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Amtsblatt VG Ruwer
Ausgabe 23/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Unterrichtung der Einwohner über die gemeinsame Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Verbandsgemeinderates Ruwer, des Bau-, Umwelt- und Planungsausschusses sowie des Schulträgerausschusses am 24.04.2024

Unter dem Vorsitz von Bürgermeisterin Stephanie Nickels fand am 24.04.2024 im Rathaussaal, Untere Kirchstr. 1, 54320 Waldrach eine Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Verbandsgemeinderates Ruwer statt. Die gesamte öffentliche Niederschrift kann im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Ruwer unter der Rubrik Ratsinformationssystem eingesehen werden. Im Folgenden wird über die wesentlichen Beschlüsse aus der Sitzung berichtet.

Öffentlicher Teil

Mitteilungen

Die Vorsitzende teilte zu Beginn der Sitzung folgendes mit:

Bezüglich der Kündigung der Vereinbarung zum Ruwer-Hochwald-Radweg durch die Verbandsgemeinde Saarburg-Kell gab es ein Gespräch mit den beteiligten Kommunen bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg. Die VG Saarburg-Kell hat mitgeteilt, dass sie sich auch zukünftig Partnerin des Radweges bleiben möchte, jedoch gewisse Konkretisierungen in der Vereinbarung haben möchte. Außerdem soll eine jährliche Begehung mit den beteiligten Kommunen erfolgen. Das Land RLP hat die Förderzusage für die „KIPKI“-Mittel in Höhe von rd. 539.000,00 Euro ausgesprochen.

Die Kooperationsvereinbarung zur landesweiten Ehrenamtskarte wurde in Anwesenheit von Mitgliedern des Ältestenrates gemeinsam mit Herrn Staatssekretär Kirsch, Leiter der Staatskanzlei, am 11.04.2024 unterzeichnet. Es können ab sofort Ehrenamtskarten beantragt werden.

Im Rahmen der diesjährigen 72-Stunden –Aktion hat der Jugendring Kasel und die Jugendfeuerwehr das Beach-Volleyballfeld und die Grillstelle erneuert. Die Aktion wurde mit einer Spende der Zukunftsstiftung des Landkreises in Höhe von 2.200,00 Euro unterstützt. Die Vorsitzende bedankte sich bei allen Personen, die zum Gelingen dieses Projektes beigetragen haben.

Der größte Teil der Arbeiten an der Feuerwehrwerkstatt ist abgeschlossen. Es erfolgt nun die Einrichtung der Werkstatt. Die ADD Trier hat zwischenzeitlich die Unterlagen für die Prüfung des Neubaus des Feuerwehrgerätehauses angefordert.

Neubau der Grund- und Realschule Plus Waldrach

hier: Kostenbeteiligung § 78 Schulgesetz (SchulG)

Hierzu führte die Vorsitzende aus, dass ursprünglich geplant war, in der heutigen Sitzung über die Kostentragung für den Neubau der Grundschule Waldrach gemäß Schulgesetz zu beraten und eine Empfehlung an den Verbandsgemeinderat zu geben. Die Verhandlungen mit der Kreisverwaltung sind abgeschlossen. Die Beschlüsse sind zeitnah in den Gremien der VG und des Landkreises zu fassen. Nach Mitteilung der Kreisverwaltung ist eine Beratung in den Kreisgremien vor der Kommunalwahl leider nicht mehr möglich. Die Thematik soll den Gremien zeitnah nach der Kommunalwahl vorgelegt. werden. Der Tagesordnungspunkt wurde folglich abgesetzt und wird in einer der nächsten Sitzungen nochmals aufgerufen. Die Vorsitzende bittet insbesondere die Mitglieder des Schulträgerausschusses, die wegen dieses Tagesordnungspunktes eingeladen waren, um ihr Verständnis.

6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Ruwer; sachliche Teilfortschreibung, Themenbereich "Freiflächen-Photovoltaikanlagen"

Beratung und Beschlussfassung über die während der Offenlage des Planentwurfs und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden gem. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 und 2 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Stellungnahmen

Die Vorsitzende führte aus, dass der Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes inkl. Begründung, Bericht zur Potenzialanalyse, Ergebnisplan, Konzept Photovoltaik-Freiflächenanlagen, Umweltbericht und der bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 16.02.2024 bis einschließlich 18.03.2024 öffentlich aus lag. Anschließend erörterte die Planerin im Detail die Erläuterungen zum Planentwurf, die eingegangenen Stellungnahmen und die Beschlussvorschläge. Es wurde über jeden Beschlussvorschlag abgestimmt. Der Bau-, Umwelt- und Plananungsausschuss sowie der Haupt- und Finanzausschuss empfahlen dem Verbandsgemeinderat die Zustimmung zu den Beschlussvorschlägen lt. Anlage, zu den im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden gem. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 und 2 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Stellungnahmen.

