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Amtsblatt VG Ruwer
Ausgabe 28/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Bekanntmachung

über die Berufung von Ersatzpersonen in den Gemeinderat Gusterath gemäß § 45 Absatz 1 Kommunalwahlgesetz (KWG) i.V.m. § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung (KWO)

Herr Roman Kaßelmann hat sein Ratsmandat aufgrund der Wahl zum Ortsbürgermeister nicht angenommen. Gemäß § 45 Abs. 2 KWG ist die nächste noch nicht berufene wählbare Person mit der höchsten Stimmenzahl des entsprechenden Wahlvorschlags in den Gemeinderat einzuberufen. Als Ersatzperson wird demzufolge

Herr Alexander Otto

in den Gemeinderat Gusterath berufen. Er hat die Wahl angenommen.

Gusterath, den 04.07.24
Roman Kaßelmann, Gemeindewahlleiter