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Amtsblatt VG Ruwer
Ausgabe 26/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Unterrichtung der Einwohner über die 27. Sitzung des Gemeinderates Farschweiler am 17.04.2024

Unter dem Vorsitz von Ortsbürgermeisterin Silke Weber fand am 17.04.2024 im Bürgerhaus, 54317 Farschweiler eine 27. Sitzung des Gemeinderates Farschweiler statt. Die gesamte öffentliche Niederschrift kann im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Ruwer unter der Rubrik Ratsinformationssystem eingesehen werden. Im Folgenden wird über die wesentlichen Beschlüsse aus der Sitzung berichtet.

Öffentlicher Teil

Mitteilungen

Im Rahmen der Wertermittlung zur Flurbereinigung Farschweiler wird die Offenlage und Bekanntgabe vom 15. bis 16.05.2024 vom Dienstleistungszentrum ländlicher Raum (DLR) Mosel in der Halle durchgeführt.

Die Westenergie möchte die Ortsgemeinde Farschweiler bei der Umrüstung auf eine LED-Innenbeleuchtung im Gemeindehaus unterstützen. Durch die Umrüstung auf eine energieeffiziente und moderne Technik ist eine Senkung der Beleuchtungskosten um rund 50 Prozent möglich.

Im Rahmen des Projekts zum Ausbau der Verkehrsanlage „Bergstraße“ sowie der Verkehrsanlage „Am Hang“ soll ein Startgespräch mit dem beauftragten Ingenieurbüro, der Ortsgemeinde und der Verwaltung stattfinden.

Bzgl. der Wasserführung in der Straße „Unterm Wehlenkopf“ zur Ableitung in den Kuhbach werden die Kosten von Seiten der Verwaltung ermittelt und mitgeteilt.

In Sachen Glasfaserausbau soll ein Ortstermin mit Westnetz stattfinden bzgl. Mitteilung des Sachstandes sowie der Abnahme.

Einwohnerfragestunde

Ein Einwohner hat mitgeteilt, dass ein Abwasser unbekannter Herkunft über sein Baugrundstück fließt. Er hat diesbezüglich bereits um einen Termin bei den Verbandsgemeindewerken gebeten.

In verschiedenen Bereichen der Straße „Kuhbach“ sind nach den Wintermonaten wieder erhebliche Straßenschäden aufgetreten. Bis zur Ausführung der Straßenausbaumaßnahme sollen die Schadstellen nochmals saniert werden. Die erfolgte Reparatur mit Kaltasphalt wurde positiv bewertet. Die Vorsitzende wird die Arbeiten veranlassen.

Von der Verwaltung soll zur Information der aktuelle Sachstand zur geplanten Straßenausbaumaßnahme „Kuhbach“ mitgeteilt werden.

In der Ortslage liegen mittlerweile etliche Kanaldeckel erheblich über dem Straßenniveau. Hierzu soll der Vorsitzenden die bestehende Mängelliste vorgelegt werden. Im Anschluss werden entsprechende Reparaturarbeiten veranlasst.

Beratung und Beschlussfassung über die Anregungen der Bevölkerung zur Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2024 und 2025

Sofern keine Anregungen im Rahmen der Bürgerbeteiligung eingehen, entfällt eine entsprechende Beratung und Beschlussfassung. Es lagen keine Anregungen vor.

Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für die Jahre 2024 und 2025

Der vorliegende Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes wurde nach Fertigstellung im Bürgerhaushalt veröffentlicht und an die Ratsmitglieder weitergeleitet. Der im Entwurf vorgelegte Haushaltsplan berücksichtigt noch nicht die letzten Beratungen im Ortsgemeinderat. Die Priorisierung der Dorferneuerungsmaßnahme ist erst in der letzten Sitzung des Ortsgemeinderates erfolgt, in der Zeit danach wurden die Kosten für die Planungsleistung ermittelt, die Planungskosten zur Erneuerung des Dorfplatzes wurden auf 50.000 € geschätzt. Da im ersten Entwurf jedoch nur ein Betrag von 10.000 € für erste Planungsschritte aufgenommen worden ist, liegt dem Rat eine geänderter Investitionsplan als Anlage zur Beschlussvorlage vor. Die Planungskosten sind im Jahr 2024 und die Baukosten sind im Jahr 2025 bei der Haushaltsstelle 57330.096 und Investitionsnummer 0357330002 eingeplant. Das Gebäude am Sportplatz ist sanierungsbedürftig, es zeigt sich ein erhöhter Bedarf (u.a. Schimmelsanierung), daher muss der Ansatz der Unterhaltungsaufwendungen erhöht werden. Aus dem Rat kam die Mitteilung über den Defekt des Kugellagers eines Spielgerätes. Hierzu sollen Mittel für die Ersatzbeschaffung eingestellt werden. Die Auszahlungen werden durch Reduzierungen bei dem Investitionsprojekt Grillhütte finanziert. Die Eckdaten des Haushaltsplanes 2024 und 2025 können der Haushaltssatzung entnommen werden. Jedoch muss je nach Beschlussvariante die Summe der Kredite mit oder ohne die Kosten der Erneuerung des Dorfplatzes betrachtet werden. Im Vorbericht finden sich nochmals nähergehende Erläuterungen zum Plan. Die einzelnen Produkte wurden zum Teilhaushalt 1 (Selbstverwaltungsaufgaben) und zum Teilhaushalt 2 (Zentrale Finanzdienstleistungen) im Detail erläutert. Die vorgesehenen Investitionen wurden in einer Investitionsübersicht aufgelistet und näher beschrieben. Abschließend erfolgt der Hinweis, dass mit der Verabschiedung der Haushaltssatzung/-plan noch keine Rechte Dritter begründet sind, bzw. ein Anspruch daraus hergeleitet werden kann. D.h. im Plan vorgesehene Investitionen bedürfen vor der Realisierung ggf. noch entsprechender Beschlüsse im Gemeinderat. Ausgenommen hiervon sind die mit der Haushaltssatzung festgesetzten Hebesätze für die Realsteuern. Der Ortsgemeinderat beschloss die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan mit der folgenden Anpassung: Damit der Dorfplatz wie beschlossen erneuert werden kann wird die Haushaltsstelle 57330.096 Investitionsnummer 0357330002, auf 50.000 € im Jahr 2024 erhöht und zusätzlich die Baukosten von 500.000 € für das Jahr 2025 eingeplant. Die Positionen sind in der als Anlage beigefügten Investitionsübersicht dargestellt. Der daraus resultierende, erhöhte Kreditbedarf von 934.600 € in 2024 und 2.093.750 € in 2025, wird im Haushaltsplan und in der Haushaltssatzung angepasst. Zur Instandhaltung des Sportlerheimes wird der Ansatz 42400.5231 Unterhaltungsaufwendungen für Gebäude, Gebäudeeinrichtungen und Außenanlagen auf 9.000 € erhöht. Der Haushaltsansatz für Investition bei der Grillhütte 57330.096 Inv. 03573300001 wird auf 5.000 € reduziert und eine zusätzliche Investition zur Ersatzbeschaffung eines Spielgerätes i.H.v. 5.000 € bei der Haushaltstelle 36640.0829 eingeplant. Die Werte des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung werden entsprechend den beschlossenen Haushaltsstellen verändert.

Beratung und Beschlussfassung über das Einvernehmen zum Wasserrechtsantrag Neubaugebiet - In den Hanfstücken -

Im Zuge des Antrags zur wasserrechtlichen Genehmigung wurden die Verbandsgemeindewerke von der SGD Nord mit E-Mail vom 12.04.2024 aufgefordert, das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 zur Entwässerungsplanung sowie dem wasserrechtlichen Erlaubnisantrag nachzureichen. Der Entwässerungsplan sowie der Erlaubnisantrag liegen den Ratsmitgliedern vor. Von der Verwaltung wird empfohlen das Einvernehmen zu erteilen. Der Gemeinderat beschloss das Einvernehmen gem. § 36 GemO zur Entwässerungsplanung sowie dem wasserrechtlichen Erlaubnisantrag der Verbandsgemeindewerke für das Neubaugebiet „In den Hanfstückern“ zu erteilen.

Nichtöffentliche Sitzung

Im nichtöffentlichen Teil wurden noch Bau- und Grundstücksangelegenheiten sowie Vertragsangelegenheiten beraten und beschlossen.