Die Vorsitzende sprach zu diesem Thema noch mal die in der 20. Sitzung vorgestellte Präsentation der WI Energy bezüglich der Potenzialflächen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen an. Bereits während dieser Vorstellung konnten die Fragen der Ratsmitglieder ausreichend besprochen werden. der Rat stand dem Vorhaben positiv gegenüber. In der nächsten Ortsbürgermeisterbesprechung wird dies auch wieder ein Punkt der Tagesordnung sein. Weiterhin ist durch den Gemeinderat ein entsprechender Beschluss notwendig. Der Gemeinderat stimmte der Entwicklung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen zu und wird dies weiter verfolgen. Ein entsprechender Vertrag für die gemeindeeigenen Flächen wird nach Prüfung der Angebote der einzelnen Investoren erfolgen und es wird dem für die Gemeinde wirtschaftlichsten Angebot entsprochen. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung um entsprechende Veranlassung.
In der letzten Sitzung wurde festgehalten, dass das Grundstück nicht im Rahmen des neuen Baugebietes vermarktet werden soll, sondern separat und schnellstmöglich. Die Verwaltung schlägt hierzu vor, das Grundstück öffentlich an den höchstbietenden Interesssenten zu verkaufen und entsprechende Anzeigen in das Amtsblatt, die Homepage der Gemeinde und evtl. anderen öffentlichen Medien zu setzen. Die weitere Vorgehensweise würde durch die Verwaltung erfolgen. Zudem die Verwaltung einen Mindestpreis pro Quadratmeter festzulegen. Der übliche Preis liegt hier bei 170 €. Der Gemeinderat stimmte obiger Vorgehensweise bezüglich der Vermarktung des rückübertragenen Grundstücks im Spatelweg zu und beauftragte die Verwaltung um entsprechende Veranlassung. Der Preis pro Quadratmeter wird dabei auf mindestens 170 € festgelegt.
Die Jugendpflegerin der Verbandsgemeinde, Frau Herrig, informierte bereits in vorherigen Sitzungen über die Notwendigkeit einer Hilfskraft für den Jugendraum und deren Einstellung durch dir Ortsgemeinde. Bezüglich der Kosten wies die Vorsitzende nochmals daraufhin, dass eine Förderung bzw. ein Zuschuss durch die Kreisverwaltung Trier-Saarburg erfolgt und auch die Verbandsgemeinde einen Teil der Kosten übernehmen würde. Die Ortsgemeinde Pluwig müsste lediglich den Unterschiedsbetrag aufbringen. Der Gemeinderat beschloss, dass zum 01.01.2023 eine Hilfskraft für die Jugendtreffarbeit in Pluwig eingestellt werden soll und die Ortsgemeinde Pluwig den Personalkostenanteil von rund 3.600 € trägt.
In den letzten Sitzungen hat Frau Herrig ebenfalls die Notwendigkeit bezüglich der Erweiterung des Jugendraumes angesprochen und eingehend erläutert. Die Vorsitzende wies daraufhin, dass der Gemeinderat sich dieser Aufgabe annehmen und entsprechende Möglichkeiten einer Erweiterung oder Ergänzung des Jugendraumes durch die Verwaltung eingehend prüfen lassen soll. Entsprechende Haushaltmittel können frühestens in 2023 veranschlagt werden und müssten von der Kommunalaufsicht genehmigt werden. Nach einer ersten Begutachtung der aktuellen Lage vor Ort mit dem zuständigen Sachbearbeiter der VG hat dieser drei mögliche Varianten geprüft und sein vorläufiges Ergebnis der Vorsitzenden zukommen lassen. Das Ergebnis präsentierte die Vorsitzende den Ratsmitgliedern. Im Anschluss entstand eine Diskussion darüber, dass die vorgestellten Varianten alle keine optimale Lösung darstellen. Auch sollte darüber nachgedacht werden, den Jugendraum an einen komplett neuen Standort zu verlegen. Als Vorschlag wurde das alte Feuerwehrhaus genannt, welches die Verwaltung als eventuell potenziellen Jugendraumstandort prüfen sollte. Der Gemeinderat stimmte grundsätzlich einer Erweiterung in geeigneter Form oder auch einer entsprechenden Ergänzung zu. Die Verwaltung wird beauftragt eingehend zu prüfen in welcher Form eine Erweiterung oder Ergänzung letztendlich möglich ist, zudem soll Sie das alte Feuerwehrhaus als potenziellen neuen Standort prüfen.
Durch das Landesgesetz zur Änderung kommunal- und dienstrechtlicher Vorschriften ist in § 94 der Gemeindeordnung (GemO) ein neuer Abs. 3 eingefügt worden. Die dort getroffene Regelung hat den Umgang mit Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen zum Inhalt. Der Gemeinderat ist umfangreich über die Entgegennahme von Zuwendungen sowie die gesetzlichen Regelungen des § 94 Abs. 3 GemO informiert worden. Nach eingehender Beratung über den gesamten Sachverhalt sollen die eingeworbenen und bereits eingegangenen Zuwendungen angenommen und ausschließlich den angegebenen Verwendungszwecken zugeführt werden. Zwischenzeitlich sind der Kreisverwaltung Trier-Saarburg -als Aufsichtsbehörde- die entsprechenden Zuwendungsanzeigen vorgelegt worden. Der Gemeinderat beschloss die Annahme der Spenden und ähnlichen Zuwendungen gem. § 94 Abs. 3 GemO.
Unter dem Motto „Pluwig spielt“ fand das Kinder- und Familienfest am 11.06.2022 auf dem Mehrgenerationenplatz statt. Das Fest war mehr als gut besucht, sowohl von Pluwiger Familien als auch von vielen Familien anderer Ortschaften. Es wurden viele Helfer benötigt. Die Gemeindearbeiter waren 4 Tage mit Auf- und Abbau beschäftigt. Außerdem wird es immer schwieriger freiwillige Helfer zu finden. Es sollte im Jugend-, Sozial- und Kulturausschuss gemeinsam mit dem entsprechenden AK darüber diskutiert werden, in welcher Weise ein solches Fest in der Zukunft einfacher gestaltet werden kann. Das Wanderfest in Geizenburg war ebenfalls gut besucht. Die Organisation und Durchführung erfolgte traditionell durch die Bätstän-Kraxler. Die Vorsitzende bedankt auch hier sich ganz herzlich bei allen Helfern der Kraxler. Am 19.07.2022 findet wegen der geplanten Dirk-Bike-Strecke ein Treffen mit dem Landrat Metzdorf am Lädchen statt. Zu diesem Termin werden auch weitere Vertreter der Kreisverwaltung, der Verbandsgemeinde, sowie Ratsmitglieder vor Ort sein. Ziel dieses Gespräch soll es sein, mögliche Standorte für die Umsetzung ermitteln zu können.
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurden noch Grundstücks- und Personalangelegenheiten beraten und beschlossen. Außerdem ergingen noch weitere Mitteilungen.