Unter dem Vorsitz von Ortsbürgermeister Ralph Biedinger fand am 14.05.2024 in der Altenberghalle Gutweiler, 54317 Gutweiler eine 25. Sitzung des Gemeinderates Gutweiler statt. Die gesamte öffentliche Niederschrift kann im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Ruwer unter der Rubrik Ratsinformationssystem eingesehen werden. Im Folgenden wird über die wesentlichen Beschlüsse aus der Sitzung berichtet.
Öffentlicher Teil
Einwohnerfragestunde
Zu Beginn der Einwohnerfragstunde stellt der Vorsitzende fest, dass keine schriftlichen Anfragen an den Rat gestellt wurden. Aus der Zuhörerschaft gibt es ebenfalls keine Fragen oder Anregungen.
Mitteilungen
- Glasfaseranschluss
Der Vorsitzende informierte den Rat, dass nach aktuellen Stand die Tiefbauarbeiten sowie das einblasen des Glasfaser bis Mitte Juni 2024 abgeschlossen sein sollen. Die Asphaltarbeiten im Bereich des Baugebietes Boorfeld sollen innerhalb von 2-3 Wochen erfolgen.
- Kreisstraßenausbau K57
Weiterhein teilte der Vorsitzende Biedinger mit, dass der geplante Straßenausbau der K57 incl. der Herstellung des Fußweges sowie die Erneuerung der Deckschicht im Bereich der Durchfahrt Ortsgemeinde Gutweiler, Mitte Juni 2024 starten soll. Detaillierte Zeitpläne und Verkehrsregelungen liegen derzeit noch nicht vor.
- Drei-Ärzte-Brunnen
Die Gefahrenstelle Wassersammelstelle des Brunnenabwassers, wurde zurückgebaut.. Im Herbst dieses Jahres oder im Frühjahr kommenden Jahres, sollen Bepflanzungen erfolgen.
- Suppen-Sonntag
Am 10. März 2024 organisierte die Kirchengemeinde sowie die Ortsgruppe des Maltesers Hilfsdienstes, mit Unterstützung zahlreicher Ortsgruppen aus den Gemeinden Gutweiler, Korlingen und Sommerau, einen Suppenverkauf zu Gunsten der First-Responder Ruwertal. Der Vorsitzende bedankte sich im Namen des Gemeinderates bei allen Beteiligten für diese Aktion.
- Dreck-Weg-Tag
Der diesjährige Dreck-Weg-Tag fand am 25. März 2024 statt. Vormittags haben zahlreiche Helfer geholfen, die Ortsgemarkung Gutweiler vom Unrat zu befreien. Am Nachmittag haben sich Beteiligten beim gemütlichen Beisammensein mit Grillgut und Getränken noch ausgetauscht. Der Ortsbürgermeister bedankte sich im Namen des Gemeinderates bei allen Beteiligten für die Hilfe.
- Brunnensanierung
Die Brunnensanierung gegenüber von der Kirche hat im April 2024 gestartet. Die Erwartungen liegen hier, die Maßnahme bis Herbst abzuschließen.
- Illegale Müllentsorgung
In den vergangenen Monaten kam es vermehrt zu illegalen Müllentsorgungen im Ortsbereich Gutweiler sowie im Bereich des Drei-Ärzte-Brunnen, moniert der Vorsitzende. Es wird gebeten bei Beobachtungen die Ortsgemeinde Gutweiler zu informieren. Alle Delikte werden zur Anzeige gebracht.
- Gutweilerer Hexennacht
Am 30. April 2024 fand die Gutweilerer Hexennacht rund um die Feuerwehr statt. Bei den guten Witterungsbedingungen haben zahlreiche Bewohner die Gelegenheit genutzt, in den Mai zu feiern.
Der Dank geht an die Feuerwehr Gutweiler und alle Beteiligten für die Maibaumaufstellung und die Gestaltung der Feierlichkeiten.
