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Amtsblatt VG Ruwer
Ausgabe 27/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Unterrichtung der Einwohner über die 7. Sitzung des Gemeinderates Farschweiler

am 28.04.2025

Unter dem Vorsitz von Ortsbürgermeisterin Silke Weber fand am 28.04.2025 im Bürgerhaus, 54317 Farschweiler die 7. Sitzung des Gemeinderates Farschweiler statt. Die gesamte öffentliche Niederschrift kann im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Ruwer unter der Rubrik Ratsinformationssystem eingesehen werden. Im Folgenden wird über die wesentlichen Beschlüsse aus der Sitzung berichtet.

Öffentlicher Teil

TOP 1 Mitteilungen

Mitteilungen der Ortsbürgermeisterin S. Weber

Leider wurde die durch die VG zugesagte Reparatur der Kanaldeckel Im Bruch in den Osterferien ohne weitere Mitteilung durch die Werke nicht ausgeführt. Wir erwarten hierzu Nachricht von der VG.

Das vom Kleidermarkt gespendete Kleinkindspielgerät ist aufgebaut, wird in den nächsten Tagen abgenommen und darf danach genutzt werden. Auch hierfür geht der Dank an die Organisatoren des Kleidermarktes und an den GF Liegenschaften.

Das Karussell am Spielplatz wird dank dem Einsatz des GF Liegenschaften in Zusammenarbeit mit den Gemeindearbeitern in den nächsten Tagen wieder in Betrieb gehen.

Leider hat sich unser wohlverdienter Verein für Heimat und Verkehr aufgelöst bzw. wird sich auflösen. An dieser Stelle geht ein herzlicher Dank an den Verein für bisher Geleistetes.

Es gibt bereits Anfragen und Ideen, um das Gelände der Grillhütte entsprechend einer Nutzung zuzuführen. Der Rat wird sich in den nächsten Wochen damit befassen und einen entsprechenden Beschluss vorbereiten, damit hier innovative und neue Ideen umgesetzt werden können und der Gemeindehaushalt keine dauerhafte Belastung aufgrund der Vereinsauflösung erfährt.

Ohne weitere Mitteilung wurde am Friedhof ein Altkleider-Container aufgestellt. Es ist anzunehmen, dass dieser von Seiten der ART bzw. mit Auftrag vom Kreis gestellt wurde. Leider liegt uns dazu noch keine weitere Information von Seiten der Verwaltung bzw. des Aufstellers vor. Wir gehen aber davon aus, dass der Aufsteller an der Genehmigung der Gemeinde Interesse bekunden wird bzw. die Rahmenbedingungen noch abklärt. Hierzu hat Frau Nickels ausführliche Anmerkungen machen können.

Die Erweiterung der Urnengräber „Stelen“ wird in den nächsten Tagen abgeschlossen werden. Auch hier sind wir dankbar über den überdurchschnittlichen Einsatz des Gemeindearbeiters sowie des GF Bau, ohne diese hier sonst erheblichen Mehrkosten entstanden wären.

Danke auch den Beigeordneten, welche in den letzten Wochen beinah wöchentlich Termine mit mir wahrgenommen haben, um Projekte abzustimmen und voranzutreiben. Besichtigungen haben stattgefunden und Ideen wurden entwickelt, welche – sobald sie Hand und Fuß haben – zur weiteren Entwicklung im Rat besprochen werden und dann bei Konkretisierung als Informationspunkte der Öffentlichkeit hier in diesem Gremium vorgestellt werden, um hier die Beteiligung des Dorfes und deren Einwohner zu ermöglichen.

Frau Bürgermeisterin Nickels informierte den Rat ausführlich über die geplante Oberflächensanierung der K64. Diese wurde von ihr im Rahmen des Jahresgespräches mit dem LBM aufgrund des Wunsches der Gemeinde in die Liste der zu reparierenden Straßen des LBM aufgenommen. Hier ist ausdrücklich keine Generalsanierung erwünscht, sondern eine Deckschichterneuerung. Nach den Regeln des Landes würde eine generalsanierte Kreisstraße herabgestuft und in den Verantwortungsbereich der Gemeinde fallen. Dies liegt nicht in der Zielvorstellung der Gemeinde

