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Amtsblatt VG Ruwer
Ausgabe 28/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Unterrichtung der Einwohner über die Sitzung des Ausschusses für Feuerwehrangelegenheiten am 17.04.2024

Unter dem Vorsitz von Stephanie Nickels fand am 17.04.2024 im Rathaussaal, Untere Kirchstr. 1, 54320 Waldrach eine Sitzung des Ausschusses für Feuerwehrangelegenheiten statt. Die gesamte öffentliche Niederschrift kann im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Ruwer unter der Rubrik Ratsinformationssystem eingesehen werden. Im Folgenden wird über die wesentlichen Beschlüsse aus der Sitzung berichtet.

Öffentlicher Teil

1. Verpflichtung eines Ausschussmitgliedes

Frau Bürgermeisterin Nickels verpflichtet Herrn Daniel Simon (Ausschussmitglied) auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten und weist insbesondere auf die §§ 20, 21, 22 und 30 Abs. 1 GemO hin. Die übrigen anwesenden Mitglieder sind bereits in ihrer Eigenschaft als Ratsmitglieder verpflichtet.

2. Mitteilungen

Die Vorsitzende informiert über folgende Angelegenheiten:

Die Vorsitzende berichtete über den derzeitigen Sachstand betr. Feuerwehrgerätehaus Pluwig-Gusterath. Die SGD Nord ist mit der baufachlichen Überprüfung beauftragt. Die entsprechenden Unterlagen werden von der ADD an die SGD Nord übersandt. Die Feuerwehr Waldrach beabsichtigt, für das vorhandene MTF einen Carport am Feuerwehrgerätehaus anzubauen, um das Fahrzeug zu Werterhalt vor Wind und Wetter zu schützen. Es handelt sich hier nicht um einen genehmigungspflichtigen Bau. Herrn Rauland und Herrn Schleich haben in den jüngsten Verhandlungsgesprächen darum gebeten, abzuwarten bis die Container für die Schule stehen, um den benötigten Platzbedarf besser einschätzen zu können. Die Vorsitzende hat diese nochmals gebeten, das Vorhaben zu prüfen und will nochmals bei der Kreisverwaltung nachhacken.

3. Freiwillige Feuerwehr Herl und Lorscheid;

Neuorganisation und Unterstellungsvereinbarung

Gem. § 14 Abs. 3 LBKG hat der gewählte Wehrführer bzw. Stellvertreter einer Freiwilligen Feuerwehr bei fehlender Voraussetzung der entsprechenden Ausbildung diese innerhalb von 2 Jahren, in besonderen Fällen binnen 3 Jahren, nachzuholen. Die Dienstzeit des bisherigen Wehrführers und des stellvertretenden Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr endete am 21.02.2024. Für eine erneute Kandidatur stehen die Personen nicht zur Verfügung. Da zurzeit in der Freiwilligen Feuerwehr Herl keine weitere Führungskraft die Voraussetzung der Ausbildung zum Gruppenführer erfüllt und auf absehbare Zeit diese auch nicht erfüllt werden kann, soll die Freiwillige Feuerwehr Herl dem Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Lorscheid bzw. dessen Stellvertreter (mit Gruppenführerausbildung) für den Bereich der Ausbildung und bei Einsätzen als Löschgruppe unterstellt werden. Im Kalenderjahr sind dann mindestens 6 Übungen der Löschgruppe Herl gemeinsam mit der Freiwilligen Feuerwehr Lorscheid durchzuführen. Die Unterstellung gilt bis auf Widerruf bzw. bis auf Nachweisung der geforderten Ausbildung durch den Wehrführer bzw. stellv. Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Herl. Die Ortsgemeinde und die Verbandsgemeinde müssen der Unterstellungsvereinbarung zustimmen. Beide Feuerwehreinheiten sowie die Wehrleitung haben der Vereinbarung bereits zugestimmt. Die Beschlüsse der beiden Ortsgemeinden sind noch einzuholen. Der Ausschuss für Feuerwehrangelegenheiten sprach dem VG-Rat die Empfehlung aus, der Unterstellung der Freiwilligen Feuerwehr Herl zur Freiwilligen Feuerwehr Lorscheid zuzustimmen.

