Am Sonntag, dem 14. September 2025, findet die Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Ruwer statt.
Eine etwa notwendig werdende Stichwahl wird am Sonntag, dem 28. September 2025, durchgeführt.
Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, werden hiermit aufgefordert, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum 08. August 2025, 12:00 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer zu beantragen.
Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1 a der Kommunalwahlordnung gestellt werden. Antragsvordrucke können Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer erhalten.