Anmerkung:

Grundsätzlich wurden alle Stellungnahmen einzeln beschlossen. Die Abstimmungsergebnisse der einzelnen Stellungnahme sind in der Beschlussvorlage vermerkt. Die Beschlussvorlage ist Bestandteil der Originalniederschrift.

Feststellungsbeschluss über die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes

Die Vorsitzende führt aus, dass nach den gefassten Beschlüssen über die während der Offenlage und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden gem. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 und 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen, keine Änderung der Planung erfolgt. Nach der Beschlussfassung wird der Flächennutzungsplan der Kreisverwaltung zur Genehmigung vorgelegt. Der Bau-, Umwelt und Planungsausschuss sowie der Haupt- und Finanzausschuss empfahlen dem Verbandsgemeinderat die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Ruwer; sachliche Teilfortschreibung, Themenbereich „Freiflächen-Photovoltaikanlagen“ zu beschließen (Feststellungsbeschluss).

Mehrzweckhalle Schöndorf - Sanierungsarbeiten 1. Abschnitt - Vergabeermächtigung an die Bürgermeisterin

Die Vorsitzende führte aus, dass an der Mehrzweckhalle Schöndorf witterungsbedingte Schäden im Bereich der äußeren hölzernen Tragkonstruktion sowie der Fassadenelemente vorhanden sind. Um weitere Schädigungen zu vermeiden, sollen in einem 1. Bauabschnitt 2024 die am stärksten betroffenen tragenden Bauteile saniert bzw. bei Erfordernis ausgetauscht werden. Die derzeit als dringend anzusehenden Maßnahmen können grob wie folgt aufgegliedert werden:

Vorarbeiten, Schutzmaßnahmen u. Schuttabfuhr ausgebauter Hölzer

Instandsetzung Holzstützen, Austausch bzw. Verstärkung

geschädigter Partien

Arbeiten zum Abschleifen und Fräsen sowie Malerarbeiten

Kosten hierfür in Summe rd. 85.000,- € brutto einschl. Architekten-Honorar

Momentan werden durch das Architekturbüro die Grundlagenermittlungen und Vorplanungen durchgeführt, hierbei werden die Bauteile analysiert und die durchzuführenden Einzelmaßnahmen ermittelt. Die Ausschreibungen der einzelnen Gewerke sollen im Mai / Juni 2024 erfolgen. Um zeitliche Verzögerungen bei der Umsetzung der Maßnahmen zu vermeiden, ist eine Vergabe der Leistungen vor der konstituierenden Sitzung des Rates und der Gremien der kommenden Legislaturperiode erforderlich. Daher soll die Bürgermeisterin gem. § 32 Abs. 1 GemO ermächtigt werden, Aufträge im Rahmen des oben genannten Kostenrahmens auch oberhalb der in der Hauptsatzung festgelegten Vergabehöhe von 15.000,- € zu erteilen. Der Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss empfahl, der Haupt- und Finanzausschuss beschloss der Bürgermeisterin die Ermächtigung zur Auftragsvergabe „Sanierung der äußeren Holzbauteile an der Mehrzweckhalle in Schöndorf - 1. Abschnitt“ im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel an die wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.

Beratung und Beschlussfassung zur Übertragung von Ermächtigungen sog. Haushaltsausgabereste

Die Vorsitzende führte aus, dass gem. § 17 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) ordentliche Aufwendungen/Auszahlungen übertragen werden können. Für die Übertragung der Ermächtigungen ist dem Gemeinderat eine entsprechende Übersicht vorzulegen. Hingegen bleiben nach Abs. 2 investive Auszahlungen Kraft Gesetz bis zur letzten Fälligkeit der Zahlung bestehen, längstens zwei Jahre nach Haushaltsschluss, in dem der Vermögensgegenstand in seinen wesentlichen Teilen genutzt werden kann. Hier ist kein Beschluss erforderlich, dem Gemeinderat ist jedoch eine Übersicht der Ermächtigungen vorzulegen. Die Ermächtigungen (Aufwand/Investitionen) wurden bei der Haushaltsplanung 2024 entsprechend berücksichtigt. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat die Übertragung der Ermächtigungen gem. Übersicht.