Dorferneuerungskonzept - Abschlussvorstellung BKS
Der Vorsitzende begrüßte Frau Esseln und Herrn Müller vom Planungsbüros B.K.S und übergab das Wort. Frau Esseln erklärte kurz das Konzept und ging anschließend auf die folgenden sechs Themenbereiche ein und erläuterte diese:
Verkehr
Siedlungsraum
Handel, Gewerbe
Altersgruppenspezifische Maßnahmen
Kultur- und Dorfgemeinschaft
Nachhaltigkeit (Landschaftsbild, Ökologie, Klimaschutz)
Anschließend teilte der Vorsitzende dem Gemeinderat folgendes mit: 1990 wurde die Ortsgemeinde Gutweiler als Dorferneuerungsgemeinde anerkannt. Die im Dorfentwicklungskonzept definierten Ziele wurden seitdem sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich teilweise umgesetzt. Die Förderung zukünftiger Maßnahmen setzt die Fortschreibung des Konzeptes voraus. Hierzu hat der Gemeinderat am 28.08.2019 die Fortschreibung des Dorferneuerungskonzeptes unter Vorschaltung einer Dorfmoderation beschlossen, sowie den Planungsauftrag an das Ingenieurbüro B.K.S. erteilt. Die Dorfmoderation wurde im Jahr 2022 abgeschlossen und der Planungsauftrag für die Fortschreibung des Dorferneuerungskonzeptes am 13.07.2022 an B.K.S. vergeben. Das Dorferneuerungskonzept setzt sich aus einer Bestandserfassung, -analyse sowie einem Maßnahmenkonzept zusammen. Die vorliegenden Ergebnisse der Bürgerbeteiligung, welche im Rahmen der Dorfmoderation entstanden sind, werden in den Maßnahmenkatalog integriert. Zudem werden Punkte, welche aus Sicht der Planer für eine ganzheitliche Ortsentwicklung erforderlich scheinen, in das Konzept aufgenommen. Im Ergebnis entsteht dann ein Gesamtkonzept mit Handlungsvorschlägen für die zukünftige Ortsentwicklung. Der Gemeinderat kann anhand dessen bedarfsorientiert Maßnahmen aus dem Dorferneuerungskonzept realisieren. Der Vorsitzende bedankte sich bei Frau Esseln und Herrn Müller für die Präsentation. Er bekräftig nochmal die Aussage, dass bereits einige Punkte umgesetzt wurden und ist optimistisch, dass auch die zukünftigen Maßnahmen zeitnah umgesetzt werden. Der Gemeinderat beschloss das fortgeschriebene Dorferneuerungskonzept als Grundlage für die städtebauliche Planung im Sinne der Dorferneuerung.
Beratung und Beschlussfassung über die Anregungen der Bevölkerung zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan 2024 und 2025
Da keine Anregungen im Rahmen der Bürgerbeteiligung eingegangen sind, entfällt eine entsprechende Beratung und Beschlussfassung.
Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2024 und 2025
Der Gemeinderat Gutweiler hat sich für eine zweijährige Haushaltsführung entschieden. Die Vorhaben und Wünsche der Gemeinde wurden im Planentwurf durch die Verwaltung berücksichtigt. Nach Fertigstellung wurde der Entwurf als Bürgerhaushalt veröffentlicht und den Ratsmitgliedern zur Verfügung gestellt. Die Eckdaten des Haushaltsplanes 2024, 2025 können der Haushaltssatzung entnommen werden. Im Vorbericht finden sich nochmals nähergehende Erläuterungen zum Plan. Die einzelnen Produkte wurden zum Teilhaushalt 1 (Selbstverwaltungsaufgaben) und zum Teilhaushalt 2 (Zentrale Finanzdienstleistungen) im Detail erläutert. Die vorgesehenen Investitionen wurden in einer Investitionsübersicht aufgelistet und näher beschrieben. Abschließend erfolgt der Hinweis, dass mit der Verabschiedung der Haushaltssatzung/-plan noch keine Rechte Dritter begründet sind, bzw. ein Anspruch daraus hergeleitet werden kann. D.h. im Plan vorgesehene Investitionen bedürfen vor der Realisierung ggf. noch entsprechender Beschlüsse im Gemeinderat. Ausgenommen hiervon sind die mit der Haushaltssatzung festgesetzten Hebesätze für die Realsteuern. Der Haushaltssachbearbeiter erläuterte die wichtigsten Eckdaten zum vorgelegten Planentwurf. Er ging auf die Entwicklung der Finanzlage, die geplanten Investitionen und Unterhaltungsmaßnahmen ein. Der Haushalt kann aufgrund mehrerer fremdbestimmter Faktoren in der Planung zunächst nicht ausgeglichen werden. Der Vorsitzende ergänzte die Ausführungen und betonte dabei nochmals, dass die bisherigen Entscheidungen des Rates, besonders im Hinblick auf die Kindertagesstätte, die Richtigen gewesen seien. Der Gemeinderat beschloss die im Entwurf vorgelegte Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2024, 2025.
