Unter dem Vorsitz von Verbandsvorsteherin Stephanie Nickels fand am 03.06.2025 im Rathaussaal, Untere Kirchstr. 1, 54320 Waldrach eine Öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung des Wasserwerks Ruwer -Zweckverband- statt. Die gesamte öffentliche Niederschrift kann im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Ruwer unter der Rubrik Ratsinformationssystem eingesehen werden. Im Folgenden wird über die wesentlichen Beschlüsse aus der Sitzung berichtet.
Öffentlicher Teil
TOP 1 Mitteilungen
| 1. | Robin Franzen wird als neuer Finanzbuchhalter der Werke vorgestellt. | |
| 2. | Die Werkleitung hat für die Fertigstellung der Jahresabschlüsse folgende Zeiträume festgelegt: | |
| • 2023: | bis Oktober prüffähig und Vorstellung des geprüften Jahresabschlusses im Dezember |
| • 2024: | bis Ende Juni 2026 prüffähig und Vorstellung des geprüften Jahresabschlusses im August/September 2026 |
| • 2025: | bis Ende Oktober 2026 prüffähig und Vorstellung des geprüften Jahresabschlusses im Dezember 2026 |
| Danach erfolgt die Fertigstellung wieder im normalen Turnus. | |
| 3. | Die nächste Sitzung findet am 26.08.2025 statt. In dieser Sitzung geht es hauptsächlich um zu bauende Verbundleitung zwischen der Aufbereitungsanlage Trier-Irsch und dem Hochbehälter Mertesdorf | |
TOP 2 Beratung und Beschlussfassung zur Neufassung der Verbandsordnung des Zweckverbandes Wasserwerk Ruwer
Nachdem die bereits mit der Kommunalaufsicht abgestimmte und am 19.12.2924 mit Ergänzungen beschlossene Verbandsordnung der Kommunalaufsicht zur Feststellung vorgelegt wurde, kam hier eine erneute Rückmeldung, dass diese im § 10 Abs. (1), wie folgt geändert werden muss: „Der Verbandsvorsteher/die Verbandsvorsteherin sowie der stellvertretende Verbandsvorsteher werden aus den Reihen der Verbandsversammlung gewählt. Der Verbandsvorsteher/ die Verbandsvorsteherin soll gesetzlicher Vertreter eines Verbandsmitglieds sein.“ Um hier eine neue, der Gesetzeslage angepasste Verbandsordnung zu haben, soll die vorliegende Verbandsordnung als neue Verbandsordnung beschlossen werden. Grundlage hierfür bildet § 9 Abs. 1 Satz 1 KomZG. Gemäß § 6 Abs. 2 KomZG ist eine Änderung der Verbandsordnung ohne Änderung der Aufgabe lediglich durch die Verbandsversammlung zu beschließen. Die Verbandsversammlung beschließt, der vorliegenden geänderten Neufassung der Verbandsordnung zuzustimmen.
TOP 3 Vergaben
TOP 3.1 Erneuerung der Zuleitung von der Holzerather Quelle zur Aufbereitungsanlage
Die Verbandsversammlung beschloss, den Auftrag für die Erneuerung der Zuleitung von der Holzerather Quelle zur Aufbereitungsanlage an die Firma Burger aus Wasserliesch mit einer Nettoangebotssumme von 125.669,26 € zu vergeben.
TOP 3.2 Erneuerung der Transportwasserleitung im Bereich des Freibades Mertesdorf
Die Verbandsversammlung ermächtigte die Werkleitung, den Auftrag für die Erneuerung der Transportwasserleitung im Bereich des Freibades Mertesdorf an den im Rahmen der Ausschreibung ermittelten gesamtgünstigsten Bieter zu vergeben.
TOP 3.3 Bestellung des Abschlussprüfers für die Jahre 2025 bis 2027
Die Verbandsversammlung beschloss, die THS Wirtschaftsprüfung für die Jahre 2025, 2026 und 2027 zum Abschlussprüfer mit einer Gesamtauftragssumme in Höhe von 39.000,00 € netto zu bestellen.