Unter dem Vorsitz von Bürgermeister Thomas Hoffmann fand am 03.06.2026 im Rathaussaal, Untere Kirchstr. 1, 54320 Waldrach eine gemeinsame Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und des Bau-, Umwelt- und Planungsausschusses des Verbandsgemeinderates Ruwer statt. Die gesamte öffentliche Niederschrift kann im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Ruwer unter der Rubrik Ratsinformationssystem eingesehen werden. Im Folgenden wird über die wesentlichen Beschlüsse aus der Sitzung berichtet. In der vorweg stattgefundenen nichtöffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurden noch Personalangelegenheiten beraten und beschlossen.
Öffentlicher Teil
TOP 4 Mitteilungen
Die Genehmigungsverfügung der Kreisverwaltung Trier-Saarburg vom 15.04.26 zur Haushaltssatzung und -plan 2026 der Verbandsgemeinde Ruwer sowie zum Wirtschaftsplan des Abwasserwerkes der Verbandsgemeinde Ruwer für das Wirtschaftsjahr 2026 ist am 23.04.2026 per E-Mail eingegangen. Die Höhe der genehmigten Ansätze für Investitionen und Verpflichtungsermächtigungen für die VG Ruwer und das Abwasserwerk wurden vorgestellt. Mit den Ausführungen zum Haushaltsplan wurde kein grundlegendes Ausführungshindernis verbunden; vielmehr kann der Haushaltsplan als Grundlage der Haushalts- und Wirtschaftsführung 2026 in Kraft gesetzt werden. Hinsichtlich des Finanzfehlbedarfs, der planmäßig über den vorhandenen positiven Kassenbestand gedeckt wird, hat die Aufsichtsbehörde die dringende Bitte um sparsamste Ausgabenbewirtschaftung ausgesprochen. Gegen die Ausführungen des Stellenplanes 2026 (VG und Abwasserwerk) bestehen keine Bedenken.
TOP 5 Sanierung Sport- und Mehrzweckhalle Schöndorf
- Vorstellung Planung und Beschlussfassung
Die Naturholz-Fassadenbekleidung der Halle Schöndorf befindet sich in einem mangelhaften Zustand; einzelne Holzelemente sind bereits tiefgehend verwittert und substanziell geschädigt. Eine bloße Oberflächensanierung – durch Abtragen der verwitterten Schichten, Anschleifen und den Auftrag eines mehrstufigen Anstrichsystems – ist wirtschaftlich nicht nachhaltig. Sie würde trotz erheblicher Kosten keine dauerhafte Funktion gewährleisten. Daher ist ein vollständiger Austausch der Fassadenbekleidung vorgesehen. Um den künftigen Instandhaltungsaufwand auf ein Minimum zu reduzieren, ist der Einsatz witterungsbeständiger Fassadentafeln vorgesehen. Im Zuge dieser Maßnahme wird auch die Wärmedämmung optimiert, um den aktuellen energetischen Anforderungen zu entsprechen. Die Dacheindeckung der Nebenräume der Halle Schöndorf ist ebenfalls sanierungsbedürftig. Die vorhandene Zinkeindeckung ist an zahlreichen Stellen durch Unterseitenkorrosion (sogenannten Weißrost) stark beschädigt, was bereits mehrfache Reparaturen notwendig machte. Das aktuelle Schadensbild deutet auf eine fortschreitende Korrosion in weiten Teilen der Dachfläche hin. Aus diesem Grund ist die Erneuerung der Dacheindeckung mit Aluminium in einer der bisherigen Optik entsprechenden Ausgestaltung vorgesehen. Gleichzeitig wird durch den Einbau einer zusätzlichen Wärmedämmung der energetische Standard gemäß den aktuellen gesetzlichen Vorgaben sichergestellt. Die Planung der genannten Maßnahmen sowie die zugehörige Kostenschätzung werden von Herrn Uhl vorgestellt und konkretisiert. Fragen werden von ihm sowie der Vertretung der Verwaltung beantwortet. Bis zur Verbandsgemeinderatsitzung sollen alternative Sanierungsmöglichkeiten (v.a. im Hinblick auf das Material) geprüft werden. Der Haupt- und Finanzausschuss und der Bau-, Umwelt und Planungsausschuss empfahlen dem Verbandsgemeinderat, die Fassaden- und Dachsanierung an der Halle Schöndorf unter Berücksichtigung alternativer Materialien (Metall, Holz und HPL-Platten) gemäß der vorgestellten Planung zu beschließen. Des Weiteren wird die Verwaltung mit der Prüfung und Beantragung von Fördermitteln beauftragt.
