über die Berufung von Ersatzpersonen in den Gemeinderat Morscheid gemäß § 45 Absatz 1 Kommunalwahlgesetz (KWG) i.V.m. § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung (KWO).
Herr Frederik Wächter hat das Ratsmandat aufgrund der Wahl zum Ortsbürgermeister Kraft Gesetzes verloren. Gemäß § 45 Abs. 3 KWG ist die nächste noch nicht berufene wählbare Person mit der höchsten Stimmenzahl in den Gemeinderat einzuberufen.
Als Ersatzperson wird demzufolge
Herr Frank Eisenbeisz
in den Gemeinderat Morscheid berufen. Er hat die Wahl angenommen.