Unter dem Vorsitz von Ortsbürgermeister Andreas Dewald fand am 15.05.2025 im Vereinshaus des MGV Osburg, 54317 Osburg die 6. Sitzung des Gemeinderates Osburg statt. Die gesamte öffentliche Niederschrift kann im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Ruwer unter der Rubrik Ratsinformationssystem eingesehen werden. Im Folgenden wird über die wesentlichen Beschlüsse aus der Sitzung berichtet.
Öffentlicher Teil
TOP 1 Beratung und Beschlussfassung über die Anregungen der Bevölkerung zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan 2025
Vorschläge sind keine eingegangen. Aus diesem Grund ist eine Beratung und Beschlussfassung entbehrlich..
TOP 2 Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2025
Der Vorsitzende informierte die Ratsmitglieder und alle Zuhörer über die geplanten Investitionen sowie die eingeplanten Mehraufwendungen. Haushaltssachbearbeiterin Rotter teilte noch mit, dass sich die sonstigen Ausgaben und geplanten Aufwendungen auf die notwendigsten und unabweisbarsten Dinge beziehen und entsprechend der Vorjahresergebnisse entweder nach oben oder unten angepasst wurden. Sie teilte des Weiteren mit, dass sich bei den Umlagen eine Veränderung zum Vorjahr ergibt. Die VG Umlage wurde um zwei Punkte angehoben. Die endgültige Umlage wurde mit 36 v.H. festgesetzt. Die Kreisumlage wurde ebenfalls um zwei Punkte angehoben. Die Umlage wurde hier mit 45 v.H. festgesetzt. Durch die Anhebung der jeweiligen Umlagen hat die OG Osburg Mehraufwendungen von rd. 120.000,00 €. Nachdem keine weiteren Fragen seitens der Ratsmitglieder im Raum standen, beschloss der Gemeinderat auf Vorschlag des Ortsbürgermeisters die vorliegende Haushaltssatzung - und plan 2025.
TOP 3 Regionales Zukunftsprogramm RLP - Eruierung / Festlegung der Maßnahmen
Das Land Rheinland-Pfalz stellt bestimmten Kommunen über dieses Förderprogramm ein an den Einwohnern gemessenes Budget zur Verfügung, welches insbesondere für Maßnahmen einer Positivliste genutzt werden kann und soll. Die VG Ruwer erhält eine Fördersumme in Höhe von ca. 2,9 Mio. €. Die Mittel müssen zweckgebunden und in dem Bewilligungszeitraum verwendet werden. Es ist eine Mittelweiterleitung an OG oder Dritte möglich.
A
Bis zum 31.05.25 müssen die Ortsgemeinden:
| - | Die Maßnahmen beschlossen |
| - | Zu jeder Maßnahme das Formblatt ausgefüllt |
| - | Die Berechnungsmatrix / Maßnahmenübersicht |
in der Verwaltung eingereicht haben.
Der Ortsgemeinderat beschloss, die dargestellten / besprochenen Maßnahmen der Verbandsgemeindeverwaltung zwecks Beantragung der entsprechenden Fördermittel zu melden. Sollte nach abschließender Prüfung der Verwaltung eine Anpassung der Maßnahmen oder Höhe der beantragten Fördermittel erforderlich sein, wird – aufgrund der kurzfristigen Anpassungsnotwendig – der Ortsbürgermeister im Benehmen mit den Beigeordneten dazu ermächtigt, die Anpassungen entsprechend freizugeben. Ebenfalls wird der Ortsbürgermeister ermächtigt – falls noch nicht geschehen – die notwendigen Informationen zu den Maßnahmen (Maßnahmenbeschreibung, Grobkostenschätzung etc.) in Absprache mit der Verwaltung zu benennen / zu formulieren.
TOP 4 Beratung und Beschlussfassung Ausbau der Gemeindestraßen
Der Gemeinderat Osburg beschließt die Prioritätenliste zum zukünftigen Ausbau von Gemeindestraßen in der Ortslage in vorliegender Fassung. Die Verwaltung wird mit der Durchführung eines Vergabeverfahrens für die benötigten Ingenieurleistungen beauftragt.
TOP 5 Neufassung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Osburg
Die Gemeindeverwaltung hat vorgetragen eine weitere Änderung in der Hauptsatzung vorzunehmen. Hinzu kommen dann noch redaktionelle Änderungen auf Grund notwendiger Klarstellungen. Die Ortsgemeinde hat bereits mehrere Änderungsatzungen beschlossen. Die Verwaltung hat alle Änderungen in dem vorliegenden Entwurf zusammengetragen sowie die aktuellen Änderungswünsche/redaktionelle Anpassungen aufgenommen. Der Gemeinderat Osburg beschließt die im Entwurf vorliegende Hauptsatzung zu verabschieden.
