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Amtsblatt VG Ruwer
Ausgabe 28/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Unterrichtung der Einwohner über die 9. Sitzung des Gemeinderates Waldrach am 21.05.2025

Unter dem Vorsitz von Ortsbürgermeister Rainer Krämer fand am 21.05.2025 im Rathaussaal, Untere Kirchstr. 1, 54320 Waldrach die 9. Sitzung des Gemeinderates Waldrach statt. Die gesamte öffentliche Niederschrift kann im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Ruwer unter der Rubrik Ratsinformationssystem eingesehen werden. Im Folgenden wird über die wesentlichen Beschlüsse aus der Sitzung berichtet.

Öffentlicher Teil

TOP 1 Einwohnerfragestunde

Ein Zuhörer verlas ein Schreiben bezüglich Fragen zu verschiedenen Themen und bittet um schriftliche Antwort. Ortsbürgermeister Krämer verspricht die Anfrage an die Verbandsgemeindeverwaltung mit der Bitte um Beantwortung weiterzugeben. Das Schreiben liegt der Niederschrift anbei.

TOP 2 Mitteilungen

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Am 30.04.2025 wurde der Maibaum durch die Feuerwehr aufgestellt. Begleitet wurde dies durch die Winzerkapelle.

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Am 03.05.2025 hat es nachmittags ein kurzes aber schweres Unwetter gegeben. Der eingelagerte Hagel hat Schäden in den Weinbergen verursacht.

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Das temporäre Grillverbot im Park zeigt mittlerweile Wirkung. Die Anlieger des Parks bestätigen dies. Es erfolgen derzeit ausschließlich Reservierungen über die Ortsgemeinde.

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Die Ausschreibung zur Errichtung der Container-Schule auf dem alten Sportplatz ist erfolgt. Es besteht also berechtigte Hoffnung, dass diese im nächsten Jahr errichtet und mit dem Abriss bzw. Neubau der Ruwertalschule begonnen wird.

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Im Zeitraum vom 07.07 bis zum 15.08.2025 wird die L149 zwischen Waldrach und Kasel saniert. Dies erfolgt im Rahmen einer Vollsperrung. Eine Umleitung wird eingerichtet.

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In diesem Zeitraum schließt der Wasgau in Waldrach wegen Umbau- und Renovierungsarbeiten. Die Wiedereröffnung findet Mitte August statt.

TOP 3 Zustimmung der OG Waldrach zur Anbringung von Photovoltaikanlagen auf den Gebäuden der VG, Grundstückseigentümerin OG Waldrach

In der letzten Gemeinderatssitzung hatte ein Einwohner der Ortsgemeinde Waldrach im Rahmen der Einwohnerfragestunde moniert, dass die Verbandsgemeinde Ruwer durch die Anbringung der Photovoltaikanlage auf dem Rathaus als auch auf dem Feuerwehrgerätehaus dem festgesetzten Zweck gem. dem Nutzungsvertrag nicht einhält. Er vertrat die Auffassung, dass die Einnahmen der Ortsgemeinde Waldrach zustehen würden, sofern die Ortsgemeinde Waldrach nicht der „zweckfremden“ Nutzung zugestimmt hätte. Die Verwaltung hat die Verträge geprüft und kommt zu dem Ergebnis, dass zur Nutzung der Gebäude auch die Bewirtschaftung zweifelsfrei zählt. Beim Verwaltungsgebäude wird die Stromversorgung zum Teil durch die Photovoltaikanlage sichergestellt und reduziert damit die laufenden Bewirtschaftungskosten. Bei der „alten“ PV-Anlage, dessen Vertrag in 2025 ausläuft, konnte durchschnittlich ein Ertrag von rd. 6.250,00 Euro/Jahr erzielt werden. Diese Einspeisevergütung fällt ab 2026 weg, da der Vertrag auf 20 Jahre befristet ist. Die alte PV-Anlage war im Rahmen des Bauantrages des Verwaltungsgebäudes dargestellt und der Bauantrag wurde von der Ortsgemeinde Waldrach genehmigt. Insofern kann man hier eine konkludente Zustimmung des damaligen Gemeinderates unterstellen. Für die neue PV-Anlage liegen aktuell keine Werte vor, da diese erst seit ein paar Monaten im Betrieb ist. Beide PV-Anlagen dienen jedoch ab 2025/2026 zur Eigennutzung. Die nicht benötigte Menge des produzierten Stroms (Überschuss) wird dann in das öffentliche Netz eingespeist. Beim Feuerwehrgerätehaus hat die VG die Dachfläche an einen externen Dienstleister verpachtet. Die Pachteinnahmen von rd. 430,00 Euro / Jahr werden auch hier zur Verringerung der Bewirtschaftungskosten des Feuerwehrgerätehauses eingesetzt. Aus diesem Grund bittet die Verbandsgemeinde Ruwer um die Zustimmung, dass die Photovoltaikanlagen angebracht werden durften, obwohl die VG die Auffassung vertritt, dass keine „anderweitige“ Nutzung gem. dem Vertragszweck erfolgte. Mit der Zustimmung der Ortsgemeinde Waldrach wäre das aber dann zweifelsfrei geklärt. De Ratz stimmte ausdrücklich zu, dass die Verbandsgemeinde auf dem Rathaus der Verbandsgemeinde, welches sich auf dem Grundstück der Ortsgemeinde befindet, die dortige PV-Anlage errichten und nutzen darf bzw. nutzen durfte. Die Gewinnausschüttung soll gesondert geregelt werden. Eine entsprechende PV-Anlage war damals schon Bestandteil des Bauantrags. Der damalige Gemeinderat erteilte hierzu seinerzeit das Einvernehmen. Da die PV-Anlage auf dem Feuerwehrgerätehaus der Verbandsgemeinde Ruwer nicht zur Stromgewinnung für das Feuerwehrgerätehaus dient, sondern an einen externen verpachtet ist, sind diese Pachteinnahmen zur Hälfte an die Ortsgemeinde Waldrach abzuführen. Bei Ablauf und eventuell Neugestaltung des Pachtvertrages ist die Ortsgemeinde zu informieren.

TOP 4 Vergaben

Es lagen keine Vergaben vor.

Nichtöffentliche Sitzung

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurden noch Bauangelegenheiten beraten und beschlossen.