Der Gemeinderat Mertesdorf hat in seiner Sitzung am 27.03.2025 gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den oben bezeichneten Bebauungsplan aufzustellen. Des Weiteren beschloss der Gemeinderat in gleicher Sitzung, das Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Vorliegend sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Bebauung im Bereich der Grundstücke Flur 3, Flurstücksnummern 159/4, 239 und 240 geschaffen werden. Des Weiteren verfolgt die Ortsgemeinde das Ziel, die als Kleingärten oder Lagerflächen genutzten Bereiche dauerhaft zu erhalten.
Gem. § 2 Abs. 1 BauGB wird der Aufstellungsbeschluss über den oben bezeichneten Bebauungsplan hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der geplante Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im nachstehend abgedruckten Auszug aus der Flurkarte kenntlich gemacht.
Zur Information der Öffentlichkeit kann der Bebauungsplanentwurf, nebst Begründung, Textliche Festsetzungen, Umweltbericht, Bestand der Biotoptypen sowie dem Entwässerungskonzept im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 30.06.2025 bis einschließlich 01.08.2025 auf der Homepage der Verbandsgemeinde Ruwer unter www.ruwer.de - Bauen & Wirtschaft - Planverfahren - Mertesdorf eingesehen und heruntergeladen werden. Darüber hinaus liegen die Planunterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer, Untere Kirchstraße 1, 54320 Waldrach, Zimmer 208 während der Dienststunden zur Einsicht bereit.
Während dieser Zeit können Stellungnahmen zum Planentwurf abgegeben werden. Sie sollen elektronisch über die E-Mail-Adresse bauleitplanung@ruwer.de übermittelt werden, können aber auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer, Untere Kirchstraße 1, 54320 Waldrach, Zimmer 208 schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.