TOP 6 Beratung und Beschlussfassung über die Ausrichtung eines Flohmarktes in Zusammenarbeit mit dem Förderverein Kita, Elternbeirat und JuKi
Der Vorsitzende informierte, dass der Förderverein Kita, der Elternbeirat und die JuKi in Zusammenarbeit mit der Ortsgemeinde nochmals einen Flohmarkt veranstalten möchten. Aufgrund der guten Resonanzen im letzten Jahr stimmt die Ortsgemeinde der Veranstaltung zu. Der Gemeinderat Osburg stimmte der Veranstaltung zu. Organisation und Planung erfolgt durch den Förderverein Kita, Elternbeirat, JuKi.
TOP 7 Radwegebau im Gewerbegebiet an der Verkehrsanlage "Am Neuhaus"
Der Landesbetrieb Mobilität Rheinlad-Pfalz plant für den Kreis im Jahr 2025 den Mitfahrerparkplatz auszubauen, in diesem Zusammenhang soll auch die Radwegeführung im Gewerbegebiet ausgebaut werden. Der Teil an der Kreisstraße (K67) liegt in der Zuständigkeit des Kreises. Die Radwegeführung soll im Anschluss an der Gemeindestraße „Am Neuhaus“ vorbeigeführt werden und im Anschluss wieder an den vorhandenen Geh- und Radweg des Kreises, an der K67 Richtung Osburg, angeschlossen werden. Der genaue Verlauf des gemeindlichen Teils ergibt sich aus dem Lageplan in der Anlage. Der Radweg soll eine Breite von 3 m haben, da kein Schutzstreifen zur Gemeindestraße vorgesehen wird. Er wird durch einen abgesenkten Bordstein abgetrennt. Die restliche Straßenbreite beträgt dann nur noch 4 m. Aus diesem Grund wird die Ortsgemeinde den betreffenden Teil als Einbahnstraße ausweisen. Die Zufahrt in Gewerbegebiet soll dann über die hintere Einfahrt erfolgen. Die Ausfahrt erfolgt über die vordere Ausfahrt gegenüber dem Mitfahrerparkplatz. Der Teil bis zur Einfahrt der Firma Peki GmbH ist, auch im Hinblick auf den geplanten Einzelhandel, von der Einbahnstraßenregelung ausgenommen. Die Einbahnstraßenregelung ist zur Verdeutlichung im ebenfalls angefügten Lageplan dargestellt. Für den Ausbau Radweg ist somit kein Grunderwerb notwendig. Der Landesbetrieb Mobilität wird die Leistungen Ende Mai ausschreiben, hierdurch ergibt sich eine Dringlichkeit für den Ratsbeschluss. Die Kostenschätzung für die gemeindliche Radwegeverbindung beläuft sich auf ca. 205.000,00 €. Die Verwaltung wird noch einen Zuschussantrag aus beim Förderprogramm „Stadt und Land“ des Landes Rheinland-Pfalz stellen. Der Vorsitzende erläuterte den Zuhörern und allen Ratsmitgliedern den Lageplan. Anschließend erfolgte eine rege Diskussion bzgl. der Führung des Radwegenetzes. Ein Ratsmitglied beantragte ab dem Passus „der genaue Verlauf... bis zum Punkt „kein Grunderwerb notwendig“ aus dem Beschluss zu entnehmen. Der Vorsitzende teilte daraufhin mit, dass es bei dem Beschluss lediglich darum geht, ob die OG Osburg sich an den Ausbau des Geh- und Radweges im Gewerbegebiet anbindet oder nicht. Nachdem keine weiteren Anregungen vorgebracht wurden beschloss der Gemeinderat auf Vorschlag des Vorsitzenden den obigen Beschluss. Der Gemeinderat beschloss die Geh- und Radwegeverbindung im Gewerbegebiet an der Gemeindestraße „Am Neuhaus“ auszubauen. Die Gemeinde wird sich an der Ausschreibung des Landesbetriebs Mobilität Ende Mai beteiligen mit der Bitte um Prüfung einer Alternativen Führung des Radwegenetzes. Die Verwaltung wird beauftragt, für den gemeindlichen Teil, einen Förderantrag zu stellen.
TOP 8 Mitteilungen
Der Vorsitzende teilte mit, dass der Erlös des Frühlingsmarktes 2.489,00 € beträgt und für einen sozialen Zweck verwendet werden soll. Ganz besonders möchte er sich bei allen Helfern bedanken, die in vielfältiger Weise, z.B. beim Aufbau/Abbau, Standdienst etc. unterstützt haben.
Der Vorsitzende teilte allen Zuhörern und dem Gemeinderat den aktuellen Stand des Containers mit. Wasser und Abwasser wurden geprüft. Der Stromanschluss ist aktiv seit dem 14.05.2025. In den kommenden drei – vier Wochen soll der offizielle Betrieb erfolgen. Der Vorsitzende möchte mit der Bevölkerung eine Einweihung vornehmen. Für den Raum zu reinigen beabsichtigt der Vorsitzende zudem noch einen Nass – Trocken Sauger zu beschaffen. Die Kosten werden sich auf ca. 1.600,00 € Brutto belaufen.
Nichtöffentliche Sitzung
Im nichtöffentlichen Teil wurden noch Bauangelegenheiten beraten und beschlossen.