Annahme oder Vermittlung von Spenden und ähnlichen Zuwendungen gem. § 94 Abs. 3 GemO

Die Vorsitzende führt aus, dass die Sparkasse Trier eine Spende i.H.v. 300,00€ für die Durchführung eines Fotowettbewerbs für Kinder- Jugendliche und Erwachsene zur Verfügung gestellt hat. Gem. § 94 Abs. 3 GemO muss der Rat diese Spende durch Beschluss annehmen.

Der Haupt- und Finanzausschuss beschloss die Annahme der Spenden i.H.v. 300,00€, gem. § 94 Abs. 3 GemO.

Neubau Grundschule Osburg / Delegierung Auftragsvergabe freiberuflicher und gewerblicher Leistungen über 150.000 € an den Haupt- und Finanzausschuss

Die Vorsitzende führte aus, dass in der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde festgelegt wurde, dass der HFA ermächtigt ist, bei Maßnahmen von unter 150.000,00 Euro Investitionsvolumen Vergaben tätigen zu dürfen. Bei Maßnahmen über dieser Wertgrenze bedarf es der Zustimmung des Verbandsgemeinderates. Der Verbandsgemeinderat kann den HFA ermächtigen Vergaben auch über die Wertgrenze hinaus zu tätigen. Hierzu bedarf es einen Beschluss des Verbandsgemeinderates. Auf Grund des Grobablaufplanes schlägt die Verwaltung vor, dass die Auftragsvergabe zu dem Projekt „Neubau Grundschule Osburg“ in den Haupt- und Finanzausschuss delegiert werden. Begründung hierfür ist, dass eine solche Maßnahme einen Grobablaufplan über den gesteckten Zeitraum erstellt wurde. Dieser Zeitrahmen ist sehr kompakt, sodass künftige Vergaben in den regelmäßigen Sitzungen des Verbandsgemeinderates zu einer vermeidbaren Verzögerung des Bauvorhabens führen würden. Der Haupt- und Finanzausschuss empfahl dem Verbandsgemeinderat, dass künftige Auftragsvergaben freiberuflicher und gewerblicher Leistungen in Verbindung mit der Baumaßnahme „Neubau Grundschule Osburg“ an den Haupt- und Finanzausschuss delegiert werden.

Freiwillige Feuerwehr Herl und Lorscheid; Neuorganisation und Unterstellungsvereinbarung

Die Vorsitzende führte aus, dass gem. § 14 Abs. 3 LBKG der gewählte Wehrführer bzw. Stellvertreter einer Freiwilligen Feuerwehr bei fehlender Voraussetzung der entsprechenden Ausbildung diese innerhalb von 2 Jahren, in besonderen Fällen binnen 3 Jahren, nachzuholen hat. Die Dienstzeit des bisherigen Wehrführers und des stellvertretenden Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr endete am 21.02.2024. Für eine erneute Kandidatur stehen die Personen nicht zur Verfügung. Da zurzeit in der Freiwilligen Feuerwehr Herl keine weitere Führungskraft die Voraussetzung der Ausbildung zum Gruppenführer erfüllt und auf absehbare Zeit diese auch nicht erfüllt werden kann, soll die Freiwillige Feuerwehr Herl dem Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Lorscheid bzw. dessen Stellvertreter (mit Gruppenführerausbildung) für den Bereich der Ausbildung und bei Einsätzen als Löschgruppe unterstellt werden. Im Kalenderjahr sind dann mindestens 6 Übungen der Löschgruppe Herl gemeinsam mit der Freiwilligen Feuerwehr Lorscheid durchzuführen. Die Unterstellung gilt bis auf Widerruf bzw. bis auf Nachweisung der geforderten Ausbildung durch den Wehrführer bzw. stellv. Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Herl. Die Ortsgemeinden und die Verbandsgemeinde müssen der Unterstellungsvereinbarung zustimmen. Beide Feuerwehreinheiten sowie die Wehrleitung haben der Vereinbarung bereits zugestimmt. Die Beschlüsse der beiden Ortsgemeinden sind noch einzuholen. Der HFA sprach dem VG-Rat die Empfehlung aus, der Unterstellung der Freiwilligen Feuerwehr Herl zur Freiwilligen Feuerwehr Lorscheid zuzustimmen.

