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Amtsblatt VG Ruwer
Ausgabe 24/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Unterrichtung der Einwohner über die 24. Sitzung des Gemeinderates Korlingen am  16.05.2023

Unter dem Vorsitz von Ortsbürgermeister Damian Marx fand am 16.05.2023 im Gemeindehaus Korlingen die 24. Sitzung des Gemeinderates statt.

Die gesamte öffentliche Niederschrift kann im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Ruwer unter der Rubrik Ratsinformationssystem eingesehen werden.

Im Folgenden wird über die wesentlichen Beschlüsse aus der Sitzung berichtet.

Mitteilungen

Nach Rücksprache mit E-ON wird davon ausgegangen, dass die Erschließung hinsichtlich Glasfaser in der Ortsgemeinde durchgeführt wird.

Der Vorsitzende informierte den Rat über den aktuellen Sachstand „Bürgerhausanbau“. Dieser befindet sich nun in der Endphase. Hauptsächlich stehen noch Elektro-, Sanitär- und Metallbauarbeiten an.

Die Arbeiten hinsichtlich Mehrgenerationenplatz beginnen bald. Ziel ist es, die Fertigstellung bis zum 30.0.6.2023 zu realisieren. Die Spielgeräte werden auf Grund von Lieferzeiten erst Juli/August aufgebaut.

Der Musikverein feiert vom 25.08. – 28.08.2023 ein großes Fest zum 50-jährigem Bestehen.

Für den Freitagabend, Auftritt „Die Draufgänger“, sind Karten zum Preis von 19,50 € im Vorverkauf erhältlich. Des Weiteren findet in diesem Zusammenhang montags auch der Seniorennachmittag der VG statt.

Beratung und Beschlussfassung über den Beitritt zum Kommunalen Klimapakt

Die kommunalen Spitzenverbände, der Verband kommunaler Unternehmen, die Energieagentur Rheinland-Pfalz und die Landesregierung haben sich gemeinsam auf die Einrichtung eines Kommunalen Klimapaktes (KKP) verständigt. Der Kommunale Klimapakt ist ein gegenseitiges Leistungsversprechen. Die teilnehmenden Kommunen bekennen sich zu den Klimaschutzzielen des Landes und verstärken ihr Engagement im Klimaschutz sowie bei der Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Im Gegenzug unterstützt und begleitet die Landesregierung die Kommunen bei der Umsetzung ihrer Maßnahmen mit konkreten Angeboten und Leistungen. Der Rat beschloss den Beitritt zum Klimapakt unter Benennung möglicher Klimaschutzmaßnahmen und Maßnahmen gegen Klimawandelfolgen.

Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen für die Jahre 2024 – 2028

Zum Schöffenamt sind nur Personen vorzuschlagen sind, die zum 01.01.2024 mindestens 25 Jahre alt sind. Die Altershöchstgrenze liegt bei 70 Jahren. Jeder Schöffe muss damit rechnen zumindest einmal im Monat zu einer Sitzung eingeladen zu werden. Für die Ortsgemeinde Korlingen waren 2 Personen zu bestimmen, eine Bewerbung lag vor. Demnach musste vom Gemeinderat mindestens noch 1 Person zur Aufnahme in die Vorschlagsliste vorgeschlagen werden. Im Rahmen der Beratung erklärte sich Ratsmitglied Martin Neu bereit, ebenfalls als Schöffe zu fungieren. Die Aufnahme auf die Vorschlagsliste wurde in vorheriger offenen Wahl einstimmig beschlossen.

Gründung einer Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) - Beitritt der Ortsgemeinde

Im Rahmen von mehreren Informationsveranstaltungen wurden den Ratsmitgliedern Gelegenheit gegeben, sich mit dem Thema der Gründung einer AöR zu beschäftigen. In einer der letzten Gemeinderatssitzungen der Ortsgemeinde hat diese dann beschlossen, grundsätzlich einer AöR beizutreten, wenn die Ortsgemeinde der Anstaltssatzung zustimmen kann. Die Anstaltssatzung wurde am 08.03. und am 28.03.2023 mit allen möglichen Anstaltsträgern detailliert beraten. Dies erfolgte mit Unterstützung von Herrn Dr. Meiborg, Kommunalberatung RLP. In der Sitzung am 28.03.2023 wurde dann die Anstaltssatzung in der vorliegenden Form festgestellt. Auf Grundlage dieser Satzung kann nun die Ortsgemeinden entscheiden, ob diese der AöR beitreten möchten. Die Satzung wurde zwischenzeitlich mit der Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung Trier-Saarburg abgestimmt. Es werden keine Einwände erhoben, so dass die Anstaltssatzung genehmigungsfähig ist. Der Rat beschloss den Beitritt einstimmig.

Panorama-Höhenradweg an der Mosel

Die im Fachbeirat der Mosellandtouristik entstandene Projektidee, einen Höhenradweg als eigenständige und durchgängige Radroute anzulegen und diese als attraktive neue Marke im radtouristischen Angebot der Region zu positionieren, wurde im Rahmen einer Machbarkeitsanalyse geprüft. Der durch LEADER geförderte Planungsauftrag wurde an das Planungsbüro Sweco GmbH in Koblenz vergeben. Die dem Planungsauftrag zugrundeliegenden Vorgaben wurden dem Rat vorgestellt. Nach Stand der jetzigen Planungen verläuft der geplante Radweg auf der Gemarkung der Ortsgemeinde Korlingen. Generell wird der Verlauf durch die Verbandsgemeinde Ruwer aus touristischer Sicht begrüßt, da hiermit das Ruwertal bei einem solch überregional bedeutsamen Projekt eingebunden wird. Ob die genaue Wegeführung aus verschiedenen Gründen ggf. angepasst werden sollte, müsste auf Ortsgemeindeebene geklärt und dann über die Tourist Information an die Mosellandtouristik kommuniziert werden. Der Rat begrüßte die grundsätzliche Streckenführung auf der eigenen Gemarkung und wird etwaige Änderungsvorschläge im weiteren Planungsprozess an die Mosellandtouristik kommunizieren.

1. Änderung des Bebauungsplan Teilgebiet „Hinterste Anwand“

Die der Änderung zugrundeliegenden Inhalte des Bebauungsplanes wurden dargestellt; sodann wurden der Aufstellungsbeschluss über die 1. Änderung des Bebauungsplanes sowie die Offenlage des Planentwurfes und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gefasst.

Beratung und Beschlussfassung für die Verkaufskonditionen der freien Baugrundstücke im Baugebiet „Hinterste Anwand“

Der Vorsitzende teilte mit, dass nach der ersten Vermarktungsphase noch einige Grundstücke zur Verfügung stehen. Diesbezüglich liegen aber bereits Anfragen vor. Anhand einer Präsentation werden die Grundstücke aufgezeigt. Der Rat beschloss einen Verkaufspreis von 265,00 Euro / qm bzw. 280,00 Euro / qm für zwei verschiedene Bereiche.

Vergaben

Der Rat beschloss die Anschaffung einer Küchenzeile für das Gemeindehaus beim günstigsten Anbieter in Höhe von 5.990,00 Euro brutto. Aufgrund überarbeiteter statischer Berechnungen sind für Erd-, Maurer- und Betonarbeiten im Küchenraum Mehrarbeiten notwendig. Die neue Ausführungsart ist zur Realisierung des erwünschten Nutzungszwecks des Anbaus unumgänglich. Der Rat beschloss, die Mehrleistungen im Bereich Durchgang zwischen Gemeindesaal und Küchenanbau zum Preis von 5.057,50 Euro an den Mindestbietenden zu vergeben.