TOP 2 Regionales Zukunftsprogramm RLP - Eruierung / Festlegung der Maßnahmen

Das Land Rheinland-Pfalz stellt bestimmten Kommunen über dieses Förderprogramm ein an den Einwohnern gemessenes Budget zur Verfügung, welches insbesondere für Maßnahmen einer Positivliste genutzt werden kann und soll. Die VG Ruwer erhält eine Fördersumme in Höhe von ca. 2,9 Mio. €. Die Mittel müssen zweckgebunden und in dem Bewilligungszeitraum verwendet werden. Es ist eine Mittelweiterleitung an OG oder Dritte möglich. Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm ergeben sich aus den Anlagen. Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, diese Mittel für sich bereits in Planung befindliche bzw. bereits im Haushaltsplan veranschlagte Maßnahmen zu verwenden. Der HFA hat in seiner Sitzung am 26.02.25 einstimmig beschlossen, das Gesamtbudget unter Berücksichtigung förderfähiger, zusätzlicher Personalkosten, zu 40 % auf die Verbandsgemeinde und zu 60 % auf die Ortsgemeinden aufzuteilen. In der Ortsbürgermeisterbesprechung am 10.03.25 wurden die Ortsgemeinden in die Thematik eingeführt und entsprechend informiert. Die Beantragung der Mittel erfolgt in einem gemeinsamen Antrag. In einer Maßnahmenübersicht sind alle Vorhaben der Verbandsgemeinde und Ortsgemeinden aufzuführen. Zu jedem einzelnen Vorhaben wiederum sind u.a. Maßnahmenbeschreibungen, Kostenschätzungen (Anteil investiv / nicht investiv, Höhe der förderfähigen Ausgaben des Projektes), Angaben zu evt. anderen Fördermitteln und mehr anzugeben / darzustellen. Zudem muss im Antrag detailliert die Einhaltung der Gesetzesvorgaben (max. 55 % des Gesamtbudgets Kapitel I, maximal 30 % auf Kapitel II und 3, maximal 25 % des Gesamtbudgets nicht investive Ausgaben) dargelegt werden.

Bis zum 31.05.25 müssen die Ortsgemeinden:

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Die Maßnahmen beschlossen

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Zu jeder Maßnahme das Formblatt ausgefüllt

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Die Berechnungsmatrix / Maßnahmenübersicht

in der Verwaltung eingereicht haben.

Der Ortsgemeinderat beschloss, die dargestellten/besprochenen Maßnahmen der Verbandsgemeindeverwaltung zwecks Beantragung der entsprechenden Fördermittel zu melden. Sollte nach abschließender Prüfung der Verwaltung eine Anpassung der Maßnahmen oder Höhe der beantragten Fördermittel erforderlich sein, wird – aufgrund der kurzfristigen Anpassungsnotwendig – die Ortsbürgermeisterin im Benehmen mit den Beigeordneten dazu ermächtigt, die Anpassungen entsprechend freizugeben. Ebenfalls wird die Ortsbürgermeisterin ermächtigt, die notwendigen Informationen zu den Maßnahmen (Maßnahmenbeschreibung, Grobkostenschätzung etc.) in Absprache mit der Verwaltung zu benennen / zu formulieren.

Folgende Projekte werden eingereicht:

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LED-Straßenbeleuchtung

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Ankauf und Umnutzung von Grundstücken (z.B. Wiese)

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Beschaffung von Defibrillatoren für Sportplatz und Bürgerhaus

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Sportplatzbeleuchtung

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lebendige Geschichte, QR-Codes

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Intelligente Wegebeleuchtung

TOP 3 Beratung und Beschlussfassung zur Rasenpflege Sportplatz 2025

Die Firma Eurogreen wurde beauftragt, die Regenerationsarbeiten auf dem Rasenplatz in Farschweiler zum Preis von 4.301,41 € (brutto), durchzuführen.

TOP 4 Information über die Beschaffung der Materialien für die Rasenpflege Sportplatz

Der Auftrag zur Lieferung des Jahresdüngers für den Rasenplatz Farschweiler wurde an die Firma Eurogreen erteilt und bereits ausgeliefert. Die Kosten 2.637,77 € (brutto) liegen unter der Wertgrenze (§ 7 Hauptsatzung). Aus diesem Grund wurde der Auftrag am 07.04.2025 durch die Ortsgemeinde erteilt. Liefer-, Dienst- und Bauleistungen bis zu einem geschätzten Auftragswert von 10.000 EUR (netto, ohne Umsatzsteuer) können unter Berücksichtigung der Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ohne ein Vergabeverfahren beschafft werden (Direktauftrag). Frau Bürgermeisterin Nickels weist darauf hin, dass am 05.04.2025 hierzu eine neue Dienstanweisung von der Verbandsgemeindeverwaltung herausgegeben wurde.

TOP 5 Beratung und Schlussfassung über Annahme Angebot Würth

Im Juli 2021 fand auf dem Bauhof in Farschweiler eine Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz von der B.A.D. GmbH, Trier, statt. Hier wurde unter anderem die Notwendigkeit der Beschaffung eines Gefahrgutschrankes festgestellt. Die Vorsitzende hat hierzu ein Angebot der Firma Würth vorliegen, welches einen Rabatt mit 15 % bis Ende Mai bietet, wodurch die Dringlichkeit der Entscheidung gegeben ist. Das günstigste Angebot für den Gefahrstoffschrank beläuft sich über 3.520 Euro brutto. Weitere Angebote wurden von Seiten der Verwaltung eingeholt, kommen aber nicht zum Tragen. Beratung und Beschlussfassung über Annahme Angebot Würth für einen Gefahrgutschrank über 3.520 Euro brutto.