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Amtsblatt VG Ruwer
Ausgabe 25/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Unterrichtung der Einwohner über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Verbandsgemeinderates Ruwer am 13.03.2024

Tabelle 1 „Aktuelle Baukosten“

Unter dem Vorsitz von Bürgermeisterin Stephanie Nickels fand am 13.03.2024 im Rathaussaal, Untere Kirchstr. 1, 54320 Waldrach eine Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Verbandsgemeinderates Ruwer statt. Die Sitzung erfolgte gemeinsam mit dem Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss des Verbandsgemeinderates Ruwer statt. Die Mitglieder des Bau-, Umwelt- und Planungsausschusses waren zu den TOPs 1-8 anwesend und haben gleichlautende Beschlüsse gefasst. Die gesamte öffentliche Niederschrift kann im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Ruwer unter der Rubrik Ratsinformationssystem eingesehen werden. Im Folgenden wird über die wesentlichen Beschlüsse aus der Sitzung berichtet.

Öffentlicher Teil

Mitteilungen

Vor kurzem fand ein Besuch einer Bewässerungsanlage in Zwingenberg / Hessische Bergstraße statt. Ein solches ist als Modellprojekt bzw. Klimafolgenprojekt im Rahmen des Flurbereinigungsprojektes „Unteres Ruwertal“ in Kasel geplant.

Am 25.03. schließt die Verbandsgemeinde Ruwer mit den anderen Verbandsgemeinden im Landkreis eine interkommunale Verwaltungsvereinbarung ab, in der gegenseitige Hilfe und Unterstützung in Fällen des EDV-Ausfalls durch Cyberangriffe oder Katastrophen festgeschrieben wird.

Das Innenministerium hat die Verbandsgemeinde als Modellkommune für „Digitale Erfassung und Präsentation von Kulturlandschaften in Rheinland-Pfalz“ ernannt. Wir sind mit dem Element Wasser unter dem Titel „Wasser im Ruwertal“ aufgenommen, haben aber die Möglichkeit Kulturgüter aus der gesamten VG dort zu präsentieren.

Frau Nickels weist noch einmal auf die Veranstaltung zum Thema „Wertschöpfung durch erneuerbare Energien – Aufgabe der R-H-E AöR und der Kommunen“ am Donnerstag, den 14.03. im Energie- und Technikpark der SWT hin. Eingeladen hierzu sind alle Mitglieder des Verbandsgemeinderates und die Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister.

Der Förderantrag für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses Pluwig wurde an die SGD-Nord weitergeleitet.

Am Sonntag fand das traditionelle Völkerballturnier der Jugendfeuerwehren mit 15 Mannschaften und 120 Spielen statt. Alle hatten große Freude, es ging sehr diszipliniert und fair zu. Drei Mannschaften konnten sich für das Kreisturnier im April qualifizieren: Die Jugendfeuerwehren aus Pluwig-Gusterath, Kasel und Schöndorf. Frau Nickels wünscht viel Erfolg und dankt all denen, die zum Gelingen des Turniers beigetragen haben.

Im Hinblick auf den Abriss der alten Schule in Osburg wurde folgenden Nutzern gekündigt: Musikverein, Volkshochschule, Bands und Ballettschule. Die Vereine stehen mit der Ortsgemeinde in Kontakt um Ersatzlösungen zu finden.

Bezüglich des Neubaus der Schule in Waldrach fand ein Ortstermin zur Abstimmung des ungestörten Betriebs der Feuerwehr und Sozialstation während des Interimsschulbetriebs auf dem alten Sportplatz statt. Es wird sehr eng, allerdings wurde in Kooperation mit allen Beteiligten eine Lösung gefunden. Es wird noch von Seiten des Landkreises geprüft, ob das geplante Carport des Fördervereins der FFW Waldrach während der Übergangszeit möglich ist.