Beratung und Beschlussfassung über einen Zuschuss für eine LED Flutlichtanlage am Sportplatz Gutweiler
Der SV Gutweiler möchte die Flutlichtanlage der Sportanlage Gutweiler auf energiesparende LED Technik umrüsten. Die geschätzten Gesamtkosten der Fa. LEDKON betragen 37.000,00 € (Angebot vom 18.09.2023). Vom Verein werden Zuschüsse beim Sportbund Rheinland (12.950,00 €) und die ZUG Förderung (9.250,00 €) beantragt. Auch der Kreis Trier-Saarburg soll sich lt. Kostenkalkulation mit 7.400,00 € am Projekt beteiligen. Der festgestellte Fehlbetrag i. H. v. 7.400,00 € soll dann von der Ortsgemeinde Gutweiler gedeckt werden. Nach Vorlage der entsprechenden Rechnungen, Belege und einer detaillierten Kostenaufstellung, erstattet die Ortsgemeinde Gutweiler dem SV Gutweiler, einen von der Verwaltung geprüften und festgestellten Fehlbetrag von max. 7.400,00 € für die Umrüstung der Flutlichtanlage auf LED Technik.
Beratung und Beschlussfassung zur Vergabe von Ingenieurleistungen für die Sanierung der Oberflächen im Bereich Langflur
Der 2. BA des NBG „In der Langflur“ in der Ortsgemeinde Gutweiler wurde direkt im Endstufenausbau hergestellt. Bei den anschließenden Bautätigkeiten der privaten Bauherren sind zahlreiche Schäden an den Oberflächenbefestigungen im öffentlichen Verkehrsbereich entstanden. Eine Schadenserfassung/ -bewertung wurde vom Fachplaner durchgeführt und beläuft sich auf 45.862,60 € (brutto). Die Ortsgemeinde beabsichtigt die Schäden beheben zu lassen und benötigt für die weiteren Schritte der Prozessbegleitung und fachlichen Beratung von einem qualifizierten Ingenieurbüro entsprechende Leistungen (Grundleistungen LPH 3 und 5-9, §§ 45 ff. Verkehrsanlagen) nach HOAI 2021. Die im Vorfeld durchgeführte Schätzung des Ingenieurhonorars liegt unter dem Schwellenwert der VgV. Gemäß der Verwaltungsvorschrift zum öffentlichen Auftragswesen in Rheinland-Pfalz vom 18. August 2021 dürfen Planungsleistungen von Architekten und Ingenieuren abweichend von dem in Nummer 5.4 Buchst. a niedergelegten Grundsatz bis zu einer Auftragswertgrenze von 25.000,00 Euro (ohne Umsatzsteuer) auch ohne Aufforderung weiterer Planungsbüros zur Abgabe eines Angebots mit nur einem Planungsbüro verhandelt werden. In Absprache mit dem Fachbereich und der Ortsgemeinde wurde ein Angebot vom Ingenieurbüro Manfred Bach aus Trier angefordert. Auf Grundlage eines gemeinsamen Besprechungstermins mit der Ortsgemeinde und dem Fachbereich zu den verschiedenen Planungsaufgaben reichte das Ingenieurbüro Manfred Bach mit Datum vom 11.04.2024 ein Honorarangebot ein. Das Angebot wurde seitens der Vergabestelle geprüft. Es wurde empfohlen, den Planungsauftrag an das Ingenieurbüro Manfred Bach, Trier, zum geprüften Brutto-Angebotspreis zu erteilen. Das Büro ist bei der Ortsgemeinde sowie dem Fachbereich hinreichend bekannt und lässt erwarten, dass die Leistungen vertragsgemäß durchgeführt werden. Der Gemeinderat beschloss den Planungsauftrag zur Behebung der Schäden an den Oberflächen im 2. BA des NBG „In der Langflur“ an das Ingenieurbüro Manfred Bach, Trier, zum geprüften Brutto-Angebotspreis zu vergeben.
