Herr Roman Kaßelmann hat sein Ratsmandat aufgrund der Wahl zum Ortsbürgermeister nicht angenommen. Gemäß § 45 Abs. 2 KWG ist die nächste noch nicht berufene wählbare Person mit der höchsten Stimmenzahl des entsprechenden Wahlvorschlags in den Gemeinderat einzuberufen. Als Ersatzperson wird demzufolge
Herr Alexander Otto
in den Gemeinderat Gusterath berufen. Er hat die Wahl angenommen.