Unter dem Vorsitz von Ausschussmitglied Mathias Thesen fand am 29.06.2026 im Rathaussaal, Untere Kirchstr. 1, 54320 Waldrach eine 2. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses des Verbandsgemeinderates Ruwer statt. Die gesamte öffentliche Niederschrift kann im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Ruwer unter der Rubrik Ratsinformationssystem eingesehen werden. Im Folgenden wird über die wesentlichen Beschlüsse aus der Sitzung berichtet.
Öffentlicher Teil
TOP 1 Prüfung der Jahresabschlüsse der Verbandsgemeinde Ruwer für die Jahre 2019 und 2020 (allgemein)
Unter diesem Tagesordnungspunkt nahm der Rechnungsprüfungsausschuss zunächst die allgemeine Prüfung des Jahresabschlusses vor. Diese wurde anhand des der Anlage beigefügten Durchführungsempfehlung zu möglichen Prüfungshandlungen anhand eines Fragenkataloges (Prüfungsbericht) vorgenommen. Die eigentliche Belegprüfung hat gesondert im nichtöffentlichen Teil der Sitzung zu erfolgen. Der Ausschuss hat unter diesem Tagesordnungspunkt die allgemeine Prüfung des Jahresabschlusses vorgenommen und das Ergebnis in dem beigefügten Prüfbericht festgehalten. Hierbei ergaben sich keine Beanstandungen.
Nichtöffentlicher Teil
TOP 2
In nichtöffentlicher Sitzung fand dann die Belegprüfung statt.
Öffentlicher Teil
TOP 3 Beschlussfassung über die Prüfung der Jahresabschlüsse der Verbandsgemeinde Ruwer für die Jahre 2019 und 2020
Nach Abschluss der Prüfungshandlungen erfolgte unter diesem Tagesordnungspunkt die Beschlussfassung über die Prüfung des Jahresabschlusses. Der Rechnungsprüfungs-ausschuss hat das Ergebnis seiner Prüfung in einem Prüfungsbericht zusammengefasst. Der Prüfbericht ist als Anlage beigefügt.
Folgende Beschlüsse wurden gefasst:
| 1. | Der Rechnungsprüfungsausschuss beschließt den Prüfbericht 2019 und 2020. |
| 2. | Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat Ruwer die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses für das Jahr 2019 und 2020 |
| 3. | Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat Ruwer die Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten, soweit diese vertreten haben, für das Jahr 2019 und 2020 zu erteilen. |
Abschließende Beurteilung:
Im Rahmen der Prüfung wurden Nachweise für die Angaben in Buchführung, Inventar, Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, Jahresabschluss und Rechenschaftsbericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasste die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses. Der Rechnungs-prüfungsausschuss ist der Auffassung, dass seine Prüfung eine hinreichende sichere Grundlage für seine Beurteilung bildet.
Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt:
Nach der Beurteilung des Rechnungsprüfungsausschusses aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Verbandsgemeinde Ruwer.