Beratung und Beschlussfassung über die Errrichtung einer Straßenbeleuchtungsanlage am Fußweg Romikastraße / Baugebiet
Dem Gemeinderat liegt ein Angebot der Firma Westnetz zur Errichtung einer Beleuchtungsanlage Variante II Bega 7910 für den geplanten Fußweg zwischen der Romikastraße und dem Baugebiet „In der Langflur“. Der Gehweg selbst, wird im Zuge der Kreisbaumaßnahme „K57 ab K63 Freie Strecke über Gutweiler (OD) bis Abfahrt K12 (Richtung Waldrach)“hergestellt. Der Auftrag für die Baumaßnahme wurde im Kreisausschuss am 08.04.2024 an die Firma Lehnen vergeben. Die gemeindliche Maßnahme (Errichtung der Straßenbeleuchtung) fällt nicht unter den beitragsfähigen Aufwand nach dem Kommunalen Abgabengesetz (KAG). Der Gemeinderat beschloss den Auftrag für die Errichtung einer Straßenbeleuchtungsanlage am Fußweg Romikastraße / Baugebiet „In der Langflur“ zum Preis von 27.998,63 € an die Firma Westnetz zu vergeben.
Beratung und Beschlussfassung zum Kauf des Jugendheims vom Bistum Trier
Die Ortsgemeinde Gutweiler hat in den vergangenen Jahren den Kauf des Jugendheims mit dem Pfarrverwaltungsrat und dem Bistum Trier diskutiert. Um konkrete Kaufabsichten der Ortsgemeinde einzuleiten, ist ein unabhängiges aktuelles Wertgutachten für die Kommunalaufsicht erforderlich. Nach Beratungen im Bauausschuss und im Gemeinderat wurde durch die Verwaltung, ein unabhängiger Gutachter mit der Wertschätzung des Jugendheims zu beauftragt. Auf Vorschlag der Verwaltung hat die Ortsgemeinde das Sachverständigenbüro Sattler und Weber mit dem Gutachten beauftragt. Mit Schreiben vom 23. November 2023 wurde der Ortsgemeinde ein Gutachten, welches einen Marktwert von Euro 125.000 ausweist, zur Verfügung gestellt. Nach Beratungen im Bauausschuss und im Gemeinderat wurde mit Schreiben vom 18. Dezember 2023 dem Bistum Trier ein Angebot in Höhe von Euro 125.000 unter Gremienvorbehalt unterbreitet. Weitere Nebenabsprachen waren nicht Bestandteil des Angebotes. Mit E-Mail vom 12. April 2024, hat das Bistum Trier folgenden Beschluss des Kirchengemeinderates Gutweiler zu diesem Angebot der Ortsgemeinde Gutweiler zugestellt:
I. Kaufpreis Euro 125.000
II. 10 Jahre komplett kostenfreie Nutzung für die Pfarrgemeinde
| 1. | Bezüglich des Raumes im Erdgeschoss für die Bücherei (falls dieser Raum eventuell wegen Umbauarbeiten etc. nicht genutzt werden kann, wird ein alternativer Raum bereitgestellt) |
| 2. | bzgl. des großen Saales für die wöchentlichen Chorproben |
| 3. | bzgl. des großen Saales für einige Pfarrveranstaltungen im Jahr |
III. Kostenfreie Nutzung des Parkplatzes bei kirchlichen Veranstaltungen
Am 7. Mai 2024 hat der Bauausschuss zu der Forderung des Kirchengemeinderates im Hinblick auf das abgegebene Angebot vom 18. Dezember 2023 in einer nicht-öffentlichen Sitzung beraten. Der Bauausschuss schlägt dem Gemeinderat folgenden Beschluss vor:
Der Bauausschuss stimmt dem Kaufpreis in Höhe von Euro 125.000, vorbehaltlich der Gremienzustimmung, zu. Des Weiteren soll der Parkplatz bei kirchlichen Veranstaltungen kostenfrei zur Nutzung zur Verfügung stehen. Die unter II. aufgeführten kostenfreien Nutzungen für die Pfarrgemeinde nach Erwerb des Jugendheims werden zurückgewiesen. Begründung der Zurückweisung:
