über die Berufung von Ersatzpersonen in den Gemeinderat Osburg gemäß § 45 Absatz Kommunalwahlgesetz (KWG) i.V.m. § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung (KWO).
Herr Martin Scherer hat sein Mandat als Mitglied im Gemeinderat Osburg niedergelegt. Gemäß § 45 Abs. 2 KWG sind die nicht berufenen Bewerber des Wahlvorschlags in der Reihenfolge der auf sie entfallenen Stimmen Ersatzpersonen. Nach der Niederschrift über die Sitzung des Wahlausschusses für die Gemeinderatswahl vom 28.05.2019 die nächste zu berufene Ersatzperson
Herr Udo Strittmatter
in den Gemeinderat Osburg berufen.