Unter dem Vorsitz von Ortsbürgermeisterin Annelie Scherf fand am 20.05.2025 im Bürgerhaus Pluwig, 54316 Pluwig die 6. Sitzung des Gemeinderates Pluwig statt. Die gesamte öffentliche Niederschrift kann im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Ruwer unter der Rubrik Ratsinformationssystem eingesehen werden. Im Folgenden wird über die wesentlichen Beschlüsse aus der Sitzung berichtet.
Öffentlicher Teil
TOP 1 Einwohnerfragestunde
Es wurden keine Fragen gestellt.
TOP 2 Mitteilungen
| a) | Nutzung Sportanlage Pluwig und Gusterath: |
|
| Zur Nutzung, Instandhaltung und bzw. Kostenübernahme hatte Ratsmitglied Kühn bereits im Februar diesen Jahres und die Vorsitzende erneut im März eine entsprechende Anfrage an die Verbandsbürgermeisterin gestellt. Eine entsprechende Stellungnahme erfolgte durch Frau Nickels und den Fachbereichsleiter. |
|
| Die Grundschulen in der VG Ruwer nutzen die öffentlichen Sportanlagen in der VG im Rahmen des Schulsports. |
|
| Dies gilt auch für die Sportanlage in Pluwig durch die Grundschule Pluwig-Gusterath. |
|
| Gemäß § 15 Abs. 2 Sportstättenfördergesetz RP stehen öffentliche Sportanlagen dem Schulsport für den Übungs- und Wettkampfbetrieb kostenfrei zur Verfügung. Daher wurden auch keine Nutzungsvereinbarungen zwischen der Verbandsgemeinde Ruwer und den Ortsgemeinden als Träger der Sportanlagen abgeschlossen. Bezüglich der Pflege und Herrichtung der Anlage -insbesondere im Rahmen von Veranstaltungen wie den Bundesjugendspielen- wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung und Durchführung schulischer Sportveranstaltungen grundsätzlich in den Aufgabenbereich des Lehrkörpers fällt. Die bisherige Unterstützung durch den früheren Hausmeister der VG in Kooperation mit der DJK und den Ortsgemeinden erfolgte nach Absprache zwischen den Beteiligten und stellte eine freiwillige Leistung dar, die jedoch nicht als Regelleistung übertragbar ist. |
| b) | Die Ortsbürgermeisterin ist vom 23.05. bis 03.06.2025 im Urlaub. Die Vertretung übernimmt der 1. Beigeordnete Herr Matthias Steuer, der die Vorsitzende auch zeitweise während der Karl-May-Festspiele vertreten wird. |
| c) | Die Bande beim Soccerfeld wurde nachträglich genehmigt. |
| d) | Die nachträglich beantragte Kreditgenehmigung i.H.v. 4.000 € zur Beschaffung eines Dieseltanks für den Bauhof liegt seit dem 06.05.2025 vor. Der Dieseltank wurde bereits bestellt. |
| e) | Ratsmitglied Waschbüsch wird sich um die Rissesanierung in der Raiffeisenstraße kümmern. |
| f) | Graffiti-Garage an der Sporthalle: |
|
| Wie bereits mitgeteilt, hat ein junger Graffitikünstler (14 Jahre) mit Wurzeln aus Pluwig, die Garage an der Sporthalle mit Graffiti in Schwung gebracht. Durch die blaue Farbe und die Schriftzüge Pluwig und DJK sind die Wände wieder ansehnlich geworden. Eine gelungene preiswerte Sache! |
|
| Vielen Dank nochmal an Pauli uns seine Familie. |
| g) | Die Eröffnung des Kultursommers war sehr erfolgreich. Bei sonnigen Wetter, guter Musik durch örtliche Vereine und Gruppierungen und der Band „New Vintage“ war es ein schöner abwechslungsreicher Tag auf dem Kirchplatz. Für das leibliche Wohl sorgten Thomas Gouverneur, unsere Jugendvertreter bzw. Jugendrauteam mit Philipp und einige junge Mädels sprangen spontan ein und boten Waffeln und Crêpes. |
|
| Vielen Dank an alle Mitwirkenden, Helfer und Unterstützer. Besonderen Dank an Michael Heinenberg. |
| h) | Es werden immer noch Helfer für die 100-Jahr Feier der DJK und die Karl-May-Festspiele gesucht. |
| i) | Seit dem 01.05.2025 ist der Gemeindearbeiter Rudi Müller im Ruhestand. Er wird jedoch weiterhin stundenweise aushelfen. Derzeit beschäftigt die Ortsgemeinde Pluwig einen Vollzeitgemeindearbeiter, einen Minijobber und zwei kurzfristig Beschäftigte. Ab dem 01.08.2025 wird die zweite Vollzeitstelle als Gemeindearbeiter durch Aaron Feilen aus Pluwig besetzt. |