Das aktuelle Wertgutachten eines unabhängigen Sachverständigen ist die Grundlage eines möglichen Erwerbs, ohne sonstige Nebenabsprachen. Die geforderte 10-jährige kostenfreie Nutzung, stellt eine erhebliche Wertminderung dar und muss daher zu einem monetären Abschlag auf den Kaufpreis führen. Die Ortsgemeinde Gutweiler steht unbeschadet der Forderung des Kirchengemeinderates vom 12. April 2024 zu dem Angebot vom 18. Dezember 2023 und ist bereit weiterführende Verhandlungen zu führen. Weiterhin empfiehlt der Bauausschuss, dass der Gemeinderat bis zum Jahresende 2024 prüft, inwieweit der Vertrag vom 13. Oktober 1983 zwischen dem kath. Kirchengemeinderat und Ortsgemeinde Gutweiler, in Anbetracht der nicht unerheblichen Nebenkostenanteile sowie der aktuellen Nutzung durch die Zivilgemeinde, wirtschaftlich noch sinnvoll ist. Ratsmitglied Müller teilt mit, dass er sich gem. § 22 GemO befangen fühlt, da er selbst im Kirchengemeinderat Mitglied ist und somit an der Beratung und Beschlussfassung nicht teilnimmt. Daraufhin verlässt er den Sitzungstisch. In der folgenden Diskussion wurde festgestellt, dass die Ortsgemeinde Gutweiler das Jugendheim erwerben möchte auch wenn das Objekt mit erheblichen Aufwendungen saniert werden muss. Es besteht auch Einigkeit, dass der Kirchengemeinde die Räumlichkeiten in Zukunft zur Nutzung bereitgestellt werden sollen. Das Forderungspaket des Kirchengemeinderates wurde zurückgewiesen, da der aktuell ermittelte Preis von Euro 125.000 von einem unabhängigen Gutachter, die Entwicklung des Immobilienmarktes in den vergangenen Jahren sowie die die weitere Verschlechterung der Bausubstanz widerspiegelt und keine Nebenabsprachen beinhaltet. Eine 10-jährige kostenfreie Nutzung ohne eine Nebenkostenbeteiligung stellt eine Belastung für die Immobilie dar und muss zu einer Wertminderung führen. Der Gemeinderat beschloss, dem Beschlussvorschlag des Bauausschusses vom 7. Mai 2024 zu folgen und am Angebot vom 18. Dezember 2023 festzuhalten und auf dieser Basis weitere Gespräche zu führen. Eine weiterführende kostenfreie Nutzung muss jedoch in dem Kaufpreis zu einem Abschlag führen. Weiterhin soll die Wirtschaftlichkeit des Vertrages vom 13. Oktober 1983 überprüft werden.
Mitteilung über eine getroffene Eilentscheidung gem. § 48 GemO
Laut den „Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen aus Asphalt“ (ZTV A-StB 12), Abschnitt 5.2.3 sind Reststreifen von weniger als 35 cm Breite neben den zurückgenommenen Asphaltschichten zu entfernen. Die Firma Kraft Bau GmbH ist, ausgenommen des Teilstücks Haus-Nr. 21 bis Ende Wendeplatz, gesetzlich verpflichtet den gesamten Gehweg im Bereich „Im Brühl“ im Zuge des Glasfaserausbaus zu erneuern. Die Kosten für das ausgenommene Teilstück sind von der Ortsgemeinde zu tragen. Der Ortsgemeinde lag hierzu ein Angebot der Firma Kraft Bau GmbH i. H. v. Brutto 3.100,55 € (2.605,50 Netto) vor. Nach Prüfung durch die Verwaltung wurde der Ortsgemeinde empfohlen den Auftrag an die Firma Kraft Bau zu vergeben. Die Firma Kraft Bau GmbH wollte am 29.04.2024 mit den Arbeiten im Zuge des Breitbandausbaus „Im Brühl“ beginnen. Von daher musste der Auftrag an die Firma in der 17 KW per Eilentscheidung vergeben werden. In diesem Fall wurde auf Einholung von Vergleichsangeboten verzichtet, da die Fa. Kraft Bau GmbH im Auftrag der Westnetz ohnehin im Rahmen des Glasfaserausbaus in der Verkehrsanlage tätig ist.
Annahme oder Vermittlung von Spenden und ähnlichen Zuwendungen gem. § 94 Abs. 3 GemO
Der Gemeinderat beschloss die Annahme von Spenden der Firma Alfred Thiel-Gedächtnis-Unterstützungskasse GmbH und von Ralf Meyer gem. § 94 Abs. 3 GemO und bedankte sich bei den Spendern.
Nichtöffentliche Sitzung
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurden noch Bauantragsangelegenheiten beraten und beschlossen.