TOP 6 Anfragen/Anregungen
Es wurden weder Anfragen noch Anregungen gestellt. Die Sitzung des Bau-, Umwelt- und Planungsausschusses war damit beendet. Der Haupt- und Finanzausschuss
TOP 7 Mitteilung über eine getroffene Eilentscheidung nach § 48 GemO
- Anschaffung Dienstfahrzeug Ordnungsamt
Zur Gewährleistung und Sicherstellung der stetigen Aufgabenerfüllung des Ordnungsamtes ist die Anschaffung eines Dienstfahrzeuges, welches während den Öffnungszeiten ausschließlich vom Ordnungsamt genutzt wird, notwendig. Hierzu wurden Mittel in entsprechender Höhe aus dem Zukunftsprogramm Rheinland-Pfalz (RZN) durch Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 25.03.2026 „umgewidmet“. Durch den Fachbereich 2 wurden drei Angebote eingeholt. Alle Angebote erfüllten die Voraussetzungen (E-Auto – Vorgabe des Förderprogramms, Navigationssystem, Anhängerkupplung, hohe Bodenfreiheit, hohes Kofferraumvolumen, hoher Abstand zwischen Fahrersitz und Rücksitz, weiße Farbe). Nach Vorliegen der Angebote (07.05.26) stellte sich heraus, dass das Angebot der Firma Müller lebt Autos GmbH, Dillingen, einen Aktionsrabatt in Höhe von 10.651,26 € enthält. Auf Nachfrage informierte die Firma darüber, dass dieser Rabatt nur noch bis einschließlich 11.05.26 gültig ist. Um den Schaden in Form des entgangenen Aktionsrabattes abzuwenden, wurde durch Bürgermeister Hoffmann am 08.05.26 mit beiden Beigeordneten telefonisches Einvernehmen zur Eilentscheidung herbeigeführt. Ebenso wurden die Fraktionsvorsitzenden per E-Mail informiert. Der Haupt- und Finanzausschuss nahm die getroffene Eilentscheidung zur Kenntnis.
TOP 8 Beratung und Beschlussfassung zur Übertragung von Ermächtigungen sog. Haushaltsausgabereste
Der Haupt- und Finanzausschuss empfahl dem Verbandsgemeinderat die Übertragung der Ermächtigungen gem. Übersicht.
TOP 9 Vergaben
TOP 9.1 Vergabe der Schulverpflegung für die Grundschulen in Trägerschaft der Verbandsgemeinde Ruwer ab dem Schuljahr 2026/2027
Der Haupt- und Finanzausschuss sprach dem VG-Rat die Empfehlung aus, den Auftrag zur Lieferung der Mittagsverpflegung an die Grundschulen in Trägerschaft der Verbandsgemeinde Ruwer an die Firma Streit Catering GmbH, 54518 Osann-Monzel für den Zeitraum 01.08.2026 bis 31.07.2028 mit einer Verlängerungsoption vom 01.08.2028 bis 01.08.2029 mit einer Auftragssumme von 531.832,80 € brutto zu vergeben.
TOP 9.2 Vergabe von Einrichtungsgegenständen für den Neubau der Grundschule Osburg - Mobiliar / Schuleinrichtung
Der Haupt- und Finanzausschuss empfahl dem Verbandsgemeindereit den Zuschlag gemäß § 127 GWB auf das vorliegende Angebot von der Fa. Flex-i GmbH, 74199 Untergruppenbach zum Angebotspreis von 325.211,53 Euro brutto zu erteilen.
TOP 9.3 Vergabe von Einrichtungsgegenständen für den Neubau der Grundschule Osburg - Ausgabeküche
Der Haupt- und Finanzausschuss beschloss, die Fa. Gangolf aus Wittlich mit der Lieferung und Installation der Kücheneinrichtung (Ausgabeküche) für den Neubau der GS Osburg zum Preis von 67.634 € brutto zu beauftragen. Die Vergabeentscheidung erfolgt abschließend ohne Beteiligung des VG-Rates, da die Auftragssumme unterhalb der Wertgrenze von 150.000 € gem. Hauptsatzung liegt.
