahme gemäß UVgO beschränkt auszuschreiben. Damit die Sanierungsarbeiten noch in diesem Jahr in der warmen und trockenen Jahreszeit abgeschlossen werden können, soll die Ausschreibung hierzu in Kürze erfolgen. Der Werkausschuss wird daher gebeten, der Werkleitung eine Ermächtigung für die Auftragserteilung an den im Rahmen der Ausschreibung ermittelten wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen. Der Werkausschuss ermächtigte die Werkleitung, den Auftrag für die Betonsanierung des Regenüberlaufbeckens der Kläranlage Ruwertal an den im Rahmen der Ausschreibung ermittelten wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.
Auftragsvergabe zur Neubeschaffung eines Fahrzeugs für die Straßen- und Gewässerunterhaltung
Für die Beschaffung eines reinen allradgetriebenen Pritschenfahrzeugs mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 5 Tonnen für die Straßen- und Gewässerunterhaltung waren im Wirtschaftsplan 2024 Mittel von 80.000 € veranschlagt. Unter anderem durch die Einführung der Abgasnorm Euro 6, sind die Preise für ein solches Pritschenfahrzeug mittlerweile auf rund 100.000 € angestiegen. Vor diesem Hintergrund wird es als zielführender erachtet, ein allradgetriebenes, kompaktes Nutzfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,49 Tonnen mit Front- und Heckhydraulik als Geräteträger für z.B. Winterdienstausrüstung sowie Gerätschaften zur Grünpflege zu beschaffen. Hierdurch kann ein Großteil der bisher teuer fremdvergebenen Grünpflegearbeiten mit eigenem Personal flexibler ausgeführt werden. Um hier kostenmäßig nahe an einem Pritschenfahrzeug von 5 t zu liegen, ist vorgesehen, ein Vorführfahrzeug entweder der Fa. Hako-Multicar oder AEBI-Schmitt zu erwerben. Die Vergabe erfolgt hier in Abstimmung mit der Vergabestelle gemäß § 8 Abs. 4 Nr. 14 UVgO in einer Verhandlungsvergabe als sog. vorteilhafte Gelegenheit. Die Kosten für ein solches Vorführfahrzeug betragen rund 120.000 €. Der Werkausschuss bevollmächtigte die Werkleitung ein Vorführfahrzeug über eine Verhandlungsvergabe gemäß UVgO §8 Abs. 4 Nr. 14 bei dem wirtschaftlichsten Bieter zu einem Maximalpreis von 110.000 € zu beschaffen.
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