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Amtsblatt VG Ruwer
Ausgabe 24/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Bekanntmachung

gemäß § 14 Absatz 2 Satz 1 des Landesgesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG) vom 02.11.1981 (GVBl. S. 247), in der derzeit geltenden Fassung

Versammlung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Hinzenburg

Am Montag, 15. Juli 2024, um 19:00 Uhr, findet im Feuerwehrgerätehaus/Bürgerhaus Hinzenburg eine Versammlung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Hinzenburg statt.

Tagesordnung:

TOP 1

Wahl des Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Hinzenburg (m/w/d)

TOP 2

Wahl des Stellvertretenden Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Hinzenburg (m/w/d)

Wahlberechtigt sind nach § 14 Absatz 1 Satz 5 Nr. 3 LBKG die ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Hinzenburg, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Wahl erfolgt mittels Stimmzettel in geheimer Abstimmung (§ 14 Absatz 2 Satz 4 LBKG). Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Wahlberechtigten erhält (§ 14 Absatz 2 Satz 5, 1. Halbsatz LBKG).

Stephanie Nickels, Bürgermeisterin