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Amtsblatt VG Ruwer
Ausgabe 26/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Unterrichtung der Einwohner über die 25. Sitzung des Gemeinderates Bonerath am 13.05.2024

Unter dem Vorsitz von Ortsbürgermeisterin Gabriele Terres fand am 13.05.2024 in der Gemeindehalle, 54316 Bonerath eine 25. Sitzung des Gemeinderates Bonerath statt. Die gesamte öffentliche Niederschrift kann im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Ruwer unter der Rubrik Ratsinformationssystem eingesehen werden. Im Folgenden wird über die wesentlichen Beschlüsse aus der Sitzung berichtet.

Öffentlicher Teil

Mitteilungen

Zur Verschmutzung mit Hundekot und dem unerlaubten Parken auf den Bürgersteigen gab es Amtsblatt am 10. Mai eine Veröffentlichung. Das ehemalige Sparkassengebäude in Schöndorf soll auf Wunsch der Gemeinde Schöndorf dem Förderverein der FFW Schöndorf für die Förderung des Feuerwehrnachwuchses zur Verfügung gestellt werden. In Anbetracht der Eigentumsverhältnisse ist dazu eine Abstimmung mit den Gemeinden Bonerath, Hinzenburg, Holzerath und Ollmuth erforderlich.

Beratung und Beschlussfassung über die Anregungen der Bevölkerung zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan 2024

Die Vorsitzende trägt vor, dass es aus der Bevölkerung die Anregung zur Aufstellung eines Rutschturms für Kleinkinder auf dem Spielplatz gibt. Der erforderliche Platz ist vorhanden. In den Haushalt sollten dafür 5.000 € eingestellt werden. Der Gemeinderat beschließt die Anregung in die Haushaltssatzung und -plan 2024 mit aufzunehmen.

Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2024

Sachbearbeiterin Rotter von der Verwaltung verwies auf den vorliegenden Planentwurf, der jedem Ratsmitglied der Ortsgemeinde Bonerath rechtzeitig zur Sitzung zugegangen war. Frau Rotter teilte mit, dass sofern sich keine Änderungen ergeben, die Haushaltssatzung mit dem Plan nach Rückmeldung der Kommunalaufsicht veröffentlicht und in Kraft gesetzt werden kann. Zum Haushaltsplan ist selbst zu sagen, dass die Ortsgemeinde Bonerath sich diesmal für eine einjährige Haushaltsplanung entschieden hat. Grund ist die anstehende Kommunalwahl im Juni 2024. Wie aus der HH-Satzung ersichtlich kann sowohl der Ergebnis-, als auch der Finanzhaushalt für das Planjahr ausgeglichen werden. Frau Rotter erläuterte den Zuhörern und dem Gemeinderat die prägnantesten Haushaltseckpunkte, die in den Haushalt mit eingearbeitet worden sind und dass die sonstigen Ausgaben und geplanten Aufwendungen sich auf die notwendigsten und unabweisbarsten Dinge beziehen und entsprechend der Vorjahresergebnisse entweder nach oben oder unten angepasst wurden. Die Hebesätze der Realsteuern, also Grundsteuer A, B, Gewerbesteuer haben sich verändert und die Hundesteuer bleibt zum Vorjahr unverändert. Sie teilte mit, dass sich bei den Umlagen eine Veränderung zum Vorjahr gibt. Die VG Umlage wurde um zwei Punkte angehoben. Die endgültige Umlage wurde mit 34 v.H. festgesetzt. Die Kreisumlage bleibt unverändert bei 43 v.H. Anschließend informierte Frau Rotter über die geplanten Investitionen. Anschließend teilte Sie die Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben mit und führte aus, dass im HH - Jahr 2024 kein Kreditbedarf besteht. Zum 01.01.2024 beträgt der Stand der Investitionskredite 104.000,00 €. Nach Leistung der ordentlichen Tilgungsraten auf die bestehenden Darlehen und keiner Neuverschuldung im HH - Jahr 2024 sinkt der Stand auf 97.900,00 € zum 31.12.2024. Bei einer Einwohnerzahl von 255 Personen liegt die Verschuldung pro Einwohner bei 383,92 €. Abschließend bedankte sich Ortsbürgermeisterin Gabriele Terres bei der Sachbearbeiterin für die Ausführungen. Nachdem keine weiteren Fragen seitens der Ratsmitglieder im Raum standen, beschloss der Gemeinderat auf Vorschlag der Ortsvorsteherin die vorliegende Haushaltsatzung- und plan 2024. Der Gemeinderat beschloss die im Entwurf vorgelegte Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2024.

