Die Verbandsgemeinde Ruwer sucht ab sofort für die Dauer von 5 Jahren
Der Schiedsamtsbezirk Pluwig umfasst die Ortsgemeinden Pluwig, Bonerath, Gusterath, Hinzenburg, Holzerath, Ollmuth und Schöndorf. Die Schiedsperson sollte das 30. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz im Schiedsamtsbezirk haben. Zu den Aufgaben der Schiedsperson gehört es Sühneversuche für u. a. Beleidigungen, Bedrohungen und Sachbeschädigungen zu unternehmen, sofern diese gesetzlich vorgeschrieben sind. Die Schiedsperson ist gem. § 3 Abs. 2 Schiedsamtsordnung (SchO) Ehrenbeamter des Landes. Sie wird vom Direktor des Amtsgerichtes zur Schiedsperson ernannt (§ 5 Abs. 1 SchO). Weitere Informationen über das Schiedsamt finden Sie unter www.schiedsamt.de. Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 31.07.2024. an die Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer, Untere Kirchstraße 1, 54320 Waldrach oder per E-Mail an info@ruwer.de.