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Amtsblatt VG Ruwer
Ausgabe 29/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Bekanntmachung ÖB Ersatzperson Panek, Aleksandra

über die Berufung von Ersatzpersonen in den Gemeinderat Gutweiler gemäß § 45 Absatz 1 Kommunalwahlgesetz (KWG) i.V.m. § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung (KWO). Herr Ralph Biedinger hat sein Ratsmandat aufgrund der Wahl zum Ortsbürgermeister nicht angenommen. Gemäß § 45 Abs. 2 KWG ist die nächste noch nicht berufene wählbare Person mit der höchsten Stimmenzahl des entsprechenden Wahlvorschlags in den Gemeinderat einzuberufen.

Als Ersatzperson wird demzufolge

Frau Aleksandra Panek

in den Gemeinderat Gutweiler berufen. Sie hat die Wahl angenommen.

Gutweiler, den 10.07.2024
Ralph Biedinger, Gemeindewahlleiter