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Amtsblatt VG Ruwer
Ausgabe 28/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Zuwegung und Informationen zur Grüngutsammelstelle Osburg

Hierzu ein ausdrücklicher Hinweis! Die Zuwegung (Hin- und Rückweg) erfolgt NUR über das Gewerbegebiet Osburg, vorbei an der Adresse „Zur Kieselkaul 13“ geradeaus bzw. links. Die Weiterführung des Weges ist an dieser Stelle ausgeschildert. Alle anderen Zuwegungen, insbesondere auch durch die Hochwaldstraße, sind mit dem Verkehrszeichen VZ 250 für die Durchfahrt beschränkt bzw. verboten!; es sei denn, es handelt sich um land- oder forstwirtschaftlicher Verkehr. Privatpersonen handeln bußgeldbewehrt, ein Bußgeld beträgt mit einem PKW mindestens 50 Euro! Wir weisen ausdrücklich und eindringlich darauf hin, sich an die genehmigte Zuwegung über das Gewerbegebiet zu halten! Anlieferungen an Sonn und Feiertagen sind strengstens verboten. Weitere Informationen finden Sie auf www.gemeinde-osburg.de. Betreiber der Grüngutsammelstelle: Ökoagrar