Freiwillige Feuerwehr Pluwig-Gusterath - Grundstücksangelegenheit

hier: Antrag des Fördervereins der Freiwilligen Feuerwehr Pluwig-Gusterath

Die Vorsitzende verwies auf die Beschlussvorlage und führte aus, dass auch seitens der Wehrleitung der Antrag des Fördervereins der Freiwilligen Feuerwehr zur Errichtung von Zelten für die Schaffung von vorläufigen Unterstellmöglichkeiten, begrüßt wird. Das Zelt soll auf dem vorderen Grundstücksbereich aufgebaut werden, auf dem derzeit 2 Container mit provisorischer Überdachung stehen. Es soll sich um eine temporäre Maßnahme bis zur Fertigstellung des neuen Feuerwehrgerätehauses handeln. Der HFA sprach dem VG-Rat die Empfehlung aus, dem Antrag des Fördervereins der Freiwilligen Feuerwehr Pluwig-Gusterath e.V. zuzustimmen, in dem der Förderverein auf dem Grundstück der Verbandsgemeinde Ruwer Flur 2, Flurstück 211/10 und 227/31, Gemarkung Pluwig (Feuerwehrgrundstück Pluwig-Gusterath) auf eigene Kosten und auf eigene Veranlassung eine Unterstellmöglichkeit in Zeltform zur Unterbringung von Fahrzeugen und Ausrüstung zu errichten. Es sollen zwei Zelte aufgestellt werden mit einer Größe von je 8 m * 8 m (Grundfläche). Das Zelt hat eine Traufhöhe von 4 m und eine Firsthöhe von 5,40 m. Die Bereitstellung der Fläche soll bis zur Fertigstellung des neuen Feuerwehrgerätehauses gewährt werden.

Beschaffung eines TSF-W für den Standort Lorscheid - Auftragsvergabe

Die Vorsitzende verwies auf die Beschlüsse im vergangenen Jahr 2023. Damals wurden 4 TSF-W gleicher Bauart europaweit im Offenen Verfahren nach VGV ausgeschrieben. 3 Fahrzeuge wurden bereits für die Standorte Farschweiler, Korlingen und Holzerath in Auftrag gegeben an die Fa. Brandschutztechnik Görlitz GmbH. Das 4. TSF-W wurde aus wirtschaftlichen Gründen für die Auftragserteilung in 2024 für den Standort Lorscheid optional bereits mit ausgeschrieben. Die Beschaffung des TSF-W in Lorscheid entspricht dem Brandschutzkonzept 2025. Die Leistung beinhaltet die Lieferung von Fahrgestell und Aufbau. Die Beladung wird zu einem späteren Zeitpunkt gemeinsam für alle 4 TSF-W ausgeschrieben und beschafft. Die Ausschreibungsunterlagen in 2023 beinhalteten für das 4. Fahrzeug eine Preisbindung des Anbieters bis zum 30.06.2024 mit einer Preisanpassungsklausel für das Jahr 2024 von bis zu 5 %. Die Fa. Brandschutztechnik Görlitz hat mitgeteilt, dass für das Modelljahr 2024 eine Preisanpassung auf das Grundfahrgestell erforderlich sei, so dass sich die Auftragssumme um 4.165 € brutto (= 2,19 %) erhöht. Die Auftragssumme beträgt daher 194.217,52 € brutto. Der Preis ist unverändert als wirtschaftlich anzusehen. Eine separate neue Ausschreibung des 4. TSF-W lässt keinen günstigeren Preis erwarten. Die Option aus der Ausschreibung aus 2023 sollte in Anspruch genommen werden. Der HFA sprach dem VG-Rat die Empfehlung aus, den Auftrag zur Lieferung des 4. baugleichen TSF-W, das bereits in 2023 für die Standorte Farschweiler, Korlingen und Holzerath beauftragt wurde, zum Brutto-Angebotspreis von 194.217,52 € an die Firma Brandschutztechnik Görlitz GmbH, Dr.-Kahlbaum-Allee 15 in 02826 Görlitz nach Genehmigung der Haushaltssatzung und des –plans 2024 zu vergeben.

Vergaben

Neubau Grundschule Osburg / Beauftragung Geothermal-Responsetest (Bestimmung Wärmeleitfähigkeit des Erdreichs)

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, die Bauleistung „Geothermal-Responsetest“ an den wirtschaftlichsten Bieter, die Unternehmung EHLEN & Sohne GmbH aus Wiesbaum, zur Brutto-Angebotssumme zu erteilen.

