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Amtsblatt VG Ruwer
Ausgabe 25/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Soforthilfe für Privathaushalte nach Unwetter an Pfingsten

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, deren Wohnraum, Hausrat oder Kleidung durch das Unwetter beschädigt bzw. unbrauchbar wurden und deren Schaden nach Abzug von Versicherungsleistungen einen Betrag von 5.000 € übersteigt. Sie können eine Soforthilfe in Höhe von 1.500 € für den Haushaltvorstand sowie für jede weitere im Haushalt lebende Person 500 € erhalten. Der Höchstbetrag pro Haushalt beträgt 3.000 €. Bei außergewöhnlicher Bedürftigkeit kann die Soforthilfe bereits ab einer Schadenssumme von 3.000 € gewährt werden. Die Hilfe braucht grundsätzlich nicht zurückgezahlt zu werden. Die Unterstützung kann bis zum 04. Juli 2024 bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg beantragt werden. Weitere Informationen und Antragsunterlagen sind auf der Homepage der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion https://add.rlp.de/ bzw. unter

https://add.rlp.de/service/presse/detail/finanzielle-unterstuetzung-nach-unwetter-rund-um-pfingsten zu finden. Diese Informationen sind man auch auf der Homepage der Kreisverwaltung Trier-Saarburg unter https://trier-saarburg.de/2024/06/06/soforthilfe-hochwasser-pfingsten-2024/ veröffentlicht, dort können auch die Antragsunterlagen heruntergeladen werden. Die Antragsformulare liegen in Papierform bei der Verbandsgemeindeverwaltung aus. Sofern Unterstützungsbedarf bei der Antragsstellung besteht, helfen die Mitarbeiterinnen des Fachbereichs Bürgerdienste gerne weiter.