über die Berufung von Ersatzpersonen in den Gemeinderat Kasel gemäß § 45 Absatz 1 Kommunalwahlgesetz (KWG) i.V.m. § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung (KWO)
Frau Ute Bettendorf hat ihr Ratsmandat niedergelegt. Gemäß § 45 Abs. 2 KWG ist die nächste noch nicht berufene wählbare Person mit der höchsten Stimmenzahl des entsprechenden Wahlvorschlags in den Gemeinderat einzuberufen.
Als Ersatzperson wird demzufolge
Frau Stefanie Jungen
in den Gemeinderat Kasel berufen. Sie hat das Ratsmandat angenommen.