Der Gemeinderat Ollmuth hat in seiner Sitzung am 07.05.2024 beschlossen, den oben bezeichneten Bebauungsplan aufzustellen. Des Weiteren beschloss der Gemeinderat in gleicher Sitzung, das Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Vorgesehen ist die Errichtung und der Betrieb einer Photovoltaik-Freiflächenanlage. Hierzu hat die Ortsgemeinde die sachliche Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes, Teilbereich „Freiflächen-Photovoltaikanlagen“ für den, auf Grundlage der Potenzialanalyse abgegrenzten Bereich in der Gemarkung Ollmuth bei der Verbandsgemeinde Ruwer beantragt. Der Verbandsgemeinderat Ruwer hat am 15.05.2024 den Feststellungsbeschluss über die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst. Die endgültige Entscheidung des Verbandsgemeinderates über die Änderung des Flächennutzungsplanes bedarf gem. § 67 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) der Zustimmung der betroffenen Ortsgemeinden. Derzeit werden die entsprechenden Ratsbeschlüsse vorbereitet. Der Bebauungsplan, Teilgebiet „Hardtberg“ - Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlagen - wird im sogenannten Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB aufgestellt. Dies bedeutet, dass mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes gleichzeitig auch der Flächennutzungsplan geändert werden kann. Gem. § 2 Abs. 1 i. V. m. § 8 Abs. 3 BauGB wird der Aufstellungsbeschluss über den oben bezeichneten Bebauungsplan hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der geplante Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im nachstehend abgedruckten Auszug aus der Flurkarte kenntlich gemacht. Zur Information der Öffentlichkeit kann der Bebauungsplanentwurf, nebst Begründung, Textliche Festsetzungen, Umweltbericht und dem Bestand der Biotoptypen im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 17.06.2024 bis einschließlich 18.07.2024 auf der Homepage der Verbandsgemeinde Ruwer unter www.ruwer.de – Bauen & Wirtschaft – Planverfahren – Ollmuth eingesehen und heruntergeladen werden. Darüber hinaus liegen die Planunterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer, Untere Kirchstraße 1, 54320 Waldrach, Zimmer 208, während der Dienststunden zur Einsicht bereit.
Während dieser Zeit können Stellungnahmen zum Planentwurf abgegeben werden.