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Amtsblatt VG Ruwer
Ausgabe 27/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Unterrichtung der Einwohnerüber die 21. Sitzung des Gemeinderates Gutweiler am  23.05.2023

Unter dem Vorsitz von Ortsbürgermeister Ralph Biedinger fand am 23.05.2023 im Jugendheim Gutweiler die 21. Sitzung des Gemeinderates Gutweiler statt.

Die gesamte öffentliche Niederschrift kann im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Ruwer unter der Rubrik Ratsinformationssystem eingesehen werden.

Im Folgenden wird über die wesentlichen Beschlüsse aus der Sitzung berichtet.

Einwohnerfragestunde

Zu Beginn der Einwohnerfragstunde stellte der Vorsitzende fest, dass keine schriftlichen Anfragen an den Rat gestellt wurden. Sodann bat er um Fragen aus der Zuhörerschaft.

Ein Bürger fragte nach dem aktuellen Stand bezüglich des Glasfaserbaus. Der Vorsitzende erläuterte hierzu, dass der Glasfaserbau umgesetzt werden kann, da die erforderliche Quote erreicht wurde. Ein genauer Termin ist noch nicht bekannt, voraussichtlich wird mit dieser Maßnahme nach der Sommerpause begonnen.

Erläuterungen des Revierleiters zum Forstwirtschaftsplan 2023 und den Brennholzpreisen 2022/2023

Forstrevierleiter Gillert erläuterte den Haushaltsansatz für 2023, der neben Einnahmen in Höhe von 8.637,- € auch Ausgaben in Höhe von 21.284,- € vorsieht. Der Forstwirtschaftsplan 2023 weist ein Defizit in Höhe von 12.647,- € aus. Das negative Ergebnis wird durch die hohen Erträge aus dem Vorjahr kompensiert. In 2022 war aufgrund des hohen Borkenkäferbefalls ein weitaus höherer Einschlag erforderlich als ursprünglich geplant.

Beratung und Beschlussfassung über den Beitritt zum Kommunalen Klimapakt

Die kommunalen Spitzenverbände, der Verband kommunaler Unternehmen, die Energieagentur Rheinland-Pfalz und die Landesregierung haben sich gemeinsam auf die Einrichtung eines Kommunalen Klimapaktes (KKP) verständigt.

Der Kommunale Klimapakt ist ein gegenseitiges Leistungsversprechen. Die teilnehmenden Kommunen bekennen sich zu den Klimaschutzzielen des Landes und verstärken ihr Engagement im Klimaschutz sowie bei der Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Im Gegenzug unterstützt und begleitet die Landesregierung die Kommunen bei der Umsetzung ihrer Maßnahmen mit konkreten Angeboten und Leistungen.

Im Rat wurden einige Maßnahmen diskutiert. Der Vorsitzende schlug vor, für eine der folgenden Sitzungen Vorschläge zu sammeln und diese dann zu beraten und zu beschließen. Dem Vorgehen stimmte der Rat einstimmig zu.

Gründung einer Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) - Beitritt der Ortsgemeinde

Im Rahmen von mehreren Informationsveranstaltungen wurden den Ratsmitgliedern Gelegenheit gegeben, sich mit dem Thema der Gründung einer AöR zu beschäftigen. In einer der letzten Gemeinderatssitzungen der Ortsgemeinde hat diese dann beschlossen, grundsätzlich einer AöR beizutreten, wenn die Ortsgemeinde der Anstaltssatzung zustimmen kann.

Die Anstaltssatzung wurde am 08.03. und am 28.03.2023 mit allen möglichen Anstaltsträgern detailliert beraten. In letzterer wurde dann die Anstaltssatzung in der vorliegenden Form festgestellt. Auf Grundlage dieser Satzung kann nun die Ortsgemeinden entscheiden, ob diese der AöR beitreten möchten. Die Satzung wurde zwischenzeitlich mit der Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung Trier-Saarburg abgestimmt. Es werden keine Einwände erhoben, so dass die Anstaltssatzung genehmigungsfähig ist. Der Rat beschloss einstimmig den Beitritt.

Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen für die Jahre 2024 – 2028

Für die Ortsgemeinde Gutweiler waren 2 Personen in die Vorschlagsliste aufzunehmen. Die Aufnahme von weiteren Personen ist möglich. Es lagen 2 Bewerbungen für die Aufnahme in die Vorschlagsliste vor. Im Rahmen der Beratung erklärte sich ein Ratsmitglied bereit, sich ebenfalls aufstellen zu lassen. Alle vorgeschlagenen Personen wurden sodann in die Vorschlagsliste zur Schöffenwahl aufgenommen.

Beratung und Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise hinsichtlich Gewährleistungsmängel im Baugebiet "In der Langflur"

Die Gewährleistungsfrist für das Baugebiet „In der Langflur“ endete am 16.04.2023. Im Rahmen einer Begehung wurde eine Vielzahl von Mängeln festgestellt, insbesondere im 2. Bauabschnitt. Die hohe Anzahl an Einzel- und Streckenschäden wurde vom Ingenieurbüro Bach dokumentiert. Es handelt sich bei den aufgeführten „Mängeln“ größtenteils um mechanische Beschädigungen, die während der Gewährleistungszeit durch die Bebauung der privaten Grundstücke verursacht wurden. Diese sind daher nicht durch die Baufirma zu verantworten und stellen keinen Gewährleistungsmangel dar.

Die Firma Lehnen bietet der Ortsgemeinde, ohne Anerkennung jeglicher Rechtspflicht, eine Ausgleichszahlung in Höhe von 10.000,00 € (incl. MwSt.) an. Im Gegenzug wird die Ortsgemeinde Gutweiler auf die Beseitigung sämtlicher eventuellen „Gewährleistungsmängel“ verzichten und die Firma Lehnen mit sofortiger Wirkung aus der Gewährleistungspflicht entlassen. Die Vorgehensweise wurde von der Verwaltung und dem Ingenieurbüro Bach empfohlen und im Vorfeld mit Ortsbürgermeister Biedinger den VG Werken sowie den Stadtwerken erörtert. Dem stimmte der Rat einstimmig zu.