Antragsberechtigt sind Privatpersonen, deren Wohnraum, Hausrat oder Kleidung durch das Unwetter beschädigt bzw. unbrauchbar wurden und deren Schaden nach Abzug von Versicherungsleistungen einen Betrag von 5.000 € übersteigt. Sie können eine Soforthilfe in Höhe von 1.500 € für den Haushaltvorstand sowie für jede weitere im Haushalt lebende Person 500 € erhalten. Der Höchstbetrag pro Haushalt beträgt 3.000 €. Bei außergewöhnlicher Bedürftigkeit kann die Soforthilfe bereits ab einer Schadenssumme von 3.000 € gewährt werden. Die Hilfe braucht grundsätzlich nicht zurückgezahlt zu werden. Die Unterstützung kann bis zum 04. Juli 2024 bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg beantragt werden. Weitere Informationen und Antragsunterlagen sind auf der Homepage der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion https://add.rlp.de/ bzw. unter
https://add.rlp.de/service/presse/detail/finanzielle-unterstuetzung-nach-unwetter-rund-um-pfingsten zu finden. Diese Informationen sind man auch auf der Homepage der Kreisverwaltung Trier-Saarburg unter https://trier-saarburg.de/2024/06/06/soforthilfe-hochwasser-pfingsten-2024/ veröffentlicht, dort können auch die Antragsunterlagen heruntergeladen werden. Die Antragsformulare liegen in Papierform bei der Verbandsgemeindeverwaltung aus. Sofern Unterstützungsbedarf bei der Antragsstellung besteht, helfen die Mitarbeiterinnen des Fachbereichs Bürgerdienste gerne weiter.