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Amtsblatt VG Ruwer
Ausgabe 28/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Bekanntmachung

über die Berufung von Ersatzpersonen in den Gemeinderat Lorscheid gemäß § 45 Absatz 1 Kommunalwahlgesetz (KWG) i.V.m. § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung (KWO)

Frau Jutta Gard-Becker hat ihr Ratsmandat aufgrund der Wahl zur Ortsbürgermeisterin nicht angenommen. Gemäß § 45 Abs. 3 KWG ist die nächste noch nicht berufene wählbare Person mit der höchsten Stimmenzahl in den Gemeinderat einzuberufen. Als Ersatzperson wird demzufolge

Herr Frank Pomreinke

in den Gemeinderat Lorscheid berufen. Er hat die Wahl angenommen.

Lorscheid, den 10.07.24
Jutta Gard-Becker, Gemeindewahlleiterin