TOP 3 Regionales Zukunftsprogramm RLP - Eruierung / Festlegung der Maßnahmen
Das Land Rheinland-Pfalz stellt bestimmten Kommunen über dieses Förderprogramm ein an den Einwohnern gemessenes Budget zur Verfügung, welches insbesondere für Maßnahmen einer Positivliste genutzt werden kann und soll. Die VG Ruwer erhält eine Fördersumme in Höhe von ca. 2,9 Mio. €. Die Mittel müssen zweckgebunden und in dem Bewilligungszeitraum verwendet werden. Es ist eine Mittelweiterleitung an OG oder Dritte möglich.
Bis zum 31.05.25 müssen die Ortsgemeinden:
| - | Die Maßnahmen beschlossen |
| - | Zu jeder Maßnahme das Formblatt ausgefüllt |
| - | Die Berechnungsmatrix / Maßnahmenübersicht |
in der Verwaltung eingereicht haben.
Die Vorsitzende stellte nochmals kurz die beabsichtigten Maßnahmen in der OG Pluwig vor und stellte anschließend folgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung. Der Ortsgemeinderat beschloss, die dargestellten / besprochenen Maßnahmen der Verbandsgemeindeverwaltung zwecks Beantragung der entsprechenden Fördermittel zu melden. Sollte nach abschließender Prüfung der Verwaltung eine Anpassung der Maßnahmen oder Höhe der beantragten Fördermittel erforderlich sein, wird – aufgrund der kurzfristigen Anpassungsnotwendig – die Ortsbürgermeisterin im Benehmen mit den Beigeordneten dazu ermächtigt, die Anpassungen entsprechend freizugeben. Ebenfalls wird die Ortsbürgermeisterin ermächtigt – falls noch nicht geschehen – die notwendigen Informationen zu den Maßnahmen (Maßnahmenbeschreibung, Grobkostenschätzung etc.) in Absprache mit der Verwaltung zu benennen / zu formulieren.
TOP 4 Verkehrsberuhigung Bahnhofstraße (L 143), Pluwig
Im Januar 2025 fand ein Ortstermin mit Vertretern der Polizeiinspektion Trier, des Landesbetrieb Mobilität (LBM), der Ortsgemeinde Pluwig und der Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer in Pluwig statt. Grund hierfür war ein Schreiben der Polizeiinspektion Trier, in welcher auf die gefährliche Verkehrsführung im Bereich der Fahrbahnverengungen in der Bahnhofstraße (L 143) hingewiesen wurde. Während dem Ortstermin konnte die ein oder andere gefährliche Situation beobachtet werden. Diese entstehen aber vor allem durch die Fahrweisen der einzelnen Fahrzeugführer. Im Jahr 2005 erfolgte zunächst die provisorische Einrichtung der Verkehrsberuhigungsmaßnahme in Form von zwei Fahrbahnverengungen auf der Fahrbahn der Ortsdurchfahrt Bahnhofstraße (L 143). Die Installation erfolgte im Zuge der Entwicklung des damaligen Neubaugebietes „Aetel II“ und eines damals erstellten Geschwindigkeitsprofils im Einvernehmen zwischen der Ortsgemeinde Pluwig und allen beteiligten Fachbehörden. In unmittelbarem räumlichen Bezug zu den Fahrbahnverengungen wurden die erforderlichen Verkehrszeichen aufgestellt, u.a. auch beidseitig „Zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h“. In der Folgezeit wurden durch die Straßenmeisterei Hermeskeil anhand von Bürgereingaben und Erfahrungswerten Korrekturen an der Anlage umgesetzt. Im März 2008 wurde durch den damaligen Leiter der Straßenmeisterei, die zunächst „provisorische“ Installation für „dauerhaft“ erklärt. Im Zusammenhang mit einer anderen innerörtlichen Verkehrsbeschränkung auf der L 143 im Bereich Seniorenheim / Einkaufsmarkt wurde im Juli 2015 unter allen Beteiligten einvernehmlich abgestimmt, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h im Bereich der Fahrbahnverengungen in der „Bahnhofstraße“ zu entfernen ist, die Fahrbahnverengung selbst aber an Ort und Stelle verbleiben soll.
