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Amtsblatt VG Ruwer
Ausgabe 28/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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​​​​​​​A.R.T. entsorgt zukünftig Alttextilien

In Folge der Neuregelung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zum Jahresbeginn 2025 haben sich die Bestimmungen zur Entsorgung von Alttextilien geändert. Altkleider dürfen nicht mehr mit dem Restmüll entsorgt werden. Zeitgleich haben sich in mehreren Orten unserer Verbandsgemeinde die Betreiber von Containern für Alttextilien zurückgezogen. Es stehen zwar vereinzelt noch Container vor Ort, nach der Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ist jedoch nun der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger – bei uns ist dies die A.R.T. - seit Jahresbeginn zur Getrenntsammlung verpflichtet. Da in jüngster Zeit die Fälle der illegalen Müllentsorgung, insbesondere auch mit Textilien, drastisch gestiegen sind, habe ich Kontakt mit der Geschäftsführung der A.R.T. aufgenommen, auf den Missstand hingewiesen und gemeinsam mit der Geschäftsführung nach Lösungsmöglichkeiten gesucht, die dem Bedarf der Bürgerinnen und Bürger entsprechen und keine Erhöhung der Müllgebühren verursachen.

Im Ergebnis will die A.R.T. in Zukunft halbjährlich Alttextilien in Sonderfahrten abholen. Hierzu will die A.R.T. vorab spezielle Säcke bereitstellen. Gerne sind wir als Verbandsgemeinde Ruwer bereit, die Säcke analog zu den gelben Säcken, Biotüten und amtlichen Müllsäcken an A.R.T-Kunden abzugeben. Die A.R.T. ist derzeit noch in der Vorbereitung dieses Entsorgungsbereichs, will aber in diesem Jahr noch eine Abholung durchführen. Außerdem können Alttextilien ab sofort zu den Öffnungszeiten bei den Wertstoff- und Betriebshöfen der A.R.T. abgegeben werden. Die nächsten Abgabestellen sind in Mertesdorf und in der Metternichstraße in Trier.

Dieses von der A.R.T. angedachte Verfahren stellt eine praktikable Lösung dar. Sobald mir nähere Informationen zu Sammelterminen oder zur Abgabe von Sammelsäcken vorliegen, werde ich an dieser Stelle nochmals informieren.

Herzliche Grüße und eine schöne Ferienzeit!

Stephanie Nickels
Ihre Bürgermeisterin