4. Freiwillige Feuerwehr Pluwig-Gusterath -

Grundstücksangelegenheit

hier: Antrag des Fördervereins der Freiwilligen Feuerwehr Pluwig-Gusterath

Am 28.02.2024 hat der Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Pluwig-Gusterath im Beisein der Wehrleitung den Vorschlag unterbreitet, am bisherigen Standort neben dem bestehenden Feuerwehrgerätehaus eine Unterstellmöglichkeit in Zeltform zu errichten. Die Maßnahme wird in Eigenregie und auf eigene Kosten des Fördervereins der Freiwilligen Feuerwehr Pluwig-Gusterath ausgeführt und soll der Feuerwehr kostenfrei inklusive Statik zur Verfügung gestellt werden. Der notwendige Bauantrag wird durch den Förderverein gestellt. Es wird um Zustimmung der VG als Eigentümerin des Grundstückes gebeten. Von Seiten der Wehrleitung und der Verwaltung wird das Vorhaben begrüßt. Die Maßnahme dient der Verbesserung der Unterbringung vorhandener Fahrzeuge (2 MTF, 1 TSF und zusätzliche Ausrüstung) und damit verbunden eine erhebliche Verbesserung der Umkleidemöglichkeit im bestehenden FWGH. Das Zelt soll auf dem vorderen Grundstücksbereich aufgebaut werden, auf dem derzeit 2 Container mit provisorischer Überdachung stehen. Es soll sich um eine temporäre Maßnahme bis zur Fertigstellung des neuen Feuerwehrgerätehauses handeln. Der HFA sprach dem VG-Rat die Empfehlung aus, dem Antrag des Fördervereins der Freiwilligen Feuerwehr Pluwig-Gusterath e.V. zuzustimmen, in dem der Förderverein auf dem Grundstück der Verbandsgemeinde Ruwer Flur 2, Flurstück 211/10 und 227/31, Gemarkung Pluwig (Feuerwehrgrundstück Pluwig-Gusterath) auf eigene Kosten und auf eigene Veranlassung eine Unterstellmöglichkeit in Zeltform zur Unterbringung von Fahrzeugen und Ausrüstung zu errichten. Es sollen zwei Zelte aufgestellt werden mit einer Größe von je 8 m * 8 m (Grundfläche). Das Zelt hat eine Traufhöhe von 4 m und eine Firsthöhe von 5,40 m. Die Bereitstellung der Fläche soll bis zur Fertigstellung des neuen Feuerwehrgerätehauses gewährt werden.

5. Beschaffung eines TSF-W für den Standort Lorscheid -

Auftragsvergabe

Im vergangenen Jahr 2023 wurde 4 TSF-W gleicher Bauart europaweit im Offenen Verfahren nach VGV ausgeschrieben. 3 Fahrzeuge wurden bereits für die Standorte Farschweiler, Korlingen und Holzerath in Auftrag gegeben an die Fa. Brandschutztechnik Görlitz GmbH. Das 4. TSF-W wurde aus wirtschaftlichen Gründen für die Auftragserteilung in 2024 für den Standort Lorscheid optional bereits mit ausgeschrieben. Die Beschaffung des TSF-W in Lorscheid entspricht dem Brandschutzkonzept 2025. Die Leistung beinhaltet die Lieferung von Fahrgestell und Aufbau. Die Beladung wird zu einem späteren Zeitpunkt gemeinsam für alle 4 TSF-W ausgeschrieben und beschafft. Die Ausschreibungsunterlagen in 2023 beinhalteten für das 4. Fahrzeug eine Preisbindung des Anbieters bis zum 30.06.2024 mit einer Preisanpassungsklausel für das Jahr 2024 von bis zu 5 %. Die Fa. Brandschutztechnik Görlitz hat mitgeteilt, dass für das Modelljahr 2024 eine Preisanpassung auf das Grundfahrgestell erforderlich sei, so dass sich die Auftragssumme um 4.165 € brutto (= 2,19 %) erhöht. Die Auftragssumme beträgt daher 194.217,52 € brutto. Der Preis ist unverändert als wirtschaftlich anzusehen. Eine separate neue Ausschreibung des 4. TSF-W lässt keinen günstigeren Preis erwarten. Die Option aus der Ausschreibung aus 2023 sollte in Anspruch genommen werden. Der Ausschuss für Feuerwehrangelegenheiten sprach dem VG-Rat und HFA die Empfehlung aus, den Auftrag zur Lieferung des 4. baugleichen TSF-W, das bereits in 2023 für die Standorte Farschweiler, Korlingen und Holzerath beauftragt wurde, zum Brutto-Angebotspreis von 194.217,52 € an die Firma Brandschutztechnik Görlitz GmbH, Dr.-Kahlbaum-Allee 15 in 02826 Görlitz nach Genehmigung der Haushaltssatzung und des -plans 2024 zu vergeben.