Vergaben

Beschaffung AS-Allmäher

Das Mähen der Gemeindegrundstücke mit Neigung gestaltet sich mit Traktor und anhängendem Mulcher schwierig. Deshalb sollte zur Verhinderung von Unfällen ein geländegängiger Mäher angeschafft werden. Die Kosten betragen ca. 3.000 € brutto. Vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes, wurde die Ortsbürgermeisterin beauftragt, einen AS-Allmäher 26 2T ES, bei der geringst bietenden Firma, zu beschaffen.

Beschaffung einer Anhängerkupplung für den Gemeindetraktor

Die vorhandene Anhängerkupplung ist nicht für den Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen. Deshalb ist aus versicherungsrechtlichen Gründen die Anschaffung einer für diesen Zweck bestimmten, TÜV-geprüften, Anhängerkupplung, erforderlich, welche nur von einem Hersteller lieferbar ist. Die Kosten werden ca. 600 bis 700 € brutto betragen. Die Ortsbürgermeisterin wurde beauftragt eine entsprechende, für den Kubota-Traktor zugelassene Anhängerkupplung zu beschaffen.

Beschaffung eines Anhängers

Die Vorsitzende wurde beauftragt, nach Genehmigung des Haushaltes, Angebote für einen Anhänger einzuholen und beim geringst bietenden zu beschaffen.

Beratung und Beschlussfassung über eine neue die Zweckvereinbarung zwischen der Ortsgemeinde Schöndorf und den Ortsgemeinden Holzerath, Bonerath, Ollmuth und Hinzenburg über die Kostenverteilung für den Rasenplatz (Schöndorf) vom 19.03.2018

Anlässlich einer Änderung der Nebenvereinbarung zum Pachtvertrag zwischen der Ortsgemeinde Schöndorf und dem FC Schöndorf ist aufgefallen, dass die Zweckvereinbarung zwischen der Ortsgemeinde Schöndorf und den Ortsgemeinden Holzerath, Bonerath, Ollmuth und Hinzenburg über die Kostenverteilung für den Rasenplatz vom 19.03.2018 nicht durch die Ortsgemeinden gesiegelt und von der Kommunalaufsicht genehmigt wurde. Im Dezember 2023 wurde die Zweckvereinbarung durch die betroffenen Ortsbürgermeister nachträglich gesiegelt. Im Januar 2024 wurde die Zweckvereinbarung daraufhin der Kommunalaufsicht zur Genehmigung vorgelegt. Die Kommunalaufsicht hat die Genehmigung der Zweckvereinbarung versagt, da sowohl die gesetzlichen Grundlagen als auch die Gemeinderatsbeschlüsse (größtenteils aus dem Jahr 2012) nicht mehr aktuell seien. Folglich ist die Zweckvereinbarung anzupassen und anschließend in den Gemeinderäten neu zu beschließen. Daraufhin wurde von der Verwaltung eine neue Zweckvereinbarung, auf Grundlage der aktuellen gesetzlichen Normen, erstellt. Die Kostenaufteilung ergibt sich aus § 2 der Zweckvereinbarung. Inhaltlich ergeben sich für die Ortsgemeinden keine Änderungen. Der Gemeinderat stimmte der vorliegenden Zweckvereinbarung zwischen der Ortsgemeinde Schöndorf und den Ortsgemeinden Holzerath, Bonerath, Ollmuth und Hinzenburg über die Kostenverteilung für den Rasenplatz zu. Die Vorsitzende wird beauftragt die Zweckvereinbarung zu unterzeichnen.

Nichtöffentliche Sitzung

In der anschließenden nichtöffentlichen Sitzung wurden noch Bauangelegenheiten beraten und beschlossen.