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Amtsblatt VG Ruwer
Ausgabe 25/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Osburg für das Jahr 2023

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung, in der Sitzung am 13.04.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Trier-Saarburg als Aufsichtsbehörde vom 13.06.2023 hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt  —  2023

der Gesamtbetrag der Erträge auf  —  3.214.425 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  3.210.015 €

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag  —  4.410 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 210.290 € 0 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  3.358.760 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  6.255.000 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf  —  -2.896.240 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus

Finanzierungstätigkeit auf  —  1.976.240 €

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

2023

2024

zinslose Kredite auf

0 €

verzinste Kredite auf

1.976.240 €

Zusammen auf

1.976.240 €

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf:  — 5.305.000 €

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf:  —  1.001.500 €

§ 4

Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf  —  1.976.240 €

§ 5

Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen

Für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden Ermächtigungen zur Aufnahme von Krediten sowie Verpflichtungsermächtigungen nicht erteilt.

§ 6

Steuersätze

 —  2023

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

- Grundsteuer A  —  395 v. H.

- Grundsteuer B  —  465 v. H.

- Gewerbesteuer  —  395 v. H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

- für den ersten Hund  —  90 €

- für den zweiten Hund  —  110 €

- für jeden weiteren Hund  —  140 €

- für den ersten gefährlichen Hund  —  520 €

- für den zweiten gefährlichen Hund  —  800 €

- für jeden weiteren gefährlichen Hund  —  800 €

§ 7

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021

(vorläufig) beträgt  —  11.022.313 €

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2022 beträgt  —  10.917.668 €

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2023 beträgt  —  10.922.078 €

§ 8

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 5.000 € überschritten sind.

§ 9

Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000 € sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen.

§ 10

Altersteilzeit

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamten wird in 0 Fällen zugelassen.

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird in 0 Fällen zugelassen.

Osburg, den 21.06.2023
Andreas Dewald, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Die Haushaltssatzung wurde der Aufsichtsbehörde gemäß § 97 Abs. 2 GemO angezeigt. Von den Festsetzungen der Kredite für Investitionen wurde zunächst nur ein Teilbetrag als Vorfinanzierungskredit i.H.v.: 1.076.240 € genehmigt. Die in der Haushaltssatzung festgesetzten kreditfinanzierten Verpflichtungsermächtigungen für künftige Haushaltsjahre wurden nicht genehmigt.

Der Haushaltplan liegt zur Einsichtnahme

vom 26.06.2023 bis 05.07.2023

im Rathaus, Zimmer 103 öffentlich aus.

Waldrach, den 23.06.2023
Stephanie Nickels, Bürgermeisterin