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Amtsblatt VG Ruwer
Ausgabe 29/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Über die Genehmigung zur Veräußerung der nachstehenden Grundstücke ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz (GrdstVG) zu entscheiden:

Landwirte bzw. Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb der oben aufgeführten Grundstücke interessiert sind, werden gebeten, dies der Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Abteilung 4, Grundstücksverkehr, Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier, Telefon 0651/715-314, Fax 0651/715-17633, bis spätestens 29.07.2024 schriftlich mitzuteilen.

Trier, den 09.07.2024
Kreisverwaltung Trier-Saarburg
- Untere Landwirtschaftsbehörde -