Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Freibad Ruwertal hat aufgrund des § 7 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22. Dezember 1982 (GVBI. S. 476 if.) in Verbindung mit § 95 der Gemeindeordnung vom 31.Januar 1994 (GVBl. S. 153 if.) und § 5 der Verbandsordnung des Zweckverbandes Freibad Ruwertal vom 15.08.1985 in der zurzeit geltenden Fassung, folgende Haushaltssatzung in der Sitzung am 04.02.2026 beschlossen:
| Festgesetzt werden | |
| 1. im Ergebnishaushalt | |
| 2026 |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 585.510 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 505.635 € |
| Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag | 79.875 € |
| 2. im Finanzhaushalt | |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 110.000 € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 3.810.000 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 7.424.000 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -3.614.000 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 2.541.830 € |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
| 2026 |
| zinslose Kredite auf | 0 € |
| verzinste Kredite auf | 3.614.000 € |
| Zusammen auf | 3.614.000 € |
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf: — 450.000 €
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf: — 250.000 €
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf: — 5.416.973 €
Der Zweckverband erhebt eine Umlage nach § 10 Abs. 1 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) und § 5 der Verbandsordnung, über die folgendes bestimmt wird:
Der Gesamtbetrag der Verbandsumlage in Höhe von 525.500,00 € ist nach dem Beteiligungsverhältnis der Verbandsmitglieder aufzubringen.
Es entfallen auf:
| 1. | Verbandsgemeinde Ruwer (71 %) | 373.105,00 € |
| 2. | Stadt Trier, für die Ortsbezirke Ruwer und Eitelsbach (29 %) | 152.395,00 € |
Die Verbandsumlage wird mit je einem Viertel ihres Jahresbetrages zum 15.02.; 15.05.; 15.08. und 15.11. des Haushaltsjahres fällig.
Die Benutzungsgebühren werden in der Gebührenordnung des Zweckverbandes Freibad Ruwertal festgesetzt.
Der Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2024 (vorläufig) beträgt 878.754 Euro
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2025 beträgt 931.164 Euro
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2026 beträgt 1.011.039 Euro
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 5.000 € überschritten sind.
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000 € sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen.
Die Bewilligung von Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamten wird in 0 Fällen zugelassen.
Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird in 0 Fällen zugelassen.
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut: Der Gesamtbetrag der zur Finanzierung von Investitionen und lnvestitionsförderungsmaßnahmen des Zweckverbands Freibad Ruwertal für das Haushaltsjahr 2026 vorgesehenen Investitionskredite in Höhe von 3.614.000 € werden in voller Höhe genehmigt. Der festgesetzte Gesamtbetrag in Höhe von 450.000 € der Verpflichtungsermächtigungen
wird insoweit genehmigt, als hierfür im Haushaltsjahr 2026 voraussichtlich Investitionskredite in Höhe von 250.000 € aufgenommen werden müssen. Der unter § 4 der Haushaltssatzung des Zweckverbandes Freibad Ruwertal für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von 5.416.973 € festgesetzte Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird genehmigt. Der Haushaltplan liegt zur Einsichtnahme vom 15.06.2026 bis 22.06.2026 im Rathaus, Zimmer 103 öffentlich aus.
Hinweis gem. § 24 Abs. 6 Satz 4 GemO:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
| Dies gilt nicht, wenn: | |
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.