Die Verwaltung empfiehlt den probeweisen Rückbau einer Fahrbahnverengung, um zu schauen, ob dadurch eine Verbesserung der Gefahrensituation erzielt werden kann. Gefährliche Situationen in diesem Bereich entstehen u.a. durch die Länge der Verkehrsberuhigung, da diese oftmals zu Verunsicherungen bzgl. der Vorfahrtsregelung führt. Des Weiteren kommt es immer wieder zu Situationen, in denen Autofahrer auf den Gehweg ausweichen müssen, damit es nicht zu Verkehrsunfällen kommt. Daher wird seitens der Verwaltung empfohlen, die Verkehrsberuhigung in Richtung Pluwigerhammer / Schöndorf für eine Erprobungsphase von 6 Monaten zu entfernen. Danach soll der Gemeinderat nochmals über die Entwicklungen beraten. Im Gemeinderat wurde darüber diskutiert, ob es überhaupt Sinn macht, die Verkehrsberuhigungen zu entfernen. Nachdem eventuelle Vor- und Nachteile angesprochen wurden, entschied man sich gegen die Empfehlung der Verwaltung. Anschließend stellte die Vorsitzende folgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung. Der Beschlussvorschlag wurde mehrheitlich abgelehnt.
TOP 5 Annahme oder Vermittlung von Spenden und ähnlichen Zuwendungen gem. § 94 Abs. 3 GemO
Der Tagesordnungspunkt wurde auf die nächste Sitzung vertagt, da die Annahme mit weiteren Spenden zusammen erfolgen soll.
TOP 6 Vergaben
TOP 6.1 Erneuerung von Fenster- und Türelementen am Sportlerheim Pluwig – Auftragsvergabe
Der Gemeinderat Pluwig beschloss die Auftragsvergabe zur Erneuerung der Fenster- und Türelemente am Sportlerheim Pluwig an die Fa. Ralf Kollmann, Am Bahnhof 16/ 54338 Schweich zum geprüften Brutto-Angebotspreis.
TOP 6.2 Vergabe eines Planungsauftrages zur Änderung des Bebauungsplanes "Unterm Kirchhof"
Der Gemeinderat beschloss, unter dem Vorbehalt der Prüfung, dass dies keine Auswirkung auf die bereits abgeschlossenen Kaufverträge hat, den Planungsauftrag zur Änderung des Bebauungsplanes „Unterm Kirchhof“ an das Büro B.K.S., Trier, zum Brutto-Angebotspreis zu vergeben.
TOP 7 Beratung und Beschlussfassung Straßenname Baugebiet
Der Gemeinderat beschloss die Straßennamen wie folgt:
| Flur 1 | Flurstück 895/32 – „Kreuzgarten“ |
| Flur 1 | Flurstück 895/28 – „Am Stephelweg“ |
Nichtöffentliche Sitzung
Im Rahmen der nichtöffentlichen Sitzung wurden noch Bau- und Personalangelegenheiten beraten und beschlossen.