Auftragsvergabe Erweiterung Photovoltaikanlage auf dem Rathaus

Der Haupt- und Finanzausschuss beschloss die Auftragsvergabe zur Erweiterung der Photovoltaikanlage auf dem Rathaus der VG Ruwer an den wirtschaftlichsten Bieter – Fa. BKe-concepts GmbH, Neuwies 10, 54524 Klausen - zum geprüften Angebotspreis.

Vergabe Bauleistungen Flutlichtanlage und Elektroinstallationen für den Umbau der zentralen Sportanlage Waldrach in einen Kunstrasenplatz mit Leichtathletikanlagen

Der Haupt- und Finanzausschuss empfahl dem Verbandsgemeinderat die Bauleistung Flutlichtanlage und Elektroinstallationen zum Umbau der zentralen Sportanlage Waldrach zum geprüften Angebotspreis der öffentlichen Ausschreibung an die Firma Elektro Esser GmbH aus 54292 Trier zu vergeben.

Sportstättenförderung des Landkreises - Prioritätenliste für die Verbandsgemeinde

Die Vorsitzende führte aus, dass der Kreisausschuss in seiner Sitzung am 07.11.2023 die für das Sportstätten-Förderprogramm 2024 angemeldeten Projekte beraten und die vom Sportausschuss vorgeschlagene Prioritätenliste beschlossen hat. Hierbei ist die Generalsanierung des Freibads Ruwertal mit rd. 4,8 Mio. EUR auf Platz 2 berücksichtigt. Diese Maßnahme ist auch bereits in den Förderplan des Landes aufgenommen. Aktuell laufen die Planungen. Unter Berücksichtigung des Freibadbetriebs wird die Baumaßnahme voraussichtlich nach der Freibadsaison 2025 beginnen können. Die Kreisverwaltung bittet mit Schreiben vom 15.04.2024 um Mitteilung, ob die bereits zur Prioritätenliste 2024 angemeldete Maßnahme (Generalsanierung Freibad Ruwertal) für das Jahr 2025 ff. weiterhin ihre Gültigkeit besitzt. Die Kreisverwaltung bat um Rückmeldung bis zum 24.04.2023. Auf Grund einer Abfrage bei den Ortsgemeinden hat sich nur die Ortsgemeinde Schöndorf mit einer neuen Maßnahme „Sanierung des Sportplatzumkleidegebäudes (Vorrangig Dachsanierung)“ mit Kosten in Höhe von ca. 40.000,00 Euro gemeldet. Diese Maßnahme wird als Nr. 7 in der Priorität für 2025 ff. aufgenommen. Demnach ergibt sich nun folgende Prioritätenliste der Verbandsgemeinde Ruwer:

1)

Generalsanierung Freibad Ruwertal

Kosten: rd. 4.800.300 €

Umsetzung in einzelnen Bauabschnitten

2)

Sanierung Haustechnik und energetische Sanierung der Fassade Sporthalle Pluwig

Kosten Haustechnik: 610.000 €

Kosten energetische Sanierung Fassade: 572.000,00 €

3)

Erneuerung der Haustechnik Altenberghalle in Gutweiler

Kosten: 550.000 € zzgl. weiterer benötigter Gewerke plus deren Honorar

4)

Erneuerung der Sanitäranlagen und Heizung sowie energetische Sanierung der Gebäudehülle der Ruwertalhalle Mertesdorf

Kostenschätzung: 1.500.000 €

5)

Sanierung des Sportplatzumkleidegebäudes in der Ortsgemeinde Mertesdorf

Kosten: vorrangig Dachsanierung ca. 30.000,00 €

6)

Bau eines Kunstrasenplatzes auf der Sportanlage in der Ortsgemeinde Pluwig

Es liegt noch keine Kostenschätzung vor.

7)

Sanierung des Sportplatzumkleidegebäudes in der Ortsgemeinde Schöndorf

Kosten: Vorrangig Dachsanierung ca. 40.000,00 Euro.

Der Haupt- und Finanzausschuss bestätigte die Richtigkeit der bereits zur Prioritätenliste 2024 angemeldeten Maßnahmen für das Jahr 2025 ff.

Auf Grund der engen Fristsetzung soll die Verwaltung diese Prioritätenliste mit dem Vorbehalt der Zustimmung des Verbandsgemeinderates fristgerecht der Kreisverwaltung vorlegen.

Nichtöffentliche Sitzung

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurden noch Personalangelegenheiten beraten und beschlossen.