Instandsetzungen Brückenbauwerke Ruwer-Hochwald-Radweg / Präsentation Entwurfsplanung (Leistungsphase 3 HOAI) sowie der weiteren Vorgehensweise

Der Fachplaner erläuterte dem Rat anhand einer PowerPoint Präsentation die Entwurfsplanung zur Instandsetzung der Brückenbauwerke BW 04 bis BW 23 (insgesamt 17 Brückenbauwerke) und beantwortet aufkommende Fragen. Der Haupt- und Finanzausschuss empfahl dem Verbandsgemeinderat, dass die Gewerke-Leistungen auf Grundlage der präsentierten Entwurfsplanung des Ingenieurbüros WPM ausgeschrieben werden. Die Bürgermeisterin wurde dazu ermächtigt, vorbeschriebene Leistungen an die wirtschaftlichsten Bieter zu beauftragen. Übersteigt die tatsächliche Summe die zuvor errechnete Summe um 25.000 Euro oder mehr, erfolgt die Beauftragung des wirtschaftlichsten Bieters in Absprache mit den Beigeordneten.

Neubau Grundschule Osburg; Ergebnisse der Prüfaufträge vom 07.02.2024

Ausgehend von den Prüfaufträgen des Verbandsgemeinderates waren folgende Punkte zu beraten und zu entscheiden.

Solarstromanlage

Entsprechend der Grobplanung der Fachplanung Technische Ausrüstung (TGA-Planer) ermöglicht die Dachfläche des Neubaus Grundschule Osburg bei größtmöglicher Belegung der Photovoltaikanlage eine maximale Leistung von etwa 55 bis 60 kWp, wobei in der Ausführungsplanung noch die Abstandsflächen zu Attika, Lüftungsanlage und dessen Kanäle noch konkretisiert werden müssen. Gemäß Ertrags- und Wirtschaftlichkeitsberechnung des Ingenieurbüro Schneiders verbessert sich mit der erweiterten Solarstromanlage die Eigenverbrauchslage (Einspeisevergütung und Einsparung Strombezug) und Finanzierbarkeit (Amortisation nach 12,3 Jahren). Gegenwärtig sind die Solarstromanlagen beim Erwerb noch von der Umsatzsteuerentrichtung befreit. Die Dauerhaftigkeit dieser Befreiung ist mittelfristig ungewiss. Relevant würde dies beispielsweise bei zukünftiger Erweiterung einer Bestandsanlage. Westnetz GmbH (Stromnetzbetreiber) müssen bei Stromüberproduktion Anlagen über 30 kWp Leistung zur Stromnetzregulierung Einspeisungsanlagen abschalten können. Bisher ist eine solche Situation nicht eingetreten und ist bei kleineren Anlagen ({{lt}} 100 kWp) unwahrscheinlich.

Fazit: Insgesamt ist eine 55 bis 60 kWp-Solarstromanlage als vorteilhaft zu bewerten.

Regenwassernutzungsanlage

In der Grundschule Osburg kann Regenwasser nur zur Toilettenspülung genutzt werden. Ferner sind im Freianlagenbereich überwiegend Pflanzen mit geringem Wasserbedarf vorgesehen. Die Berechnung des Regenwasserertrages ergibt bei Nutzung der gesamten Dachfläche von 840 m2, einem Abflussbeiwert bei Gründächern von 0,4, sowie einer Niederschlagsmenge von 0,745 m3/m2, einen Ertrag von rund 250 m3/Jahr. Die Hofflächen eignen sich nicht zur Regenwassernutzung, weil der Verunreinigungseintrag als zu hoch anzusehen ist. Für die Toilettenspülung errechnet sich ein Spülwasserbedarf von rund 280 m3 im Jahr. Der Bedarf kann also nicht in Gänze gedeckt werden. Es müssen mindestens 30 m3 im Jahr Trinkwasser nachgespeist werden. Legt man die Wasserersparnis von 250 m3 im Jahr zugrunde, sowie einen Trinkwasserpreis von netto 2,00 €/m3, läge die jährliche Ersparnis bei netto 500 €. Die Anlage würde sich in zirka 70 Jahren amortisieren.

Fazit: Ökonomisch ist eine solche Regenwassernutzungsanlage unvorteilhaft.

