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Amtsblatt VG Ruwer
Ausgabe 28/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Hinweis an Hundehalter - Hundekot

In der letzten Zeit häufen sich wieder die Fälle, dass öffentliche Straßen und Anlagen innerhalb und außerhalb der bebauten Ortslage von Hunden durch Hundekot verunreinigt werden. Dies betrifft auch die Wiesen rund um das Rathaus.

Kommt der Hundeführer seiner Entsorgungs- und Entfernungsverpflichtung vorsätzlich oder fahrlässig nicht nach, handelt er ordnungswidrig. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von bis zu 5000 Euro geahndet werden.

Daher ergeht der Appell an alle Hundehalter, entsprechend dem Abfallgesetz bzw. der „Gefahrenabwehrverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf Straßen und in öffentlichen Anlagen in der Verbandsgemeinde Ruwer“, anfallenden Hundekot unverzüglich zu entfernen.

Wir bitten um Beachtung dieses Hinweises.

Verbandsgemeinde Ruwer – Ordnungsamt -