Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung, in der Sitzung am 13.04.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Trier-Saarburg als Aufsichtsbehörde vom 13.06.2023 hiermit bekannt gemacht wird:
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt — 2023
der Gesamtbetrag der Erträge auf — 3.214.425 €
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 3.210.015 €
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag — 4.410 €
2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 210.290 € 0 €
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 3.358.760 €
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 6.255.000 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf — -2.896.240 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus
Finanzierungstätigkeit auf — 1.976.240 €
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
|
| 2023 | 2024 |
| zinslose Kredite auf |
| 0 € | € |
| verzinste Kredite auf |
| 1.976.240 € | € |
| Zusammen auf |
| 1.976.240 € | € |
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf: — 5.305.000 €
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf: — 1.001.500 €
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf — 1.976.240 €
Für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden Ermächtigungen zur Aufnahme von Krediten sowie Verpflichtungsermächtigungen nicht erteilt.
— 2023
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer A — 395 v. H.
- Grundsteuer B — 465 v. H.
- Gewerbesteuer — 395 v. H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
- für den ersten Hund — 90 €
- für den zweiten Hund — 110 €
- für jeden weiteren Hund — 140 €
- für den ersten gefährlichen Hund — 520 €
- für den zweiten gefährlichen Hund — 800 €
- für jeden weiteren gefährlichen Hund — 800 €
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021
(vorläufig) beträgt — 11.022.313 €
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2022 beträgt — 10.917.668 €
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2023 beträgt — 10.922.078 €
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 5.000 € überschritten sind.
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000 € sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen.
Die Bewilligung von Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamten wird in 0 Fällen zugelassen.
Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird in 0 Fällen zugelassen.
Hinweis:
Die Haushaltssatzung wurde der Aufsichtsbehörde gemäß § 97 Abs. 2 GemO angezeigt. Von den Festsetzungen der Kredite für Investitionen wurde zunächst nur ein Teilbetrag als Vorfinanzierungskredit i.H.v.: 1.076.240 € genehmigt. Die in der Haushaltssatzung festgesetzten kreditfinanzierten Verpflichtungsermächtigungen für künftige Haushaltsjahre wurden nicht genehmigt.
Der Haushaltplan liegt zur Einsichtnahme
vom 26.06.2023 bis 05.07.2023
im Rathaus, Zimmer 103 öffentlich aus.