CO2-reduzierter Beton

Eines der Hauptprobleme derzeit ist, dass CO2-arme Rezepturen für Beton zwar schon hergestellt werden können, diese aber zum Teil noch nicht der aktuellen Norm entsprechen. Prüfinstitute und Hersteller müssen noch nachweisen (absichern, sollte es später zu Schadens- oder Streitfällen kommen), dass der neue Beton die gleichen Eigenschaften hinsichtlich Carbonatisierung, Chloridbeständigkeit etc. aufweist. Für unsere Zwecke wäre nur im Freianlagenbereich ein CO2-armer Beton anwendbar. Nennenswerte Betonmassen werden in dieser Freianlage jedoch nicht verbaut. Die Frage der Beschlussfassung hierüber stellt sich insofern nicht.

Aus dem Ausschuss wurde angeregt, dass man darauf achten solle, dass die Möglichkeit von Schnittstellen zwischen dem KNX-System und dem einzuführenden Energie-Management-System besteht. Weitere offene Fragen werden von den Herren Schneider, Just und Reinhardt beantwortet.

Der Haupt- und Finanzausschuss beschloss, die ursprünglich vorgesehene 30 kWp-Solarstromanlage auf maximalerreichbare Anlagenleistung von etwa 55 bis 60 kWp auszulegen. In den kommenden Projektphasen sind tangierende Planungsleistungen zu berücksichtigen.

Der Haupt- und Finanzausschuss beschloss, die Regenwassernutzungsanlage aufgrund der langen Amortisationsdauer von rund 70 Jahren nicht auszuführen.

Neubau Grundschule Osburg / Ausschreibung Fachplanungsleistungen für den Rückbau baulicher und technischer Anlagen

Die Verbandsgemeinde Ruwer plant derzeit den Neubau der Grundschule Osburg am selben bebauten Ort. Der Rückbau der Bestandsgebäude erfolgt in zwei Bauabschnitten (BA), wobei der zweite Bauabschnitt (2. BA) erst nach Errichtung und Inbetriebnahme des Grundschule-Neubaus erfolgen kann. Der betroffene Rückbaubereich im ersten Bauabschnitt (1. BA) betrifft den Altbau und das südwestliche Nebengebäude des alten Schulgebäudes. Im Vorfeld wurde eine Bewertung der bei einem Rückbau zu erwartenden gesundheitsgefährdenden Baustoffe sowie Schadstoffkartierung der alten Bausubstanz durchgeführt. Hierin sind sowohl Planungshinweise zur Erstellung eines Recycling- und Entsorgungskonzeptes zur wirtschaftlichen Optimierung der Sanierungs- und Rückbaumaßnahmen als auch eine Einschätzung der baustoffbezogenen Schadstoffrisiken enthalten. Diese umwelttechnische Bestandsaufnahme, einschließlich Beurteilung chemischer Analysenbefunde sowie das erstellte Schadstoffkataster, wird den Vergabeunterlagen zur Unterstützung der Angebotsbearbeitung beigefügt. Die Fachplaner müssen für vorgenannte Disziplin (Fachgebiet) die erforderliche Sachkunde (entspricht einer befähigten Person) nachweisen und mit ihrer Qualifikation gegenüber Behörden die geforderten Nachweise testieren bzw. ausstellen dürfen. Darüber hinaus sind im Leistungsverzeichnis die in mehreren Leistungsschritten beschriebenen Regelleistungen und Optionale Leistungen zu erfüllen. Der Haupt- und Finanzausschuss empfahl dem Verbandsgemeinderat zu beschließen, die Vergabe von Fachplanungsleistungen für den Rückbau mit Schadstoffen in Objekten im Baufeld des geplanten Neubaus der Grundschule Osburg über die Zentrale Vergabestelle öffentlich auszuschreiben. Die Bürgermeisterin wird zur Auftragserteilung an den wirtschaftlichsten Bieter und zur Ausschreibung der Leistungen autorisiert. Des Weiteren empfiehlt der Ausschuss dem Verbandsgemeinderat zu entscheiden, die Vergabe der Gewerke zum Rückbau des 1. Bauabschnittes an die Bürgermeisterin in Absprache mit den Beigeordneten zu delegieren.

Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung

Hochwasser- und Starkregenkonzepte; Umsetzungskonzept der Maßnahmen in Zuständigkeit der Verbandsgemeinde Ruwer

Die Verbandsgemeinde Ruwer hat in 2020 die Erstellung der Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzepte (HwSK) für 18 Ortsgemeinden beauftragt. Die Ortsgemeinden haben die Konzepte fertiggestellt und veröffentlicht. In zwei Gemeinden wurden bereits im Vorfeld Konzepte erstellt. Die Konzepte enthalten neben Informationen zur Eigenvorsorge auch spezifische Maßnahmenlisten mit der Angabe von Zuständigkeiten und empfohlenen Umsetzungszeiträumen. Zur Klassifizierung der Maßnahmen in Verantwortung der Verbandsgemeinde wurden diese örtlich überprüft und in der Folge priorisiert. Beträchtliche Teile der Maßnahmen können im laufenden Jahr und in den Folgejahren im Rahmen der regulären Unterhaltung für die Gewässer III. Ordnung umgesetzt werden. Darüber hinaus sind bereits einzelne Punkte der Konzepte erledigt. Der Haupt- und Finanzausschuss beschloss, diese Maßnahmen im vorgeschlagenen Umfang und zeitlichen Rahmen umzusetzen.

Vorstellung und Verabschiedung des Klimaschutzkonzeptes der Verbandsgemeinde Ruwer

Seit Oktober 2022 ist Herr Reuter als Klimaschutzmanager bei der Verbandsgemeindeverwaltung beschäftigt. Gemäß den Fördervoraussetzungen hat er im Rahmen der Förderung ein Klimaschutzkonzept für die VG zu erstellen, das dem Fördergeber vorzulegen ist. Der Entwurf des Klimaschutzkonzeptes wurde bereits vorab den Ausschussmitgliedern sowie den Mitgliedern des Verbandsgemeinderates zugesandt. Herr Reuter stellte den Ausschussmitgliedern zusammen mit Herrn Reznikow anhand einer Präsentation Inhalt, Ergebnisse und weitere Vorgehensweise zum Klimaschutzkonzept vor. Aufkommende Fragen werden beantwortet. Der Haupt- und Finanzausschuss nahm die Ausführungen zum Klimaschutzkonzept zur Kenntnis und empfahl dem Verbandsgemeinderat, das vorgestellte Klimaschutzkonzept der Verbandsgemeinde Ruwer zu verabschieden.

Vergaben

Vergabe Bauleistungen Freianlagenbau (Tiefbau) für den Umbau der zentralen Sportanlage Waldrach in einen Kunstrasenplatz mit Leichtathletikanlagen

Am 19.07.2023 wurde im Verbandsgemeinderat auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses der Umbau der zentralen Sportanlage in Waldrach in einen Kunstrasenplatz mit Leichtathletikanlagen gemäß der Gesamtkostenberechnung des IB Fuchs in der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) vom 29.06.2023 in Höhe von 2.750.000,00 Euro beschlossen. Nach den Förderzusagen durch Kreis und Land, Erteilung der Baugenehmigung sowie anschließender Umsetzung der Leistungsphasen LP5 (Ausführungsplanung) und LP6 (Vorbereitung der Vergabe), wurde durch die Zentrale Vergabestelle der VG- Ruwer das Vergabeverfahren für die Bauleistung Tiefbau durchgeführt und am 03.02.2024 veröffentlicht. Die Bauleistungen wurden national, öffentlich ausgeschrieben gemäß VOB/A. Die Angebotsfrist lief am 27.02.2024 aus. Das ungeprüfte Ergebnis des Vergabeverfahrens lässt Kosten für die Bauleistungen Tiefbau in Höhe von ca. 2.42 Mio. Euro erwarten. Gegenüber der freigegebenen Kostenberechnung vom 29.06.2023 ergeben sich Mehrkosten für die Bauleistung Tiefbau in Höhe von ca. 47.500 Euro, begründet durch die größere Planungstiefe der Leistungsphase LP5 (Werkplanung) und Materialkostensteigerungen bspw. der Kunststoffbeläge. Das Ergebnis des Vergabeverfahrens und die Vergabeempfehlung werden den Gremien nachgereicht. Die aktuelle Gesamtkostensituation des Projektes kann der nachfolgenden Tabelle 1 entnommen werden.

