Die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 liegt gem. § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom
17.07.2023 bis einschließlich 21.07.2023
im Dienstzimmer des Ortsbürgermeisters öffentlich aus.
Gem. § 37 GVG kann gegen die Vorschlagsliste binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in der Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach § 33 und § 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.