Über die Genehmigung zur Veräußerung des nachstehenden Grundstückes ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz (GrdstVG) zu entscheiden:
Gemarkung Gewann/Lage Wirtschaftsart Größe (ar)
Schöndorf Hofstr. 1,1a Gebäude-/Freifläche,Landwirtschaftsfl. 125,97
Landwirte bzw. Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des oben aufgeführten Grundstückes interessiert sind, werden gebeten, dies der Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Abt. 4, Grundstücksverkehr, Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier, Telefon 0651/715-411, Fax 0651/715-17633, bis spätestens 01.07.2024 schriftlich mitzuteilen.