Die Mehrkosten in Höhe von ca. 100.000 Euro ergeben sich aus den vertraglich vereinbarten Honoraren der Planer (Fortschreibung anrechenbare Kosten), Massenmehrungen durch die größerer Planungstiefe der Leistungsphase 5 sowie der Materialkostensteigerung seit der letzten Kostenberechnung im Juni 2023. Die Mehrkosten sind nachvollziehbar und entsprechen für die Materialien der aktuellen Marktsituation. In Anbetracht der Mehrkosten hat die Verwaltung einen Antrag an den Landkreis auf Erhöhung der anteiligen Förderung gestellt. Der Haupt- und Finanzausschuss empfahl dem Verbandsgemeinderat, die Bauleistung Tiefbau zum Umbau der zentralen Sportanlage Waldrach zum geprüften Angebotspreis der öffentlichen Ausschreibung von 2.420.018,05 Euro (brutto) an die Fa. STRABAG Sportstättenbau GmbH aus 44536 Lünen zu vergeben und die Finanzierung der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 100.000 Euro im Zuge der Haushaltsplanung 2025 zu berücksichtigen.

Verabschiedung einer Erklärung der Verbandsgemeinde Ruwer für Demokratie, Freiheit, Offenheit und Toleranz

Der Haupt- und Finanzausschuss empfahl dem Verbandsgemeinderat die Verabschiedung der Erklärung gem. Anlage zur Beschlussvorlage.

Abschluss einer Kooperationsvereinbarung "Gemeindeschwester Plus"

Zum 01.07.2015 startete das rheinland-pfälzische Projekt „Gemeindeschwester Plus“ als präventives und gesundheitsförderndes Beratungs- und Vernetzungsangebot. Die Verbandsgemeinde Ruwer hatte im Jahr 2019 über die Kreisverwaltung Trier-Saarburg in einem Interessenbekundungsverfahren den Wunsch zur Teilnahme an dem Projekt bekundet. Der Landkreis Trier-Saarburg hatte schließlich im Jahr 2022 den Zuschlag vom Land zur Projektförderung im Kreisgebiet erhalten. Für das Gebiet der Verbandsgemeinden Hermeskeil und Ruwer konnte mit dem DRK-Kreisverband Trier-Saarburg e.V. eine Anstellungsträgerschaft zur Umsetzung des Projektes gefunden werden. Somit wurde zunächst für den Zeitraum vom 01.08.2022 bis zum 31.12.2022 eine erste Kooperationsvereinbarung zwischen dem Landkreis Trier-Saarburg, den Verbandsgemeinden Hermeskeil und Ruwer und dem DRK-Kreisverband abgeschlossen. Seit August 2022 ist Frau Dominique Redeligx als Fachkraft und Gemeindeschwester Plus in den Verbandsgemeinden Ruwer und Hermeskeil mit einem Stellenanteil von jeweils 0,4 tätig. Die Kreisverwaltung beantragte Ende 2022 die erneute Förderung und Fortsetzung des Projektes Gemeindeschwester Plus für die Jahre 2023 und 2024. Mitte Dezember 2023 hatte die Kreisverwaltung Trier-Saarburg im Entwurf einen Anschlussvertrag „Kooperationsvereinbarung II zur Umsetzung des Landesprogramms Gemeindeschwester plus“ zur Abstimmung vorgelegt. Die Anschlussvereinbarung umfasst den Zeitraum 2023 und 2024 und entspricht der bewilligten Landesförderung an den Landkreis Trier-Saarburg. Wie in der bisherigen Vereinbarung sind der Landkreis Trier-Saarburg, die Verbandsgemeinden Ruwer und Hermeskeil und der DRK-Kreisverband die beteiligten Kooperationspartner. Der Stellenumfang von je 0,4 und die sonstigen Rahmenbedingungen bleiben im Wesentlichen unverändert. Die Verwaltung empfiehlt, dem vorliegenden Kooperationsvertrag als Anschlussvertrag zuzustimmen. Der Haupt- und Finanzausschuss beschloss, den vorliegenden Entwurf einer Kooperationsvereinbarung „Gemeindeschwester Plus“ für den Zeitraum 2023-2024 anzuerkennen. Es besteht darüber hinaus der Wunsch, das Projekt in der Verbandsgemeinde Ruwer unter den bisherigen Rahmenbedingungen und unter der Voraussetzung verfügbarer Haushaltsmittel auch über den 31.12.2024 hinaus fortzuführen. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte zur erneuten Projektfortsetzung zu veranlassen.