TOP 9.4 Sanierung Sport- und Mehrzweckhalle Schöndorf - Vergabe Planungsleistungen
Der Haupt- und Finanzausschuss beschloss die Vergabe des Planungsauftrags zur Fassaden- und Dachsanierung sowie der Tiefbauarbeiten im Zuge der Erneuerung der Sicherheitsbeleuchtung an das Architekturbüro BKS Architekten Hilt & Uhl PartGmbB, Maximinstr. 17 b, 54292 Trier zum vorläufigen Brutto-Angebotsbetrag in Höhe von 25.614,75 €. Die Vergabe steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des VG-Rates zur Umsetzung der Maßnahme.
TOP 9.5 Ersatzneubau Grundschule Schöndorf | Vergabe Architekten-Wettbewerbsbetreuung
Der Haupt- und Finanzausschuss beschloss, die Planungsleistungen zur Begleitung des geförderten Architektenwettbewerbes „Ersatzneubau Grundschule Schöndorf“ an das Büro a:dk architekten datz kullmann PartmbB aus 55116 Mainz, zum geprüften Brutto-Angebotspreis in Höhe von 30.963,95 € in Auftrag zu geben.
TOP 9.6 Ersatzbeschaffung eines Kommandowagens (KdoW) für den Wehrleiter
Der Haupt- und Finanzausschuss beschloss, den Auftrag zur Lieferung eines Kommandowagens (KdoW) für den Wehrleiter an die Firma BMW AG, 80788 München, zum Brutto-Angebotspreis von 61.494,45 € zu vergeben.
TOP 10 Schulentwicklungsplan für den Bereich der Grundschulen in Trägerschaft der Verbandsgemeinde Ruwer 2025-2026
Zum 01.08.2020 ist eine Neufassung des Schulgesetzes in Kraft getreten. In der Neufassung des § 91 Abs. 3 wird ausgeführt, dass auch Verbandsgemeinden für die in ihrem Gebiet gelegenen Grundschulen regionale Entwicklungspläne zu erstellen haben. Im Rahmen der Kostenfolgeabschätzung nach dem Konnexitätsprinzip haben sich das Land und die kommunalen Spitzenverbände am 8.1.2020 darüber verständigt, dass das Land als pauschalen Mehrbelastungsausgleich insgesamt 1,6 Mio. Euro verteilt auf sechs Jahre bereitgestellt. Für die Verbandsgemeinde Ruwer bedeutet dies eine jährliche Auszahlung über den Landkreis Trier-Saarburg in Höhe von 1.688 €, den jede zur Schulentwicklungsplanung verpflichtete Gebietskörperschaft erhält. Im Zuge der Beschlussfassungen im Schulbereich hat der Fachbereich Schulen bereits eine Schulentwicklungsplanung ab dem Schuljahr 2022-23 vorgenommen, die dem Ministerium vorgelegt und von dort genehmigt wurde. Diese wird regelmäßig fortgeschrieben und zur Beschlussfassung vorgelegt. Der aktuelle Entwurf der Schulentwicklungsplanung für das Schuljahr 2025/26 ist als Anlage beigefügt. Der Schulträgerausschuss hat in seiner Sitzung vom 01.06.2026 mit 8 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen die Fortschreibung des vorgelegten Entwurfs empfohlen. Der Haupt- und Finanzausschuss empfahl dem Verbandsgemeinderat, die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung 2025-2026 für die Grundschulen in Trägerschaft der Verbandsgemeinde Ruwer auf der Grundlage des vorgelegten Entwurfs zu beschließen.
TOP 11 Kooperationsvertrag Sozialpädagogische Arbeit an Grundschulen mit dem Landkreis Trier-Saarburg
Der HFA empfahl dem Verbandsgemeinderat, dem Kooperationsvertrag für die sozialpädagogische Beratung an Grundschulen im Landkreis Trier-Saarburg zuzustimmen.
TOP 12 Einführung der eAkte in der Verwaltung - Grundsatzbeschluss zur Vergabe von Dienstleistungsaufträgen
Der Haupt- und Finanzausschuss nahm den Sachstandsbericht zur Einführung der eAkte zur Kenntnis. Zur Sicherstellung eines zügigen und reibungslosen Projektverlaufs wird der Bürgermeister im Benehmen mit den Beigeordneten ermächtigt, im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel Aufträge im Zusammenhang mit der Einführung der eAkte unabhängig von den in der Hauptsatzung festgelegten Wertgrenzen zu vergeben.